Familie & Geld · Grundsicherung für Arbeitsuchende
Grundsicherungsgeld-Regelsatz 2026 (früher Bürgergeld)
Der Regelsatz beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beträgt 2026 für eine alleinstehende Person 563 € im Monat. Für Paare sind es 506 € je Partner, für Kinder je nach Alter zwischen 357 € und 471 €. Für 2026 gab es eine Nullrunde — die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
für Alleinstehende
Bundestag (5. März 2026) und Bundesrat (27. März 2026) haben die Umbenennung beschlossen; seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung amtlichGrundsicherungsgeld. Für die Höhe des Regelsatzes und die Berechnung ändert sich dadurch nichts — neu sind vor allem Regeln zu Vermögen, Wohnkosten und Sanktionen.
Anspruch mit dem Rechner ermitteln →Die sechs Regelbedarfsstufen 2026
Welche Stufe gilt, hängt davon ab, wer im Haushalt lebt — allein, als Paar oder als Kind welchen Alters. Die Beträge stehen in § 20 SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung.
| Stufe | Wer | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| RBS 1 | Alleinstehende & AlleinerziehendeErwachsene, die allein wirtschaften — auch Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner. | 563 € |
| RBS 2 | Paare — je PartnerJede von zwei volljährigen Personen, die als Paar eine Bedarfsgemeinschaft bilden (Ehe, eingetragene oder eheähnliche Partnerschaft). | 506 € |
| RBS 3 | Erwachsene im Haushalt andererVolljährige, die weder Vorstand noch Partner sind — vor allem junge Erwachsene unter 25, die noch bei den Eltern wohnen. | 451 € |
| RBS 4 | Jugendliche (14 bis 17 Jahre)Kinder ab dem 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. | 471 € |
| RBS 5 | Kinder (6 bis 13 Jahre)Kinder ab dem 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. | 390 € |
| RBS 6 | Kinder (0 bis 5 Jahre)Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. | 357 € |
⚠ Der Regelsatz deckt den laufenden Lebensunterhalt pauschal ab. Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe kommen hinzu.
So verteilt sich der Regelsatz auf die Stufen
Der volle Regelsatz gilt für Alleinstehende (Stufe 1). Wer mit anderen zusammenlebt oder ein Kind ist, bekommt einen niedrigeren Satz — mit einer Ausnahme: Jugendliche (Stufe 4) liegen bewusst über erwachsenen Mitbewohnern (Stufe 3).
⚠ Monatsbeträge in Euro, Null-Baseline. Nur der Regelbedarf — ohne Wohnkosten und Mehrbedarfe.
Der Regelsatz stieg 2024 kräftig — seither zwei Nullrunden
Zum Start des Bürgergeldes 2023 stieg der Satz spürbar, 2024 folgte ein großer Sprung von 502 € auf 563 €. 2025 und 2026 blieb er unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung keinen höheren Wert ergab.
| Jahr | RBS 1 | RBS 2 | RBS 3 | RBS 4 | RBS 5 | RBS 6 | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € | Nullrunde — Beträge unverändert |
| 2025 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € | Nullrunde — Beträge unverändert |
| 2024 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € | kräftige Anhebung um rund 12 Prozent |
| 2023 | 502 € | 451 € | 402 € | 420 € | 348 € | 318 € | Start des Bürgergeldes (Ablösung von Hartz IV) |
⚠ Werte je Jahresbeginn. 2025 und 2026 sind Nullrunden — die Fortschreibung ergab keinen höheren Wert, gesenkt wird der Regelsatz nicht.
Wann kommt das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld wird monatlich im Voraus gezahlt (§ 42 SGB II): Das Geld für einen Monat soll schon zu dessen Beginn verfügbar sein. In der Regel überweist das Jobcenter deshalb am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit die Gutschrift zum Monatsersten vorliegt.
Anders als beim Kindergeld gibt es keinen bundesweit einheitlichen, festen Auszahlungstermin — der genaue Buchungstag hängt vom Jobcenter und dessen Zahlungslauf ab. Fällt der Monatserste auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird das Geld entsprechend am davorliegenden Bankarbeitstag angewiesen. Wer neu bewilligt wird, kann auf Antrag einen Vorschuss von bis zu 100 € erhalten (§ 42 Abs. 2), der später verrechnet wird.
Den Regelsatz einordnen
Die Tabelle zeigt die amtlichen Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 — den Teil des Grundsicherungsgeldes, der den laufenden Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom, Teilhabe) pauschal abdeckt. Die Werte stehen in § 20 SGB II und der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung, es sind keine geschätzten Beträge.
Suche die Stufe, die zu deiner Konstellation passt: allein oder alleinerziehend (Stufe 1), Paar je Partner (Stufe 2), erwachsen im Haushalt anderer (Stufe 3) oder Kinder nach Alter (Stufen 4 bis 6). Der Regelsatz ist nur ein Baustein — hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe.
Der Regelsatz allein ist nicht dein Auszahlungsbetrag: Wohnkosten, Mehrbedarfe und anrechenbares Einkommen verändern die Summe. Die Angemessenheit der Wohnkosten legt deine Kommune fest, nicht der Bund. Wir zeigen die amtlichen Zahlen und leisten keine Sozialberatung — im Zweifel entscheidet dein Jobcenter.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelsatz 2026 563 € im Monat. Paare erhalten je 506 €, Kinder je nach Alter 357 € (bis 5 Jahre), 390 € (6 bis 13 Jahre) oder 471 € (14 bis 17 Jahre). Für 2026 gilt eine Nullrunde: die Sätze sind gegenüber 2025 unverändert.
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Der Deutsche Bundestag hat die Umbenennung am 5. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 27. März 2026; seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung amtlich „Grundsicherungsgeld", das System „Grundsicherung für Arbeitsuchende". An der Höhe des Regelsatzes und an der Berechnung ändert die Umbenennung nichts — geändert haben sich vor allem Regeln zu Vermögen, Wohnkosten und Sanktionen.
Warum gibt es 2026 keine Erhöhung?
Die Regelbedarfe werden jährlich nach einer gesetzlichen Formel aus Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Für 2026 ergab die Fortschreibung rechnerisch einen niedrigeren Wert; weil der Regelsatz nicht sinken darf, bleibt er auf dem Niveau von 2025 (Nullrunde). Die nächste reguläre Anpassung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Wann wird das Grundsicherungsgeld ausgezahlt?
Das Grundsicherungsgeld wird monatlich im Voraus gezahlt (§ 42 SGB II) — das Geld für einen Monat soll also schon zu dessen Beginn da sein. In der Regel überweist das Jobcenter am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit die Gutschrift zum Monatsersten vorliegt. Einen bundesweit einheitlichen, festen Auszahlungstermin gibt es aber nicht — der genaue Buchungstag hängt vom Jobcenter und dessen Zahlungslauf ab.
Deckt der Regelsatz auch die Miete?
Nein. Der Regelsatz ist für den laufenden Lebensunterhalt gedacht (Essen, Kleidung, Strom, Teilhabe). Die Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt das Jobcenter zusätzlich, „soweit sie angemessen sind" (§ 22 SGB II). Was angemessen ist, richtet sich nach kommunalen Richtwerten und ist von Ort zu Ort verschieden.