Öffentlicher Dienst · Besoldung A

Beamtenbesoldung im Ländervergleich

Wie viel Beamtinnen und Beamte verdienen, richtet sich nach Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Dienstherr — seit der Föderalismusreform besoldet jedes Land selbst. Im Endgrundgehalt der Gruppe A 13 (ein typisches Amt des höheren Dienstes, z. B. verbeamtete Lehrkräfte) reicht die Spanne von rund 5.991 € in Mecklenburg-Vorpommern bis 6.770 € in Sachsen im Monat. Beim Bund liegt dasselbe Endgrundgehalt bei rund 6.428 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt — ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Ländervergleich

A 13, Endstufe: das Grundgehalt je Land

Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) je Dienstherr — jeweils die zuletzt verkündete Tabelle. Weil die Länder zu verschiedenen Stichtagen anpassen, ist der Stand je Land ausgewiesen; die Karte vergleicht damit teils unterschiedliche Rechtsstände.

  • bis 6.158 €
  • über 6.158 bis 6.233 €
  • über 6.233 bis 6.288 €
  • über 6.288 bis 6.366 €
  • über 6.366 €

Karte lädt …

⚠ Jeder Dienstherr passt zu eigenen Stichtagen an — die Karte stellt deshalb teils unterschiedliche Rechtsstände nebeneinander. Die jeweils maßgebliche Rechtsgrundlage steht auf der Seite des Dienstherrn.

Der Bund ist kein Land und steht nicht auf der Karte: dort liegt das A-13-Endgrundgehalt bei rund 6.428 € (Bundestabelle). Für Schleswig-Holstein bereiten wir die amtliche Tabelle noch auf.

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Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe wählen — der Rechner zeigt das Grundgehalt und springt direkt in den Brutto-Netto-Rechner für Beamte.

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Besoldungstabellen richtig lesen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Besoldungsordnung A (mittlerer, gehobener und höherer Dienst) je Dienstherr — Bund und Länder getrennt, weil jedes Land seit 2006 eine eigene Tabelle führt. Nicht enthalten: Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sowie die jährliche Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Suche deine Besoldungsgruppe (z. B. A 9 im mittleren/gehobenen Dienst, A 13 im höheren Dienst) und deine Erfahrungsstufe — die steht auf der Bezügemitteilung und steigt mit der Dienstzeit. Der Ländervergleich nutzt das Endgrundgehalt derselben Gruppe; die absolute Höhe hängt auch davon ab, wie frisch die Tabelle des Landes ist (der Stand variiert).

Wo die Grenze liegt

Die Länder verkünden ihre Anpassungen zu unterschiedlichen Stichtagen; ein Vergleich absoluter Beträge mischt daher verschiedene Rechtsstände — wir weisen den Stand je Land aus. Manche Länder zahlen zusätzlich noch nicht verkündete Erhöhungen im Vorgriff aus. Maßgeblich ist immer deine Bezügemitteilung.

Nach Dienstherr

Besoldungstabelle im Detail

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Warum verdienen Beamte je nach Bundesland unterschiedlich?

Seit der Föderalismusreform 2006 besoldet jedes Land seine Beamtinnen und Beamten selbst und beschließt eigene Tabellen und Erhöhungen. Für Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten sowie die Bundespolizei gilt die Bundestabelle. Dadurch kann dieselbe Besoldungsgruppe von Land zu Land spürbar anders ausfallen.

Wie groß ist der Unterschied konkret?

Im Endgrundgehalt der Gruppe A 13 reicht die Spanne unter den hier erfassten Ländern von rund 5.991 € (Mecklenburg-Vorpommern) bis 6.770 € (Sachsen) im Monat. Weil die Länder zu unterschiedlichen Stichtagen anpassen, steckt in der Differenz auch, wie aktuell die jeweilige Tabelle ist.

Ist das Grundgehalt schon mein Nettogehalt?

Nein. Das Grundgehalt ist der Brutto-Kernbetrag. Hinzu kommen je nach Fall Familienzuschlag und Zulagen; abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung (Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung). Was netto bleibt, rechnet unser Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Was verdient ein Bürgermeister oder eine Behördenleitung?

Kommunale Wahlbeamte und Spitzenämter werden nicht nach Ordnung A, sondern nach der Besoldungsordnung B (feste Gehälter ohne Stufen) besoldet. Diese Ämter sind hier nicht abgebildet; wir zeigen die Grundgehälter der Ordnung A für die klassischen Laufbahnen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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