Arbeit & Lohn · Geringfügige Beschäftigung · § 8 SGB IV

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € brutto im Monat. 2027 steigt sie auf 633 €. Sie ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). Im Jahr darfst du regulär bis zu 7.236 € verdienen.

603€ / Monat
brutto
Regelmäßiges Monatsentgelt bis zu dieser Grenze gilt 2026 als Minijob. Im Jahr sind das bis zu 7.236 €. Ab 2027: 633 €.
§ 8 SGB IVJahr: 7.236 €≈ 10 Std./Woche
So entsteht die Grenze

13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €aufgerundet auf volle Euro →603 €

Eigene Stunden prüfen →
Berechnung · § 8 Abs. 1a SGB IV

Wie sich die Minijob-Grenze berechnet

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr fest, sondern folgt dem Mindestlohn. Sie bildet eine 10-Stunden-Woche ab: zehn Wochenstunden mal 13/3 Wochen ergibt 130 Stunden im Quartal, geteilt durch drei sind die durchschnittlichen Monatsstunden.

Mindestlohn 202613,90 €/Std.
× 130 ÷ 3602,33 €
aufgerundet auf volle Euro603 €/Monat

⚠ Aufgerundet wird stets auf den nächsten vollen Euro (nicht kaufmännisch). Die Grenze gilt für das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt.

Entwicklung · seit Oktober 2022

Die Minijob-Grenze seit der Kopplung an den Mindestlohn

Mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt die Grenze automatisch. Vor Oktober 2022 galt ein fester Betrag (zuletzt 450 €); seither ergibt sie sich aus der Formel.

Gültig abMindestlohnMinijob-Grenze / Monat/ Jahr
1.01.202714,60 €633 € verordnet7.596 €
1.01.202613,90 €603 € verordnet7.236 €
1.01.202512,82 €556 €6.672 €
1.01.202412,41 €538 €6.456 €
1.10.202212,00 €520 €6.240 €

⚠ Monatswerte, aufgerundet auf volle Euro. Der Wert für 2027 folgt rechnerisch aus dem bereits verordneten Mindestlohn; die jährliche BMAS-Bekanntmachung steht noch aus.

Grafik · Größenvergleich

So ist die Minijob-Grenze mitgewachsen

Von 520 € (Oktober 2022) auf 633 € — die Grenze steigt im Gleichschritt mit dem Mindestlohn. Der helle Balken ist bereits verordnet, aber noch nicht in Kraft.

Minijob-Grenze seit 2022Balkendiagramm der monatlichen Minijob-Grenze in Euro, von 520 € (2022) auf 633 €.0200400600520 €202212,00 €/Std.538 €202412,41 €/Std.556 €202512,82 €/Std.603 €202613,90 €/Std.633 €202714,60 €/Std.

⚠ Monatsgrenze in Euro, Null-Baseline. Heller Balken = aus dem verordneten Mindestlohn berechnet, noch nicht in Kraft.

Grenzen im Detail

Jahresgrenze, Stunden und das erlaubte Überschreiten

7.236 €
reguläre Jahresgrenze (603 € × 12)
10,0 Std.
pro Woche zum Mindestlohn (43,4 Std./Monat)
8.442 €
Jahresmaximum mit zulässigem Überschreiten (14 × Grenze)

Entscheidend ist die Jahresgrenze, nicht jeder einzelne Monat. In bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr darfst du unvorhersehbar mehr verdienen — je bis zum Doppelten der Monatsgrenze (1.206 €), etwa als Krankheitsvertretung. Der Grund muss unvorhersehbar sein; ein von vornherein geplantes Überschreiten zählt nicht.

Wie viele Stunden dein konkreter Lohn zulässt, prüfst du imMinijob-Rechner — je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden bleiben unter der Grenze.

Abgrenzung nach oben

Minijob, Midijob und die 2.000-Euro-Grenze

Bis 603 € im Monat ist es ein Minijob — für dich in der Regel abgabenfrei. Ab 604 € beginnt der Übergangsbereich („Midijob“) mit reduzierten Sozialabgaben, der bis 2.000 € reicht. Diese Obergrenze ist seit 2023 fest und steigt — anders als die Minijob-Grenze — nicht mit dem Mindestlohn. Wichtig: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.

Zahlen einordnen

Die Minijob-Grenze einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Zahlen zeigen die Geringfügigkeitsgrenze („Minijob-Grenze") nach § 8 SGB IV. Seit dem 1. Oktober 2022 ist sie dynamisch: Sie folgt einer festen Formel aus dem gesetzlichen Mindestlohn, statt wie früher (450 €) starr im Gesetz zu stehen. Damit ein Minijob genau einer 10-Stunden-Woche zum Mindestlohn entspricht.

Wie du sie liest

Die Monatsgrenze ist ein Durchschnittswert übers Jahr: entscheidend ist die Jahresverdienstgrenze (12 × Monatsgrenze). Einzelne Monate dürfen darüber liegen, solange das Jahr passt. Wichtig ist die Abgrenzung nach oben: Ab einem Euro über der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € — das ist eine eigene, feste Grenze, die nicht mit dem Mindestlohn steigt.

Wo die Grenze liegt

Die Grenze bezieht sich auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, nicht auf die Stundenzahl allein. Verdienst aus mehreren Minijobs wird zusammengerechnet. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist zulässig, ein dauerhaftes nicht — dann wird der Job sozialversicherungspflichtig. Wir zeigen die amtliche Formel und Grenze, keine Beitrags- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze beträgt 2026 603 € im Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 €: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro sind das 603 €.

Wie viel darf ich im Jahr mit einem Minijob verdienen?

Regulär das Zwölffache der Monatsgrenze, also 7.236 € im Jahr (603 € × 12). In bis zu zwei Kalendermonaten darfst du unvorhersehbar mehr verdienen — je bis zum Doppelten der Monatsgrenze (1.206 €), etwa bei einer Krankheitsvertretung. Das Jahresmaximum liegt damit bei 8.442 €.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Das hängt vom Stundenlohn ab. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind es rund 43.3 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Zahlt dein Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, darfst du entsprechend weniger Stunden arbeiten, um unter der Grenze zu bleiben — der Verdienst zählt, nicht die Stundenzahl.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Bis 603 € im Monat ist es ein Minijob (geringfügige Beschäftigung, für dich meist abgabenfrei). Von 604 € bis 2.000 € liegt der Übergangsbereich („Midijob") mit reduzierten Sozialabgaben. Die 2.000-€-Obergrenze ist seit 2023 fest und steigt — anders als die Minijob-Grenze — nicht mit dem Mindestlohn.

Warum steigt die Minijob-Grenze jedes Jahr?

Weil sie seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 SGB IV). Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Grenze — sie bildet immer eine 10-Stunden-Woche zum jeweiligen Mindestlohn ab. Vor 2022 war die Grenze ein fester Betrag (zuletzt 450 €), der nur per Gesetzesänderung angehoben wurde.

Das fragen sich viele als Nächstes

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