Pflege · Vollstationär
Pflegeheim-Eigenanteil nach Bundesland
Im bundesweiten Schnitt zahlst du im ersten Jahr im Pflegeheim 3.364 € Eigenanteil pro Monat — zusätzlich zu dem, was die Pflegekasse übernimmt. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt stark vom Bundesland ab: von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen — ein Unterschied von 870 € im Monat. Mit jedem Jahr im Heim sinkt der pflegebedingte Anteil.
im 1. Jahr
Zwischen dem günstigsten Land (Sachsen-Anhalt) und dem teuersten (Bremen) liegen 870 € im Monat — bei gleicher Kassenleistung. Der Wohnort entscheidet mit.
Zur Karte →Wo der Pflegeheim-Eigenanteil am höchsten ist
Fünf Klassen vom günstigsten bis zum teuersten Land. Der Süden und Nordwesten liegen vorn, der Osten überwiegend darunter. Fahre über ein Land für den genauen Betrag — oder wechsle zur Tabelle.
- bis 3.148 €
- über 3.148 bis 3.163 €
- über 3.163 bis 3.388 €
- über 3.388 bis 3.657 €
- über 3.657 €
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| Bundesland | Eigenanteil / Monat |
|---|---|
| Bremen | 3.761 € |
| Saarland | 3.695 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 € |
| Baden-Württemberg | 3.657 € |
| Hamburg | 3.481 € |
| Hessen | 3.431 € |
| Berlin | 3.388 € |
| Rheinland-Pfalz | 3.289 € |
| Bayern | 3.270 € |
| Thüringen | 3.163 € |
| Sachsen | 3.152 € |
| Brandenburg | 3.150 € |
| Schleswig-Holstein | 3.148 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.032 € |
| Niedersachsen | 3.008 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 € |
⚠ Landesdurchschnitte aus der Pflegedatenbank der Ersatzkassen; ein einzelnes Heim kann deutlich abweichen.
So sinkt der Eigenanteil, je länger du im Heim wohnst
Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI übernimmt einen wachsenden Teil des pflegebedingten Anteils — von 15 % im ersten Jahr auf 75 % ab dem vierten. Unterkunft, Verpflegung und Investition bleiben gleich, deshalb sinkt der Gesamtbetrag langsamer als die Prozente. Bundesdurchschnitt:
| Wohndauer | Leistungszuschlag | Eigenanteil / Monat | Entlastung ggü. 1. Jahr |
|---|---|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % | 3.364 € | — |
| 13. bis 24. Monat | 30 % | 3.051 € | − 313 € |
| 25. bis 36. Monat | 50 % | 2.633 € | − 731 € |
| ab dem 37. Monat | 75 % | 2.111 € | − 1.253 € |
⚠ Der 15-%-Zuschlag des ersten Jahres ist im veröffentlichten Gesamtwert bereits enthalten; höhere Stufen mindern nur den EEE.
Was im Eigenanteil steckt
Nur der erste Block — der pflegebedingte Eigenanteil — wird durch die Wohndauer günstiger. Die anderen beiden trägst du unabhängig vom Pflegegrad und von der Dauer.
- Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) — 1.775 €
- Unterkunft und Verpflegung — 1.068 €
- Investitionskosten — 521 €
| Bestandteil | € / Monat | sinkt mit der Wohndauer? |
|---|---|---|
| Pflegebedingter Eigenanteil (EEE)inkl. Ausbildungsumlage, nach 15-%-Zuschlag | 1.775 € | ja, über § 43c |
| Unterkunft und Verpflegung„Hotelkosten“, unabhängig vom Pflegegrad | 1.068 € | nein |
| InvestitionskostenGebäude und Ausstattung des Heims | 521 € | nein |
| Gesamt-Eigenanteil (1. Jahr) | 3.364 € |
⚠ Ausbildungsumlage ist im pflegebedingten Anteil enthalten. Rundung der Einzelposten möglich; maßgeblich der Gesamtwert.
Eigenanteil in deinem Bundesland
Jedes Land mit dem durchschnittlichen Eigenanteil im ersten Jahr. Tipp den Namen für die Detailseite mit Verweildauer-Rechnung.
Was der Eigenanteil zeigt — und was nicht
Der Eigenanteil ist der Teil der Heimkosten, den du selbst trägst — zusätzlich zum festen Zuschuss der Pflegekasse. Er besteht aus dem pflegebedingten Eigenanteil (dem EEE, der in einer Einrichtung für alle Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch ist), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten des Heims. Die Zahlen sind Landesdurchschnitte des vdek aus der Pflegedatenbank der Ersatzkassen.
Es ist ein Durchschnitt — ein einzelnes Heim kann deutlich darüber oder darunter liegen. Nur der pflegebedingte Anteil (EEE) wird durch den Leistungszuschlag nach Verweildauer gesenkt; Unterkunft, Verpflegung und Investition bleiben in voller Höhe. Der Zuschuss der Pflegekasse ist bereits herausgerechnet — der genannte Betrag ist das, was tatsächlich bei dir bleibt.
Landesmittelwerte glätten enorme Unterschiede zwischen einzelnen Heimen und Regionen. Die Länderwerte setzen sich aus gerundeten Einzelposten zusammen; maßgeblich ist der veröffentlichte Gesamtwert. Individuelle Zuschläge (z. B. Einzelzimmer, Zusatzleistungen) sind nicht enthalten. Wer den Eigenanteil aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht tragen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege (SGB XII) — das ist keine Sozial- oder Rechtsberatung, sondern eine Orientierung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?
Im bundesweiten Durchschnitt 3.364 € pro Monat im ersten Jahr (Stand 1. Juli 2026, Auswertung des vdek). Je nach Bundesland reicht die Spanne von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen. Der Betrag ist das, was nach dem Zuschuss der Pflegekasse selbst zu zahlen ist.
Warum ist der Eigenanteil für alle Pflegegrade gleich hoch?
Weil der pflegebedingte Eigenanteil einrichtungseinheitlich ist (§ 84 Abs. 2 SGB XI): Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Betrag. Die Pflegekasse gleicht die unterschiedlichen Pflegekosten aus, indem sie je Grad unterschiedlich viel zuschießt — von 805 € bei Pflegegrad 2 bis 2.096 € bei Pflegegrad 5 (§ 43 Abs. 2 SGB XI).
Sinkt der Eigenanteil, je länger man im Heim wohnt?
Ja, aber nur der pflegebedingte Anteil. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI übernimmt gestaffelt einen wachsenden Teil davon: 15 % bis 12 Monate, 30 % im zweiten Jahr, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert — deshalb sinkt der Gesamt-Eigenanteil langsamer, als es die Prozentzahlen vermuten lassen.
Was ist im Eigenanteil alles enthalten?
Drei Blöcke: der pflegebedingte Eigenanteil (EEE, inklusive der Ausbildungsumlage), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten") und die Investitionskosten des Heims. Nur der erste Block wird durch den Leistungszuschlag gesenkt; die beiden anderen trägst du unabhängig von der Wohndauer in voller Höhe.
Was, wenn ich den Eigenanteil nicht bezahlen kann?
Reichen eigenes Einkommen und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61 ff.) ein — eine nachrangige Sozialhilfeleistung. Auch unterhaltspflichtige Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Der Antrag läuft über das Sozialamt.