Rechtliches · BFSG

Barrierefreiheit

Klarbelegt soll für alle nutzbar sein. Wir orientieren uns an denWCAG 2.2, Stufe AA und der EN 301 549 (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).

Was wir dafür tun

  • Jedes Diagramm hat eine Tabellen-Alternative: Der „Diagramm ↔ Tabelle“-Umschalter liefert dieselben Daten als echte, screenreader-taugliche Tabelle.
  • Datenpunkte in Diagrammen, Balken- und Kachelkarten sind per Maus-Hover und Tastaturfokus abrufbar; interaktive Karten zeigen Werte direkt am Cursor und bieten zusätzlich eine vollständige Tabelle.
  • Farbe ist nie der einzige Informationskanal — Status wird immer als Punkt plus Text-Label gezeigt, Werte stehen als Text neben jedem Balken.
  • Kontraste von Text und Bedienelementen erfüllen AA (4,5:1 bzw. 3:1).
  • Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit mit sichtbarem Fokus-Ring; Sprungmarke „Zum Inhalt springen“.
  • prefers-reduced-motion wird respektiert — Animationen entfallen dann.
  • Touch-Ziele sind mindestens 44 px groß; Layout ist bis 320 px Breite nutzbar.

Bekannte Einschränkungen

  • Die interaktive Deutschlandkarte hat zusätzlich zur Hover-Anzeige eine vollständige Tabellenansicht, weil Bundesland-Flächen auf der Karte selbst nicht sinnvoll einzeln per Tastatur fokussiert werden.
  • Die Erklärung wird laufend ergänzt, während die Seite ausgebaut wird.

Barriere melden

Du bist auf eine Barriere gestoßen? Schreib uns anfeedback@klarbelegt.de — wir antworten innerhalb von zwei Wochen und beheben gemeldete Barrieren mit Priorität.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.07.2026 aktualisiert.