Steuern & Abgaben · Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer: Sätze 2026

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 UStG). Der Regelsatz gilt für fast alles; der ermäßigte Satz für Grundnahrungsmittel, Bücher, Nahverkehr, Kultur, Hotelübernachtungen — und seit dem 1. Januar 2026 auch für Speisen in der Gastronomie. Getränke bleiben dort bei 19 %.

19 %Regelsatz
7 %ermäßigt
Zwei Sätze nach § 12 UStG: 19 % für fast alles, 7 % für Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr, Kultur — und seit 2026 Gastro-Speisen.
§ 12 UStGbundesweitGastro: 7 % seit 2026
Neu seit 1. Januar 2026

Speisen in der Gastronomie sind dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke bleiben bei 19 %.

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Überblick · geltende Sätze

Die drei Steuersätze auf einen Blick

Zwei Sätze prägen den Alltag — dazu seit 2023 ein Nullsatz für kleine Solaranlagen. Welcher Satz greift, entscheidet die Ware oder Leistung, nicht der Verkäufer.

19 %
Regelsteuersatz

Der Normalfall — gilt für fast alle Waren und Dienstleistungen, wenn kein ermäßigter Satz greift.

§ 12 Abs. 1 UStG
7 %
Ermäßigter Steuersatz

Für Grundnahrungsmittel, Bücher, Nahverkehr, Kultur, Hotelübernachtung — und seit 2026 auch Speisen in der Gastronomie.

§ 12 Abs. 2 UStG (Anlage 2)
0 %
Nullsatz

Seit 2023 für Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden.

§ 12 Abs. 3 UStG

⚠ „Mehrwertsteuer“ ist der Alltagsbegriff, im Gesetz „Umsatzsteuer“ — dieselbe Steuer (§ 1 UStG).

Aktuell · seit 1. Januar 2026

Gastronomie: 7 % auf Speisen — dauerhaft

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Satz von 7 % statt zuvor 19 % — dauerhaft und unabhängig davon, ob du im Restaurant isst oder mitnimmst (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, BGBl. 2025 I Nr. 363). Getränke bleiben bei 19 %.

Damit endet das jahrelange Hin und Her: Während Corona galt die Ermäßigung befristet (bis Ende 2023), 2024 und 2025 waren Speisen wieder mit 19 % belegt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt 7 % nun unbefristet — und ohne Unterschied zwischen „im Lokal essen“ und „mitnehmen“. Verkündet wurde die Regelung mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) am 23. Dezember 2025.

7 %Speisen — im Restaurant, Café, Foodtruck, als Catering
19 %Getränke — auch am selben Tisch, egal ob Cola, Kaffee oder Bier

⚠ Belegt am geltenden Gesetzestext (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) und am BGBl. 2025 I Nr. 363. Keine Steuerberatung.

Grafik · Verlauf seit 1968

Von 10 % auf 19 % — die Mehrwertsteuer seit 1968

Der Regelsatz kletterte in Stufen von 10 % (1968) auf heute 19 %. Der ermäßigte Satz steht seit 1983 bei 7 %. Gut zu sehen: die kurze Corona-Delle im zweiten Halbjahr 2020 (16 % / 5 %).

Mehrwertsteuersätze 1968 bis 2026Zwei Stufenlinien: Regelsatz von 10 % (1968) auf 19 %, ermäßigter Satz konstant bei 7 % seit 1983.0 %5 %10 %15 %20 %196819801990200020102020202619 %Regelsatz7 %ermäßigt

⚠ Prozent, Null-Baseline. Die Prozentwerte sind unstrittig; die genauen Umstellungs-Daten vor 2007 stammen aus Sekundärdarstellung (BMF/Historie) und dienen der Einordnung.

Zuordnung · § 12 Abs. 2 & Anlage 2

Was mit 7 % besteuert wird — und was nicht

Der ermäßigte Satz ist eine abschließende Liste (§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2). Alles, was nicht drinsteht, bleibt beim Regelsatz. Die häufigsten Fälle:

7 % ermäßigt
  • Grundnahrungsmittel — Brot, Milch, Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Eier, Getreide (Anlage 2 Nrn. 1–33)
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften — auch E-Books und E-Paper (seit Dezember 2019) (§ 12 Abs. 2 Nr. 14)
  • Nahverkehr — Bus, Bahn und Taxi im Nahbereich (bis 50 km) (§ 12 Abs. 2 Nr. 10)
  • Hotelübernachtung — die reine Übernachtung — Frühstück und Extras bleiben 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11)
  • Kultur — Theater, Konzerte, Museen, Eintrittskarten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7)
  • Gastronomie-Speisen — seit 2026: Essen im Restaurant, Café, Foodtruck, Catering (§ 12 Abs. 2 Nr. 15)
19 % Regelsatz
  • Getränke — Mineralwasser, Limonade, Säfte, Kaffee to go, alle alkoholischen Getränke
  • Restaurant-Getränke — auch beim Essengehen: das Getränk bleibt 19 %
  • Die meisten Dienstleistungen — Handwerk, Friseur, Beratung, Reparaturen
  • Elektronik, Kleidung, Möbel — praktisch alle Konsumgüter außerhalb der Anlage 2

⚠ Auswahl der praktisch wichtigsten Fälle. Die Abgrenzung im Einzelfall (etwa Speise vs. Getränk, Grundnahrungsmittel vs. Luxus) ist oft strittig — maßgeblich sind § 12 UStG und die Anlage 2.

