Steuern & Abgaben · Kirchensteuer

Kirchensteuer 2026: 8 oder 9 % — je nach Bundesland

Die Kirchensteuer beträgt 9 % deiner Lohn- oder Einkommensteuer — in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Sie ist ein Zuschlag auf die Steuer, nicht auf dein Einkommen, und zahlst du nur, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Kirche bist.

8 / 9 %
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Ländern — jeweils als Zuschlag auf die Lohn- oder Einkommensteuer, nicht auf dein Einkommen.
§ 51a EStGZuschlagsteuernur für Mitglieder
Schnell gerechnet

Bei 6.000 € Jahres-Lohnsteuer sind das rund 540 € Kirchensteuer im Jahr (9 %) — in Bayern und Baden-Württemberg 480 € (8 %).

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Grafik · Ländervergleich

Wo 8 % gelten und wo 9 %

Nur zwei Sätze im ganzen Land: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg,9 % überall sonst. Fahr über ein Land für den Satz — oder wechsle zur Tabelle.

  • 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)
  • 9 % (übrige 14 Länder)

Karte lädt …

⚠ Den Satz beschließt formal jede Landeskirche und jedes Bistum jährlich; 8/9 % gelten flächendeckend. Maßgeblich ist der jeweilige Kirchensteuerbeschluss.

Grafik · gerechnet mit dem PAP 2026

So viel Kirchensteuer bei welchem Einkommen

Jahres-Kirchensteuer (9 %) bei verschiedenen Bruttolöhnen — ledig, Steuerklasse I, kein Kind. Die Balken zeigen: Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Steuer und im Verhältnis zum Brutto klein.

Jährliche Kirchensteuer (9 %) je BruttolohnWaagerechte Balken je Jahresbrutto von 30.000 € bis 90.000 €. Die Kirchensteuer steigt mit dem Einkommen.30.000 €202 €45.000 €501 €60.000 €845 €90.000 €1.749 €

Links steht der Jahresbruttolohn, der Balken zeigt die Kirchensteuer im Jahr bei 9 %. In Bayern und Baden-Württemberg (8 %) liegt sie etwas darunter — beide Werte stehen in der Tabelle.

Kirchensteuer im Jahr — ledig, Steuerklasse I, kein Kind
JahresbruttoLohnsteuer / JahrKirchensteuer 9 %Kirchensteuer 8 %
30.000 €2.248 €202 €180 €
45.000 €5.570 €501 €446 €
60.000 €9.389 €845 €751 €
90.000 €19.438 €1.749 €1.555 €

⚠ Modellrechnung: ledig, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kappung. Reale Werte hängen von Steuerklasse, Kindern und Bundesland ab. Keine Steuerberatung.

Wie sie berechnet wird

Zuschlag auf die Steuer — und absetzbar

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer (§ 51a EStG): Sie wird nicht auf dein Einkommen erhoben, sondern auf die festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer. Für die Berechnung gilt die Steuer als um die Kinderfreibeträge gemindert — mit Kindern fällt die Kirchensteuer also niedriger aus, selbst wenn der Kinderfreibetrag beim Lohnsteuerabzug sonst nicht wirkt.

Gezahlte Kirchensteuer kannst du in voller Höhe als Sonderausgabe absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — das senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Nicht abziehbar ist die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gezahlt wurde — sie ist dort bereits in den gesenkten Steuersatz eingerechnet (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

⚠ Bemessung nach § 51a EStG, Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG — beides am Gesetzestext belegt.

Für hohe Einkommen · die Obergrenze

Die Kappung: bei 2,75–4 % ist Schluss

Wer sehr gut verdient, zahlt Kirchensteuer nicht unbegrenzt: Fast alle Länder kappen sie bei einem festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (meist 2,75–4,0 %). In zehn Ländern geschieht das automatisch, in fünf nur auf Antrag bei der Kirche. Bayern kennt keine Kappung.

Automatisch
10 Länder

Das Finanzamt setzt die Kappung von sich aus an — du musst nichts tun.

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Nur auf Antrag
5 Länder

Hier musst du die Kappung bei deiner Landeskirche oder deinem Bistum selbst beantragen.

Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
Keine Kappung
Bayern

Als einziges Land kappt Bayern die Kirchensteuer nicht — sie steigt dort ungebremst mit der Steuer.

⚠ Typisch 3,5 % (evangelisch), katholisch bis 4 %. Die Zuordnung automatisch/Antrag ist belastbar; die genauen Prozentsätze einzelner Länder ruhen teils auf Sekundärquellen — maßgeblich ist der Kirchensteuerbeschluss des Landes.

Austritts-Fakten · ohne Beratung

Was der Kirchenaustritt kostet — je Bundesland

Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt; fällig wird eine amtliche Verwaltungsgebühr. Wann die Kirchensteuerpflicht nach dem Austritt endet, regelt jedes Land selbst: meist mit Ablauf des Austrittsmonats, in einigen Ländern erst einen Monat später. Maßgeblich ist das Kirchensteuergesetz des Landes.

