Besoldung A · Hamburg

Besoldungstabelle Hamburg

Hamburg besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.866 € (A 4, Eingangsstufe) bis 8.397 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.116 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Hamburg, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Hamburg, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 42.866,35 €2.929,18 €2.991,92 €3.054,84 €3.110,79 €3.145,47 €3.169,69 €3.173,50 €
A 52.897,10 €2.964,01 €3.030,57 €3.097,56 €3.164,18 €3.230,97 €3.257,62 €3.269,50 €
A 62.938,58 €3.018,70 €3.097,56 €3.169,69 €3.241,68 €3.313,87 €3.385,96 €3.415,19 €
A 73.042,70 €3.133,36 €3.224,41 €3.314,96 €3.405,95 €3.496,83 €3.582,03 €3.643,81 €
A 83.196,37 €3.304,56 €3.412,51 €3.521,91 €3.631,47 €3.732,93 €3.834,56 €3.925,07 €
A 93.322,56 €3.436,01 €3.549,48 €3.665,82 €3.781,95 €3.895,49 €4.008,85 €4.104,50 €
A 103.537,46 €3.691,18 €3.844,53 €3.999,64 €4.138,03 €4.285,75 €4.436,26 €4.553,63 €
A 113.991,44 €4.125,77 €4.275,97 €4.429,25 €4.582,54 €4.735,81 €4.889,09 €5.043,29 €
A 124.439,04 €4.596,47 €4.753,95 €4.911,38 €5.068,86 €5.226,33 €5.383,78 €5.532,97 €
A 134.939,24 €5.107,88 €5.276,51 €5.445,10 €5.613,71 €5.782,33 €5.950,93 €6.115,53 €
A 145.183,12 €5.410,26 €5.637,40 €5.864,54 €6.091,66 €6.318,82 €6.545,95 €6.738,55 €
A 156.265,87 €6.467,93 €6.669,98 €6.859,49 €7.048,99 €7.238,50 €7.428,02 €7.568,98 €
A 166.880,39 €7.115,89 €7.351,38 €7.572,96 €7.794,51 €8.016,06 €8.237,64 €8.396,86 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.2.2026 (TdL): +2,8 % (mindestens 100 €), für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 sowie einzelne untere Stufen von A 7 bis A 10 abweichend ein Festbetrag von +100 €. Weitere Stufen: +2,0 % zum 1.3.2027, +1,0 % zum 1.1.2028. Der Gesetzentwurf sieht zudem ab 2026 eine dauerhafte jährliche Sonderzahlung von 27,5 % anstelle der bisherigen befristeten Angleichungszulage sowie die Abschaffung des Besoldungsergänzungszuschusses vor. Zum Abrufdatum NICHT verkündet (Gesetzentwurf vom 9./10.6.2026, noch im Beteiligungsverfahren; Senats- und Bürgerschaftsbefassung standen aus).

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage VI (Besoldungsordnungen A, B, W) und Anlage VI Nr. 3 (Besoldungsordnung R) zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) vom 26.1.2010 (HmbGVBl. S. 23) i. d. F. des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 vom 22.10.2024 (HmbGVBl. S. 520); Grundgehaltssätze aller vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %, nach vorheriger Festbetragsstufe +200 € zum 1.11.2024). Hamburg führt alle vier Grundgehaltssätze-Tabellen (A, B, W, R) einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %, Hamburgisches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 vom 22.10.2024, HmbGVBl. S. 520; zuvor bereits +200 € zum 1.11.2024). Struktur: Besoldungsordnung A ist in Hamburg durchgehend mit 8 Stufen je Gruppe (A 4 bis A 16) geführt, OHNE Diagonaleinstufung — anders als in Baden-Württemberg, Bayern oder Bremen beginnt jede Gruppe regulär bei Stufe 1 (Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hamburg-gew-tabellen-2024-11-01.pdf, GEW-Hamburg-Tabelle Stand 1.2.2025, entspricht zentgenau der amtlichen Anlage VI). Besoldungsordnung B beginnt erst bei B 2 (keine Gruppe B 1 in Hamburg, keine Auffüllung). Besoldungsordnung R: R 1 und R 2 mit je 8 Stufen (die vormalige erste Erfahrungsstufe wurde zum 1.12.2022 gestrichen), R 3 bis R 8 als Festgehälter — kein R 9/R 10, und R 3+ liegt in Hamburg NICHT deckungsgleich mit B 3+ (eigenständige, etwas höhere R-Beträge). W 1-W 3 sind reine Festgehälter (Leistungsbezüge nach § 33 HmbBesG separat geregelt, nicht Teil der Grundgehaltstabelle). Zweitquellen-Abgleich: A-Werte zentgenau deckungsgleich mit der GEW-Hamburg-Besoldungstabelle (gew-hamburg.de, Stand 1.2.2025); B- und W-Werte zentgenau deckungsgleich mit der dbb-Besoldungstabelle Hamburg-Überleitung (dbb.de, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hamburg-dbb-tabelle-2025-02-01.pdf, Stand 1.2.2025); R1/R2/R3-R8 zentgenau deckungsgleich mit der Landestabelle des Deutschen Richterbunds (richterbesoldung.de, Stand 1.2.2025) sowie unabhängig bestätigt durch besoldung-hamburg.de. Zum Abrufdatum liegt für die 2026/2027/2028er-Runde (Gesetzentwurf vom 9./10.6.2026, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hamburg-gesetzentwurf-2026-2027-2028.pdf) noch KEIN verkündetes Gesetz vor — der Entwurf durchlief zum Abrufdatum noch das Beteiligungsverfahren der Gewerkschaften vor der abschließenden Senats- und Bürgerschaftsbefassung; eine Auszahlung im Vorgriff war laut Presseberichten für frühestens das vierte Quartal 2026 vorgesehen, nicht vor Verkündung. Die hier ausgewiesene Tabelle ist daher unverändert die zuletzt verkündete Fassung (Rechtsstand-Regel). Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Hamburg?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Hamburg in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.105 € und in A 13 bei rund 6.116 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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