Umgerechnet · in Euro

Wie viel Steuer in einem Preis steckt

Aus jedem Bruttopreis lässt sich die enthaltene Mehrwertsteuer herausrechnen: Brutto ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07) ergibt den Nettopreis, die Differenz ist die Steuer.

Bruttopreisenthält bei 19 %nettoenthält bei 7 %netto
10,00 €1,60 €8,40 €0,65 €9,35 €
50,00 €7,98 €42,02 €3,27 €46,73 €
100,00 €15,97 €84,03 €6,54 €93,46 €
500,00 €79,83 €420,17 €32,71 €467,29 €

Beide Richtungen — Steuer aufschlagen oder herausrechnen — nimmt dir derMehrwertsteuer-Rechner ab, cent-genau.

⚠ Auf volle Cent gerundet. Orientierung, keine Steuerberatung.

Zahlen einordnen

Die Mehrwertsteuersätze einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Seite zeigt die geltenden Umsatzsteuersätze nach § 12 UStG: den Regelsatz von 19 %, den ermäßigten Satz von 7 % und — seit 2023 — den Nullsatz für kleine Photovoltaikanlagen. „Mehrwertsteuer“ ist der Alltagsbegriff, im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer; gemeint ist dasselbe. Es sind amtliche Sätze aus dem Gesetzestext, keine Prognosen.

Wie du sie liest

Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis aufgeschlagen — der Bruttopreis ist das, was du an der Kasse zahlst. Welcher Satz gilt, hängt an der Ware oder Leistung, nicht am Verkäufer: Ein Brötchen zum Mitnehmen ist mit 7 % besteuert, die Cola daneben mit 19 %. Ob 7 % oder 19 % greifen, entscheidet die Anlage 2 zum UStG und die Einzelregelungen in § 12 Abs. 2.

Wo die Grenze liegt

Die Zuordnung im Einzelfall ist oft kniffliger, als zwei Prozentsätze vermuten lassen — es gibt zahlreiche Abgrenzungsfragen (etwa Speise vs. Getränk, Grundnahrungsmittel vs. Luxusprodukt, Übernachtung vs. Frühstück). Wir zeigen die Sätze und die wichtigsten Kategorien, aber keine verbindliche Einordnung deines konkreten Umsatzes — das ist Sache der Finanzverwaltung bzw. deiner Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?

Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 UStG). Der Regelsatz von 19 % gilt seit dem 1. Januar 2007 und deckt die allermeisten Waren und Dienstleistungen ab; der ermäßigte Satz von 7 % gilt für die in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2 aufgezählten Umsätze.

Was fällt unter den ermäßigten Steuersatz von 7 %?

Vor allem Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Fleisch, Obst, Gemüse), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch E-Books seit Ende 2019), der öffentliche Nahverkehr, Hotelübernachtungen, kulturelle Leistungen wie Theater, Konzerte und Museen — und seit 2026 auch Speisen in der Gastronomie. Getränke, die meisten Dienstleistungen und übrige Konsumgüter bleiben bei 19 %.

Gilt in der Gastronomie jetzt 7 % Mehrwertsteuer?

Ja — für Speisen. Seit dem 1. Januar 2026 sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit 7 % ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt durch das Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363). Die Regelung ist dauerhaft und macht keinen Unterschied mehr zwischen Essen im Lokal und zum Mitnehmen. Getränke bleiben ausdrücklich bei 19 %.

Warum sind Mineralwasser und Saft mit 19 % besteuert, Milch aber mit 7 %?

Weil die Anlage 2 zum UStG genau festlegt, was als ermäßigt gilt. Milch und Milchmischgetränke (mit hohem Milchanteil) stehen dort ausdrücklich drin, Mineralwasser, Limonaden und Fruchtsäfte sind ausgenommen — sie fallen unter den Regelsatz von 19 %. Leitungswasser vom Versorger ist dagegen wieder ermäßigt. Diese Grenzen sind historisch gewachsen und immer wieder umstritten.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Es ist dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der amtliche Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz; „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Name, weil die Steuer wirtschaftlich auf dem Mehrwert jeder Stufe lastet. Auf Rechnungen und Kassenzetteln steht meist „MwSt.“ oder „USt.“ — beides meint den Aufschlag von 19 % bzw. 7 % auf den Nettopreis.

Das fragen sich viele als Nächstes

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