Besoldung A · Sachsen

Besoldungstabelle Sachsen

Sachsen besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.751 € (A 5, Eingangsstufe) bis 9.261 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.770 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 04/2026
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Sachsen, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Sachsen, gültig ab 1. April 2026
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.750,79 €2.843,22 €2.915,03 €2.986,80 €3.058,63 €3.130,41 €3.202,21 €3.310,72 €
A 62.837,99 €2.916,83 €2.995,65 €3.074,47 €3.153,29 €3.232,17 €3.311,02 €3.389,83 €3.507,50 €
A 72.953,25 €3.024,10 €3.123,31 €3.222,49 €3.321,69 €3.420,90 €3.520,09 €3.590,93 €3.661,78 €3.774,48 €
A 83.124,76 €3.209,49 €3.336,61 €3.463,77 €3.590,89 €3.718,05 €3.802,78 €3.887,52 €3.972,30 €4.102,49 €
A 93.403,76 €3.487,15 €3.622,81 €3.758,48 €3.894,23 €4.029,89 €4.123,15 €4.216,45 €4.309,72 €4.452,28 €
A 103.644,00 €3.759,89 €3.933,68 €4.107,55 €4.281,39 €4.455,22 €4.572,56 €4.691,12 €4.809,65 €4.983,41 €
A 114.154,09 €4.332,24 €4.510,39 €4.692,62 €4.874,84 €4.996,31 €5.117,79 €5.239,31 €5.360,80 €5.543,65 €
A 124.444,60 €4.660,40 €4.877,65 €5.094,92 €5.312,11 €5.456,94 €5.601,80 €5.746,61 €5.891,47 €6.103,87 €
A 134.975,10 €5.209,67 €5.444,24 €5.678,83 €5.913,46 €6.069,85 €6.226,25 €6.382,61 €6.539,05 €6.770,46 €
A 145.051,56 €5.355,80 €5.660,00 €5.964,19 €6.268,44 €6.471,20 €6.674,05 €6.876,87 €7.079,69 €7.364,07 €
A 156.549,74 €6.884,22 €7.151,83 €7.419,42 €7.686,98 €7.954,57 €8.314,24 €
A 167.224,65 €7.611,43 €7.920,94 €8.230,39 €8.539,84 €8.849,37 €9.261,41 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: Nächste lineare Fassung der Anlage 5 (Fortführung des Tarifergebnisses TV-L 2025); die aktuelle Tabelle gilt voraussichtlich bis 28.2.2027, die Folgebeträge sind hier nicht enthalten.
  • Januar 2028: Weitere im SächsBesG hinterlegte Folgefassung der Anlage 5 (gültig ab 1.1.2028); Beträge hier nicht enthalten.

⚠ Rechtsgrundlage: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Anlage 5 (zu § 22 Absatz 1 sowie den §§ 30 und 32 Absatz 1) — Grundgehaltssätze, Fassung gültig ab 1. April 2026 (lineare Anpassung +2,82 %, Übertragung des Tarifergebnisses TV-L 2025 auf die Beamtenbesoldung); Quelle: revosax.sachsen.de, SächsBesG rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juli 2026, Anlage 5. Exakte GVBl.-Fundstelle des Besoldungsanpassungsgesetzes hier nicht einzeln verifiziert.. Die Grundgehaltstabelle der Ordnung A beginnt in Sachsen erst bei A 5 (A 2/A 3/A 4 sind in der Anlage 5 nicht als Grundgehaltsgruppen ausgewiesen). Klassische Diagonaleinstufung: A 5 Stufen 1–8, A 6 Stufen 1–9, A 7 Stufen 1–10, A 8 und A 9 Stufen 2–11, A 10 bis A 14 Stufen 3–12, A 15 und A 16 Stufen 6–12. Abgeglichen wurden zwei unabhängige Quellen zellengenau: die amtliche Anlage 5 SächsBesG (revosax.sachsen.de) und die dbb-Besoldungstabelle Sachsen (gültig ab 1.4.2026) — beide für alle A-Zellen und die Stufennummerierung vollständig deckungsgleich. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Sachsen?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. April 2026 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Sachsen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.452 € und in A 13 bei rund 6.770 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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