Besoldung A · Hessen

Besoldungstabelle Hessen

Hessen besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Dezember 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.798 € (A 6, Eingangsstufe) bis 8.958 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.409 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 12/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Hessen, gültig ab 1. Dezember 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Hessen, gültig ab 1. Dezember 2025
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 62.798,39 €2.864,77 €2.929,79 €3.010,00 €3.093,00 €3.173,20 €3.263,10 €3.339,20 €
A 72.914,57 €2.967,11 €3.047,37 €3.171,84 €3.293,55 €3.415,27 €3.506,56 €3.599,25 €
A 83.086,08 €3.158,01 €3.270,01 €3.427,73 €3.583,99 €3.696,04 €3.806,67 €3.917,35 €
A 93.271,42 €3.346,11 €3.470,59 €3.646,25 €3.803,92 €3.935,32 €4.054,26 €4.169,10 €
A 103.506,56 €3.575,70 €3.792,87 €4.008,63 €4.220,23 €4.375,17 €4.524,54 €4.675,31 €
A 114.019,70 €4.148,34 €4.369,62 €4.593,70 €4.740,33 €4.899,68 €5.054,77 €5.210,89 €
A 124.311,55 €4.474,77 €4.740,33 €5.005,87 €5.185,25 €5.379,02 €5.567,13 €5.758,08 €
A 135.018,46 €5.196,66 €5.451,71 €5.706,75 €5.883,43 €6.060,14 €6.236,82 €6.409,26 €
A 145.280,72 €5.532,95 €5.864,95 €6.194,08 €6.420,67 €6.650,04 €6.876,61 €7.106,05 €
A 156.477,64 €6.678,55 €6.905,11 €7.133,12 €7.359,68 €7.584,79 €7.809,95 €8.033,66 €
A 167.153,06 €7.393,86 €7.654,64 €7.916,79 €8.176,16 €8.439,75 €8.700,52 €8.958,42 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • Juli 2026: Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 (HBesVAnpG 2026/2027): +3,02 % (mindestens 110 €) zum 1.7.2026, weitere +2,8 % zum 1.10.2027; rückwirkend zum 1.1.2026 Abschaffung der ersten Erfahrungsstufe sowie Erhöhungen beim Familienzuschlag. Laut Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums vom 19.5.2026 zum Abrufdatum NICHT verkündet, Gesetzentwurf befand sich noch in erster Lesung im Hessischen Landtag.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage IV (Anhang 6 zu Art. 6 des Hessischen Gesetzes über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025, HBesVAnpG 2025) zum Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG); veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 28 vom 1.7.2024 sowie Nr. 17 vom 10.3.2025; Grundgehaltssätze aller vier Besoldungsordnungen (A, B, W, R) einheitlich gültig ab 1.12.2025 (+5,5 %, ursprünglich zum 1.8.2025 vorgesehen, im Gesetz auf 1.12.2025 verschoben). Anlage IV (Anhang 6 HBesVAnpG 2025) führt die Grundgehaltssätze für A, B, W und R einheitlich gültig ab 1.12.2025 (+5,5 % gegenüber der Vorstufe ab 1.2.2025 — rechnerisch exakt nachvollziehbar, z. B. A 13 Stufe 1: 4.756,83 € × 1,055 = 5.018,46 €). Struktur: Besoldungsordnung A kennt in Hessen KEINE Gruppen A 1 bis A 5 — die amtliche Anlage IV führt A durchgehend erst ab A 6 (bis A 16), ohne Diagonaleinstufung (jede Gruppe beginnt regulär bei Stufe 1 von 8). Besoldungsordnung B beginnt regulär bei B 1 (bis B 11), reine Festgehälter. Besoldungsordnung R hat eine ausgeprägte Diagonaleinstufung: R 1 wird erst ab Stufe 3 geführt (bis Stufe 12, Endgrundgehalt nach 18 Dienstjahren), R 2 erst ab Stufe 5 (bis Stufe 12); R 3 bis R 8 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3 bis B 8. Besoldungsordnung W: W 1 ist Festgehalt; W 2 und W 3 sind AUSNAHMSWEISE gestuft (5 Stufen mit je fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten, keine klassische Festgehalt-Gruppe wie in den meisten anderen Ländern). Daneben führt die Anlage eigene Gruppen "W L1", "W L2", "W L3" (Leitungsämter der Hochschulen) — diese passen nicht zum Gruppenmuster "W [1-3]" der Datenstruktur und wurden bewusst NICHT übernommen (keine Erfindung neuer Gruppen, aber auch kein Zwang, jede amtliche Nebengruppe abzubilden, die außerhalb der drei Standard-W-Besoldungsgruppen liegt). Zweitquellenabgleich: Struktur (A 6-A 16 ohne A 4/A 5, B 1-B 11, W 2/W 3 mit 5 Stufen + W L1-L3) sowie die +5,5 %-Fortschreibung zentgenau bestätigt durch die dbb.de-Besoldungstabelle Hessen-Überleitung (Stand 1.2.2025, Snapshot data-snapshots/besoldung/2026-07-11-hessen-dbb-tabelle-2025-02-01.pdf); R 1/R 2 (Diagonaleinstufung ab Stufe 3 bzw. 5, Werte je Stufe) zentgenau bestätigt durch besoldung-hessen.de und beamtenbesoldung.org (beide Stand 1.12.2025); richterbesoldung.de (DRB, Stand 1.12.2025) bestätigt R 1 vollständig, weist für R 2 Stufe 11 abweichend 8.681,87 € statt 8.681,78 € aus (Zahlendreher, durch zwei übereinstimmende weitere Quellen sowie die amtliche Anlage selbst widerlegt). Zum Abrufdatum liegt für die am 19.5.2026 vorgestellte Reform (HBesVAnpG 2026/2027) noch KEIN verkündetes Gesetz vor (erste Lesung im Landtag) → nur angekuendigte_anpassungen. Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Hessen?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Dezember 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Hessen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.169 € und in A 13 bei rund 6.409 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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