Besoldung A · Sachsen-Anhalt

Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.818 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.736 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.335 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 04/2026
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Sachsen-Anhalt, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Sachsen-Anhalt, gültig ab 1. April 2026
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 52.817,70 €2.901,95 €2.967,44 €3.032,89 €3.098,38 €3.163,84 €3.229,31 €3.294,81 €
A 62.873,01 €2.967,72 €3.064,06 €3.140,29 €3.216,49 €3.292,74 €3.376,24 €3.448,12 €
A 72.978,12 €3.061,47 €3.175,18 €3.288,72 €3.402,32 €3.515,93 €3.600,81 €3.688,86 €
A 83.134,51 €3.235,50 €3.382,17 €3.528,88 €3.675,49 €3.777,69 €3.879,82 €3.984,63 €
A 93.308,03 €3.407,37 €3.568,41 €3.729,50 €3.890,59 €3.999,90 €4.109,18 €4.219,19 €
A 103.527,08 €3.664,79 €3.866,13 €4.067,46 €4.266,83 €4.408,33 €4.550,76 €4.695,73 €
A 113.992,24 €4.196,44 €4.403,55 €4.615,00 €4.757,81 €4.906,34 €5.054,38 €5.206,36 €
A 124.257,15 €4.503,21 €4.754,82 €5.007,88 €5.182,78 €5.362,09 €5.539,13 €5.721,62 €
A 134.952,80 €5.189,48 €5.429,58 €5.669,69 €5.836,27 €6.002,85 €6.169,22 €6.334,74 €
A 145.198,33 €5.506,19 €5.816,82 €6.127,50 €6.342,08 €6.556,67 €6.771,28 €6.990,36 €
A 156.308,84 €6.583,69 €6.796,79 €7.009,88 €7.222,96 €7.436,08 €7.649,18 €7.864,33 €
A 166.936,55 €7.255,98 €7.502,12 €7.748,22 €7.994,29 €8.240,43 €8.486,58 €8.735,54 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: Die Anlage 4 ist ausdrücklich nur bis 28.2.2027 gültig; das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz sieht eine weitere Erhöhungsstufe ab 1.3.2027 (sowie eine Folgestufe 2028) vor, die nicht in dieser Tabelle enthalten ist.

⚠ Rechtsgrundlage: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz – LBesG LSA) vom 8. Februar 2011, Anlage 4 (zu § 20 Satz 2; § 27 Satz 2; § 36 Satz 2), Nr. 1 Besoldungsordnung A; Fassung vom 16. Juni 2026, gültig ab 1. April 2026 bis 28. Februar 2027; Gliederungs-Nr. 2032.23.. Besoldungsordnung A beginnt in Sachsen-Anhalt bei A 5 — die Gruppen A 2, A 3 und A 4 existieren nicht. Keine Diagonaleinstufung: Jede Gruppe A 5 bis A 16 weist einheitlich die Erfahrungsstufen 1 bis 8 aus, alle beginnend bei Stufe 1. Abgeglichene Quellen: die amtliche Anlage 4 LBesG LSA im Landesrecht-Portal Sachsen-Anhalt (Primärquelle) und eine unabhängige Kontrolltabelle (Stand 1.4.2026–28.2.2027). Beide sind bei 95 von 96 A-Zellen zellengenau deckungsgleich; die einzige Abweichung (A 7 Stufe 3, 10-Cent-Tippfehler der Kontrollquelle) wurde zugunsten des amtlichen Wertes 3.175,18 € aufgelöst. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Sachsen-Anhalt?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. April 2026 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Sachsen-Anhalt in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.219 € und in A 13 bei rund 6.335 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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