Besoldung A · Bayern

Besoldungstabelle Bayern

Bayern besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.784 € (A 3, Eingangsstufe) bis 8.506 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.168 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Bayern, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Bayern, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11
A 32.784,00 €2.838,44 €2.892,86 €2.947,28 €3.001,74 €3.056,15 €3.110,58 €3.165,00 €
A 42.853,40 €2.917,53 €2.981,59 €3.045,67 €3.109,74 €3.173,80 €3.237,85 €3.301,91 €
A 52.889,32 €2.953,03 €3.016,80 €3.080,53 €3.144,28 €3.208,04 €3.271,81 €3.335,56 €
A 62.960,92 €3.030,87 €3.100,86 €3.170,89 €3.240,89 €3.310,89 €3.380,86 €3.450,83 €
A 73.074,21 €3.162,29 €3.250,36 €3.338,45 €3.426,57 €3.489,42 €3.552,32 €3.615,26 €
A 83.150,76 €3.263,61 €3.376,52 €3.489,37 €3.602,28 €3.677,52 €3.752,74 €3.828,00 €3.903,25 €
A 93.294,99 €3.415,45 €3.535,90 €3.656,39 €3.776,84 €3.859,66 €3.942,49 €4.025,30 €4.108,12 €
A 103.537,12 €3.691,45 €3.845,84 €4.000,18 €4.154,52 €4.257,41 €4.361,70 €4.466,94 €4.572,23 €
A 114.045,29 €4.203,44 €4.363,04 €4.524,84 €4.632,67 €4.740,57 €4.849,48 €4.959,50 €5.069,49 €
A 124.527,30 €4.720,21 €4.915,43 €5.046,61 €5.177,76 €5.308,94 €5.440,11 €5.571,28 €
A 135.247,58 €5.460,02 €5.601,65 €5.743,29 €5.884,96 €6.026,59 €6.168,25 €
A 145.612,74 €5.888,22 €6.071,93 €6.255,61 €6.439,27 €6.622,96 €6.806,64 €
A 156.445,94 €6.688,31 €6.930,61 €7.172,96 €7.415,30 €7.657,60 €
A 167.104,54 €7.384,84 €7.665,13 €7.945,38 €8.225,65 €8.505,91 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • Oktober 2026: +2,82 % linear (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, noch nicht verkündet; Ministerratsbeschluss vom 19.5.2026 sieht eine Vorgriffs-Auszahlung ab den Bezügen für Oktober 2026 vor, unter Vorbehalt der Verabschiedung durch den Landtag)
  • September 2027: +2,0 % linear (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, noch nicht verkündet)
  • Januar 2028: +1,0 % linear (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, noch nicht verkündet; laut Presseberichten ist auch eine Verschiebung auf 1.7.2028 im Gespräch)

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage 3 BayBesG (Besoldungsordnungen A, B, R, W) i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vom 8.7.2024 (GVBl. 2024 S. 170), Grundgehaltssätze gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %); Anpassungsrunde 2026/2027/2028 (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028) am Abrufdatum noch nicht verkündet. Ab den Bezügen für Oktober 2026 plant der Freistaat, im Vorgriff auf das noch nicht verkündete Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 (Ministerratsbeschluss vom 19.5.2026) bereits die um 2,82 % erhöhten Beträge auszuzahlen, vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag; die hier ausgewiesene Tabelle ist die zuletzt verkündete Fassung. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Bayern?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Bayern in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.108 € und in A 13 bei rund 6.168 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

Datenpflege

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