Besoldung A · Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.718 € (A 4, Eingangsstufe) bis 8.258 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 5.991 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Mecklenburg-Vorpommern, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Mecklenburg-Vorpommern, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 42.718,06 €2.757,47 €2.795,58 €2.832,49 €2.894,93 €2.957,42 €3.019,86 €
A 52.736,37 €2.793,44 €2.830,90 €2.867,10 €2.929,25 €2.991,42 €3.053,56 €3.115,74 €
A 62.790,48 €2.835,03 €2.878,20 €2.920,05 €2.988,31 €3.056,55 €3.124,79 €3.193,04 €3.261,27 €
A 72.893,21 €2.929,72 €2.989,81 €3.048,15 €3.134,06 €3.219,90 €3.305,81 €3.367,10 €3.428,44 €3.489,79 €
A 83.046,15 €3.093,45 €3.176,31 €3.257,01 €3.367,04 €3.477,12 €3.550,47 €3.623,83 €3.697,21 €3.770,56 €
A 93.215,82 €3.260,27 €3.348,99 €3.435,36 €3.552,83 €3.670,28 €3.750,99 €3.831,79 €3.912,50 €3.993,25 €
A 103.430,01 €3.501,07 €3.620,75 €3.737,55 €3.888,01 €4.038,50 €4.138,80 €4.239,26 €4.341,57 €4.443,90 €
A 113.884,83 €4.006,42 €4.124,93 €4.240,56 €4.397,85 €4.502,68 €4.607,53 €4.712,51 €4.819,19 €4.925,89 €
A 124.143,84 €4.293,14 €4.442,14 €4.587,75 €4.776,48 €4.903,65 €5.030,85 €5.158,04 €5.285,23 €5.412,41 €
A 134.821,09 €4.986,12 €5.147,40 €5.304,53 €5.441,89 €5.579,23 €5.716,58 €5.853,95 €5.991,29 €
A 145.059,56 €5.284,96 €5.505,06 €5.719,79 €5.897,90 €6.076,01 €6.254,12 €6.432,24 €6.610,35 €
A 156.139,55 €6.381,58 €6.558,44 €6.730,57 €6.965,60 €7.200,55 €7.435,57 €
A 166.750,01 €7.033,01 €7.240,63 €7.442,82 €7.714,58 €7.986,37 €8.258,14 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.2.2026 (TV-L) auf Besoldung und Versorgung: +2,8 % (mindestens 100 €) rückwirkend zum 1.4.2026, weitere +2,0 % zum 1.3.2027, +1,0 % zum 1.1.2028 (Anwärterbezüge: +60 €/+60 €/+30 €). Vom Landtag M-V am 1.7.2026 beschlossen (Gesetzentwurf Drucksache 8/6466 vom 22.4.2026, Beschlussempfehlung 8/6699 vom 22.6.2026); zum Abrufdatum laut Gesetz- und Verordnungsblatt M-V (letzte Ausgabe Nr. 19 vom 7.7.2026) noch nicht verkündet.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlagen 5 (A), 6 (B), 7 (W) und 8 (R) des Landesbesoldungsgesetzes M-V vom 11.5.2021 (GVOBl. M-V S. 600), ersetzt zum Stichtag 1.2.2025 durch Anhang IV zu Artikel 6 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.6.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 407, 410). Alle vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025. Besoldungsordnung A führt in M-V KEINE Gruppen A 1 bis A 3 (durchgehend erst ab A 4 bis A 16) und kennt eine ausgeprägte Diagonaleinstufung der Beförderungsämter: A 8 bis A 10 beginnen erst ab Stufe 2, A 11/A 12 erst ab Stufe 3, A 13/A 14 erst ab Stufe 4, A 15/A 16 erst ab Stufe 6. Besoldungsordnung R: R 1 beginnt erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 10 sind Festgehälter, R 3-R 9 betragsgleich mit B 3-B 9. Besoldungsordnung W ist in M-V vollständig Festgehalt (W 1 bis W 3, keine Erfahrungsstufen). Der Landtag M-V hat am 1.7.2026 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.2.2026 auf Besoldung und Versorgung beschlossen (+2,8 %, mind. 100 €, rückwirkend zum 1.4.2026; weitere +2,0 % zum 1.3.2027; +1,0 % zum 1.1.2028); zum Abrufdatum ist dieses Gesetz laut den bislang erschienenen Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts M-V (zuletzt Nr. 19 vom 7.7.2026) noch NICHT verkündet. Die Erhöhung wird bereits seit Juni 2026 rückwirkend im Verwaltungswege (Vorgriffserlass des Finanzministeriums) ausgezahlt, ohne dass dies die hier ausgewiesenen, zuletzt verkündeten Beträge ersetzt. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Mecklenburg-Vorpommern?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Mecklenburg-Vorpommern in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 3.993 € und in A 13 bei rund 5.991 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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