BundeslandGebührStelleHinweis
BrandenburgkostenlosAmtsgericht
Bremen5,50 €Standesamtüber das Standesamt; direkt bei der Kirche erklärt kostenlos
Mecklenburg-Vorpommern15,00 €Standesamt
Schleswig-Holstein20,00 €Standesamt
Bayern25,00 €Standesamtzzgl. optionaler 10 € für die Ausfertigung
Sachsen25,00 €Standesamtzzgl. optionaler 10 € für die Bescheinigung
Berlin30,00 €Amtsgericht
Hessen30,00 €Standesamt
Niedersachsen30,00 €Standesamt
Nordrhein-Westfalen30,00 €Amtsgericht
Rheinland-Pfalz30,00 €Standesamt
Sachsen-Anhalt30,00 €Standesamt
Hamburg31,00 €Standesamt
Saarland32,00 €Standesamt
Thüringen36,00 €Standesamtkürzlich von 30 € angehoben
Baden-Württembergje GemeindeStandesamtje Gemeinde per Satzung, grob 10–60 € (Bsp. Karlsruhe 42 €)

⚠ Für Baden-Württemberg gibt es keinen Landeswert — die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest (grob 10–60 €). Einzelwerte können sich ändern; keine Austrittsberatung.

Sonderfall · glaubensverschiedene Ehe

Das besondere Kirchgeld

In glaubensverschiedener Ehe — ein Partner in der Kirche, der andere konfessionslos — kann statt der normalen Kirchensteuer ein „besonderes Kirchgeld“ anfallen. Es bemisst sich am gemeinsam zu versteuernden Einkommen und läuft über eine 13-stufige Staffel von 96 € bis 3.600 € im Jahr.

Kurz gesagtBetrifft nur Paare, bei denen ein Partner in der Kirche ist und der andere nicht — und erst ab rund 40.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen. Bereits gezahlte Kirchensteuer wird angerechnet.

⚠ Staffel 96 € bis 3.600 € im Jahr, je nach Landeskirche. Die genaue Stufentabelle steht in der Kirchensteuerordnung des Landes.

Zahlen einordnen

Kirchensteuer richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Karte und die Tabelle zeigen den Kirchensteuersatz je Bundesland: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Ländern. Bemessungsgrundlage ist immer die festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer, nicht das Einkommen — deshalb ist die Kirchensteuer im Verhältnis zum Brutto meist deutlich kleiner, als die 8 oder 9 % zunächst klingen.

Wie du sie liest

Nimm deine Jahres-Lohnsteuer und rechne 8 oder 9 % davon — das ist grob deine Kirchensteuer. Weil Kinderfreibeträge die maßgebliche Steuer nach § 51a EStG mindern, fällt sie mit Kindern niedriger aus. Gezahlte Kirchensteuer kannst du zudem als Sonderausgabe absetzen, was sie unterm Strich verbilligt.

Wo die Grenze liegt

Den genauen Satz beschließt jede Landeskirche und jedes Bistum jährlich selbst — 8/9 % gelten aber flächendeckend. Bei sehr hohen Einkommen greift in fast allen Ländern eine Kappung (2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens), in Bayern nicht. Die Austrittsgebühren sind amtliche Verwaltungsgebühren der Länder; für Baden-Württemberg gibt es keinen einheitlichen Landeswert, sie werden dort je Gemeinde festgelegt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Kirchensteuer zahle ich?

9 % deiner Lohn- oder Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Beispiel: Bei 6.000 € Jahres-Lohnsteuer sind das rund 540 € (9 %) beziehungsweise 480 € (8 %) im Jahr. Weil die Steuer die Grundlage ist, nicht das Einkommen, ist der Betrag im Verhältnis zum Brutto klein.

Warum zahlen Bayern und Baden-Württemberg nur 8 %?

Das ist historisch: Die 8 % gehen auf Kirchenverträge und Konkordate aus den 1920er- und 1930er-Jahren zurück (Bayern und Baden). In allen anderen Ländern setzte sich der 9-%-Satz durch. Den Satz beschließt formal jede Landeskirche und jedes Bistum jährlich neu — in der Praxis ändert er sich nicht.

Wird die Kirchensteuer vom Einkommen oder von der Steuer berechnet?

Von der Steuer. Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer nach § 51a EStG: 8 oder 9 % der festgesetzten Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer. Für die Berechnung wird die Steuer so angesetzt, als wären die Kinderfreibeträge schon abgezogen — mit Kindern sinkt die Kirchensteuer also.

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — das mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Eine Ausnahme: Kirchensteuer auf Kapitalerträge (über die Abgeltungsteuer) ist nicht zusätzlich abziehbar, weil sie dort schon im gesenkten Steuersatz steckt.

Gibt es eine Obergrenze bei der Kirchensteuer?

In fast allen Ländern ja: Die „Kappung“ begrenzt die Kirchensteuer auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens. In zehn Ländern wird sie automatisch berücksichtigt, in fünf (Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) musst du sie bei der Kirche beantragen. Bayern kennt keine Kappung.

Was kostet der Kirchenaustritt?

Eine amtliche Verwaltungsgebühr zwischen 0 € (Brandenburg) und rund 36 € (Thüringen), je nach Bundesland. Erklärt wird der Austritt beim Standesamt oder — in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen — beim Amtsgericht. Die Kirchensteuerpflicht endet danach je nach Land mit dem Austrittsmonat oder einen Monat später.

Das fragen sich viele als Nächstes

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