Besoldung A · Nordrhein-Westfalen

Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.976 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.489 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.174 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Nordrhein-Westfalen, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Nordrhein-Westfalen, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.976,36 €3.042,97 €3.109,57 €3.176,18 €3.242,79 €3.309,40 €3.376,03 €3.442,65 €
A 63.026,58 €3.099,71 €3.172,85 €3.246,00 €3.319,15 €3.392,27 €3.465,40 €3.538,51 €
A 73.111,11 €3.202,07 €3.293,01 €3.383,90 €3.474,86 €3.539,78 €3.604,75 €3.669,72 €
A 83.190,15 €3.306,68 €3.423,20 €3.539,74 €3.656,29 €3.733,96 €3.811,65 €3.889,36 €3.967,02 €
A 93.326,45 €3.449,33 €3.572,19 €3.695,07 €3.817,95 €3.902,37 €3.986,91 €4.071,36 €4.155,81 €
A 103.573,44 €3.730,84 €3.888,29 €4.045,70 €4.203,15 €4.308,10 €4.413,56 €4.520,90 €4.628,26 €
A 113.916,14 €4.072,76 €4.229,42 €4.386,08 €4.546,22 €4.653,01 €4.759,85 €4.868,15 €4.977,10 €5.086,10 €
A 124.358,34 €4.548,64 €4.739,70 €4.933,46 €5.063,39 €5.193,30 €5.323,26 €5.453,20 €5.583,06 €
A 135.051,74 €5.262,14 €5.472,56 €5.612,86 €5.753,14 €5.893,45 €6.033,77 €6.174,04 €
A 145.350,96 €5.623,86 €5.896,70 €6.078,64 €6.260,54 €6.442,48 €6.624,41 €6.806,34 €
A 156.149,10 €6.449,11 €6.689,11 €6.929,13 €7.169,18 €7.409,21 €7.649,22 €
A 166.754,48 €7.101,42 €7.379,04 €7.656,65 €7.934,20 €8.211,82 €8.489,42 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom 14.2.2026 1:1 auf Besoldung und Versorgung: Grundgehälter steigen rückwirkend zum 1.4.2026 um 3,36 % (damit die Erhöhung in den unteren Besoldungsgruppen wie beim TV-L mindestens 100 € beträgt), weitere +2,0 % zum 1.3.2027, +1,0 % zum 1.1.2028 (Anwärterbezüge: +60 €/+60 €/+30 €). Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf am 21.4.2026, Einbringung in den Landtag am 12.6.2026; zum Abrufdatum laut Finanzverwaltung NRW noch NICHT im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet ("Die nachfolgenden Erhöhungen beruhen derzeit nur auf einem Gesetzesentwurf"). Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW zahlt die Erhöhung rückwirkend zum 1.4.2026 erstmals im Vorgriff mit den Bezügen für Juli 2026 aus, unter Vorbehalt der noch ausstehenden Gesetzesverabschiedung.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlagen 6 (A), 7 (B), 8 (R) und 9 (W) des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz — LBesG NRW), ersetzt durch Anhänge 13-16 zu Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2024 (GV. NRW. 2024 Nr. 31 vom 31.10.2024, S. 655 ff.), in Kraft ab 1.2.2025. Alle vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025. Besoldungsordnung A führt in NRW KEINE Gruppen A 1 bis A 4 (durchgehend erst ab A 5 bis A 16) und zusätzlich strukturell KEINE Erfahrungsstufen 1 und 2 für irgendeine A-Gruppe: Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 wurden rückwirkend zum 1.1.2022 in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet (Fußnote der amtlichen Anlage bzw. der dbb-Tabelle), daher beginnt A 5 bis A 10 einheitlich bei Stufe 3. Zusätzliche Diagonaleinstufung der Beförderungsämter: A 11 bis A 10 zunächst ab Stufe 3 (bis Stufe 11 bzw. 12), A 12 erst ab Stufe 4, A 13/A 14 erst ab Stufe 5, A 15/A 16 erst ab Stufe 6. Besoldungsordnung R: R 1 erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 8 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3-B 8 (kein R 9/R 10). Besoldungsordnung W ist vollständig Festgehalt (W 1-W 3, keine Erfahrungsstufen). Besoldungsordnung B geht bis B 11. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Nordrhein-Westfalen?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Nordrhein-Westfalen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.156 € und in A 13 bei rund 6.174 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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