Steuern & Abgaben · Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer im Städtevergleich
Wer eine Nebenwohnung hat, zahlt in vielen Städten Zweitwohnungssteuer — und wie viel, entscheidet jede Kommune selbst. Die Sätze reichen von 8 % in Kassel bis 20 % in Berlin, jeweils bezogen auf die jährliche Nettokaltmiete. Bei 700 € Kaltmiete im Monat macht das zwischen 672 € und 1.680 € im Jahr.
Aufs Jahr macht die Zweitwohnungssteuer bei 700 € monatlicher Nettokaltmiete zwischen 672 € und 1.680 € aus — je nach Stadt.
Zur Euro-Tabelle ↓Wo die Zweitwohnungssteuer am höchsten ist
Steuersatz auf die jährliche Nettokaltmiete. Jede Stadt legt ihn selbst fest — die Balken beginnen bei null und sind direkt vergleichbar. Fahr über einen Balken oder wechsle zur Tabelle.
⚠ Regel- bzw. Höchstsatz laut Satzung; einzelne Städte staffeln nach Miethöhe (auf der Detailseite vermerkt). Kuratiert aus den kommunalen Satzungen — maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Was die Zweitwohnungssteuer in Euro kostet
Steuer/Jahr = Nettokaltmiete/Jahr × Satz. Die Spalten zeigen die real vorkommenden Sätze, die Zeilen typische Monatsmieten. Such deine Miete, nimm die Spalte deiner Stadt.
| Kaltmiete/Monat | 8 % | 10 % | 12 % | 14 % | 15 % | 16 % | 18 % | 20 % |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 400 € | 384 € | 480 € | 576 € | 672 € | 720 € | 768 € | 864 € | 960 € |
| 600 € | 576 € | 720 € | 864 € | 1.008 € | 1.080 € | 1.152 € | 1.296 € | 1.440 € |
| 800 € | 768 € | 960 € | 1.152 € | 1.344 € | 1.440 € | 1.536 € | 1.728 € | 1.920 € |
| 1.000 € | 960 € | 1.200 € | 1.440 € | 1.680 € | 1.800 € | 1.920 € | 2.160 € | 2.400 € |
| 1.400 € | 1.344 € | 1.680 € | 2.016 € | 2.352 € | 2.520 € | 2.688 € | 3.024 € | 3.360 € |
⚠ Bemessungsgrundlage ist fast überall die Netto-Jahreskaltmiete; bei Eigentum setzen Städte eine Vergleichsmiete an. Orientierung, keine Steuerberatung.
Zweitwohnungssteuer in deiner Stadt
Jede Stadt mit aktuellem Satz und Beispielrechnung. Tipp den Namen für die Detailseite.
- Berlin20 %
- Freiburg im Breisgau20 %
- Heidelberg20 %
- Stuttgart20 %
- München18 %
- Erfurt16 %
- Leipzig16 %
- Bonn15 %
- Dresden15 %
- Rostock15 %
- Wiesbaden15 %
- Karlsruhe14 %
- Bremen12 %
- Dortmund12 %
- Essen12 %
- Kiel12 %
- Lübeck12 %
- Marburg12 %
- Augsburg10 %
- Frankfurt am Main10 %
- Göttingen10 %
- Hannover10 %
- Köln10 %
- Mainz10 %
- Mannheim10 %
- Münster10 %
- Nürnberg10 %
- Trier10 %
- Tübingen10 %
- Hamburg8 %
- Kassel8 %
Zweitwohnungssteuer richtig einordnen
Den Steuersatz, den eine Stadt auf eine Nebenwohnung erhebt — fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Eine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.
Rechne den Satz auf deine Jahres-Nettokaltmiete: 10 % auf 8.400 € Kaltmiete sind 840 € im Jahr. Bei gemeldeter Zweitwohnung stellt die Stadt den Bescheid; der Satz ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Manche Städte staffeln nach Miethöhe oder rechnen mit fiktiver Miete bei Eigentum. Befreiungen (z. B. für beruflich Pendelnde mit gemeinsamer Familienwohnung, Studierende, Heimbewohner) regelt jede Satzung selbst. Maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Stadtgebiet gemeldet hat, zahlt sie — unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder gekauft ist. Grundlage ist Art. 105 Abs. 2a GG, die konkrete Satzung erlässt die Stadt.
Wie wird die Zweitwohnungssteuer berechnet?
Fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Der Satz reicht in den hier verglichenen Städten von 8 % bis 20 %; am höchsten liegt Berlin. Beispiel: 10 % auf 8.400 € Jahres-Kaltmiete ergeben 840 € Steuer im Jahr.
Wer muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen?
Verbreitete Befreiungen betreffen Verheiratete/Verpartnerte, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen (die Familienwohnung bleibt Hauptwohnung), Bewohner von Pflege- und Therapieeinrichtungen sowie teils Studierende. Die Details legt jede Satzung fest.
Kann ich die Zweitwohnungssteuer von der Steuer absetzen?
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zählt die Zweitwohnungssteuer zu den Unterkunftskosten und kann — im Rahmen der dafür geltenden Höchstbeträge — als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das ersetzt keine Steuerberatung.