Besoldung A · Rheinland-Pfalz

Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.965 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.620 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.244 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Rheinland-Pfalz, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Rheinland-Pfalz, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.964,74 €3.031,44 €3.098,12 €3.164,84 €3.231,52 €3.298,25 €3.364,98 €3.432,15 €3.499,30 €
A 63.008,47 €3.081,72 €3.154,98 €3.228,17 €3.301,43 €3.374,70 €3.447,94 €3.521,16 €3.619,66 €
A 73.071,17 €3.162,05 €3.252,87 €3.343,73 €3.434,59 €3.525,47 €3.590,33 €3.655,24 €3.720,14 €
A 83.163,34 €3.240,96 €3.357,40 €3.473,88 €3.590,25 €3.706,72 €3.784,36 €3.861,95 €3.939,63 €4.017,21 €
A 93.292,40 €3.368,80 €3.493,06 €3.617,31 €3.741,59 €3.865,88 €3.951,28 €4.036,75 €4.122,20 €4.207,61 €
A 103.468,80 €3.573,43 €3.730,33 €3.887,30 €4.044,23 €4.201,22 €4.305,83 €4.410,46 €4.516,20 €4.623,23 €
A 113.929,36 €4.090,14 €4.250,94 €4.411,75 €4.575,05 €4.684,74 €4.794,39 €4.904,11 €5.014,42 €5.126,29 €
A 124.462,46 €4.577,58 €4.773,73 €4.969,85 €5.103,00 €5.236,37 €5.369,70 €5.503,10 €5.636,51 €
A 134.956,45 €5.091,32 €5.307,34 €5.523,37 €5.667,38 €5.811,43 €5.955,41 €6.099,49 €6.243,50 €
A 145.197,52 €5.398,50 €5.678,63 €5.958,80 €6.145,51 €6.332,30 €6.519,12 €6.705,88 €6.892,63 €
A 156.217,90 €6.525,88 €6.772,29 €7.018,74 €7.265,10 €7.511,52 €7.757,92 €
A 166.839,35 €7.195,57 €7.480,54 €7.765,57 €8.050,54 €8.335,52 €8.620,45 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028): Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.2.2026 zeit- und systemgerecht auf Beamtinnen und Beamte — Grundgehälter steigen rückwirkend zum 1.4.2026 um 3,3 % (höher als die tarifliche Einigung von 2,8 %, da sich der Prozentsatz auf die prozentuale Erhöhung des Mindestbetrags von 100 € bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der BesO A errechnet), weitere +2,0 % zum 1.3.2027, +1,0 % zum 1.1.2028. Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf Anfang Juni 2026; zum Abrufdatum laut zuletzt verfügbaren Quellen (Stand 10.6.2026) muss der Landtag den Gesetzentwurf noch beschließen, im GVBl. Rheinland-Pfalz noch NICHT verkündet; die Erhöhung wird bereits rückwirkend zum 1.4.2026 im Vorgriff ausgezahlt.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage 6 (Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W und R) des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LBesG) vom 18.6.2013, ersetzt durch Anlage IV zu Artikel 4 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) vom 30.4.2024 (GVBl. S. 89), gültig ab 1.2.2025. Alle vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+5,5 % gemäß Tarifeinigung vom 9.12.2023). Besoldungsordnung A führt in Rheinland-Pfalz KEINE Gruppen A 1 bis A 4 (durchgehend erst ab A 5 bis A 16) und kennt eine Diagonaleinstufung der Beförderungsämter: A 5 bis A 10 beginnen bei Stufe 2, A 11 erst ab Stufe 3, A 12 bis A 14 erst ab Stufe 4, A 15/A 16 erst ab Stufe 6. Besoldungsordnung R: R 1 erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 9 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3-B 9 (kein R 10). Besoldungsordnung W ist vollständig Festgehalt (W 1-W 3, keine Erfahrungsstufen; die zusätzlich amtlich ausgewiesenen Leistungsbezüge als Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 für W 2/W 3 sind keine Grundgehaltssätze und daher nicht übernommen). Besoldungsordnung B endet bei B 10 (kein B 11). Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Rheinland-Pfalz?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Rheinland-Pfalz in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.208 € und in A 13 bei rund 6.244 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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