Besoldung A · Bremen

Besoldungstabelle Bremen

Bremen besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.793 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.352 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.074 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Bremen, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Bremen, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.792,99 €2.856,74 €2.920,44 €2.984,18 €3.047,89 €3.111,62 €3.175,37 €
A 62.834,81 €2.904,77 €2.974,74 €3.044,71 €3.114,69 €3.184,68 €3.254,65 €3.324,62 €
A 72.930,00 €3.018,06 €3.106,09 €3.194,14 €3.282,18 €3.370,27 €3.433,12 €3.496,02 €3.558,91 €
A 83.019,35 €3.094,55 €3.207,41 €3.320,25 €3.433,07 €3.545,96 €3.621,16 €3.696,35 €3.771,61 €3.846,80 €
A 93.188,26 €3.262,28 €3.382,71 €3.503,14 €3.623,55 €3.744,01 €3.826,77 €3.909,58 €3.992,37 €4.075,17 €
A 103.401,48 €3.504,34 €3.658,60 €3.812,94 €3.967,25 €4.121,52 €4.224,40 €4.327,93 €4.433,13 €4.538,37 €
A 113.853,40 €4.007,52 €4.161,67 €4.316,18 €4.473,87 €4.578,96 €4.684,09 €4.789,21 €4.896,31 €5.003,54 €
A 124.288,51 €4.476,27 €4.664,26 €4.853,38 €4.981,21 €5.109,03 €5.236,86 €5.364,68 €5.492,51 €
A 134.970,00 €5.177,06 €5.384,09 €5.522,14 €5.660,17 €5.798,19 €5.936,26 €6.074,29 €
A 145.264,45 €5.532,94 €5.801,41 €5.980,41 €6.159,44 €6.338,43 €6.517,43 €6.696,44 €
A 156.049,74 €6.344,96 €6.581,11 €6.817,27 €7.053,44 €7.289,62 €7.525,79 €
A 166.645,40 €6.986,79 €7.259,97 €7.533,09 €7.806,18 €8.079,34 €8.352,46 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des TdL-Tarifergebnisses 2025 auf Beamtinnen/Beamte: laut gewerkschaftlichen Ankündigungen (verdi/DGB, Stand Sommer 2026) +2,8 % zum 1.4.2026, danach weitere Stufen 2027/2028. Zum Abrufdatum NICHT verkündet; ein entsprechender Gesetzentwurf war laut Presseberichten für eine Senatsbefassung im August 2026 vorgesehen, Verabschiedung durch die Bürgerschaft stand zum Abrufdatum noch aus.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlagen 1 (A), 2 (B), 3 (W) und 4 (R) BremBesG, Bremisches Besoldungsgesetz vom 20.12.2016 (Brem.GBl. S. 924) in der konsolidierten Fassung (Gesamtausgabe Inkrafttreten 19.2.2026, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3.2.2026, Brem.GBl. S. 22 — rein redaktionelle Änderungen zu Familienzuschlag/Altersteilzeit/Amtsbezeichnungen ohne Auswirkung auf die Grundgehaltssätze); Grundgehaltssätze aller vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.2.2025 (+3,65 % nach § 4 des Bremischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2023, 2024 und 2025 vom 18.9.2024, Brem.GBl. S. 720). Bremen führt alle vier Grundgehaltssätze-Tabellen (A, B, W, R) einheitlich gültig ab 1.2.2025 in den Anlagen 1-4 zum BremBesG (konsolidierte Fassung, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-bremen-brembesg-2025-02-01-fassung.pdf). Struktur exakt aus der amtlichen Anlage übernommen: Die Besoldungsordnung A kennt in Bremen strukturell KEINE Stufe 1 (jede A-Gruppe beginnt frühestens ab Stufe 2), zusätzlich Diagonaleinstufung der Beförderungsämter (A 11 erst ab Stufe 3, A 12 erst ab Stufe 4, A 13/A 14 erst ab Stufe 5, A 15/A 16 erst ab Stufe 6) — keine Erfindung, keine Auffüllung. R analog: R 1 erst ab Stufe 2, R 2 erst ab Stufe 3. Anders als beim Bund und in Brandenburg ist die Besoldungsordnung R in Bremen vollständig geführt (R 1-R 10, keine weggefallene Gruppe); R 3-R 9 sind Festgehälter und entsprechen zentgenau B 3-B 9, R 10 ist ein eigenständiger, höherer Festbetrag (Präsidentin/Präsident des Oberlandesgerichts). W 1-W 3 sind in Bremen reine Festgehälter ohne Erfahrungsstufen (wie in Baden-Württemberg, anders als beim Bund). Zweitquellenabgleich: A-, B- und W-Werte zentgenau deckungsgleich mit der dbb-Besoldungstabelle Bremen ab 1.2.2025 (dbb.de, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-bremen-dbb-tabelle-2025-02-01.pdf — u. a. A 13 Stufe 5 = 4.970,00 bis Stufe 12 = 6.074,29, B- und W-Reihe komplett geprüft); R1/R2 zentgenau deckungsgleich mit der Landestabelle des Deutschen Richterbunds (richterbesoldung.de, Stand 1.2.2025 — dort eigene, um die fehlende Stufe 1/2 verschobene Stufennummerierung, Beträge identisch; R 1 alle 11 geführten Stufen, R 2 alle 10 geführten Stufen abgeglichen). Zum Abrufdatum liegt für die 2026er-Tarifübertragung (laut Ankündigungen +2,8 % zum 1.4.2026, weitere Stufen 2027/2028) sowie für eine separat diskutierte strukturelle BVerfG-Reform noch KEIN verkündetes Gesetz vor — ein am 20.1.2026 der Bürgerschaft zugeleiteter Gesetzentwurf betraf ausschließlich redaktionelle Änderungen (Familienzuschlag, Altersteilzeit, Amtsbezeichnungen), keine Grundgehaltserhöhung. Die hier ausgewiesene Tabelle ist daher unverändert die zuletzt verkündete Fassung (Rechtsstand-Regel). Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Bremen?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Bremen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.075 € und in A 13 bei rund 6.074 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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