Steuern & Abgaben · Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer 25 %: was von Zinsen und Dividenden bleibt

Auf Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden, Kursgewinne — zahlst du 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d EStG), dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag und je nach Konfession Kirchensteuer. Mit Soli sind das effektiv rund 26,375 %. Vorher bleiben deine Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr komplett steuerfrei (das Doppelte für Ehepaare). Besteuert wird nur, was darüber liegt.

25 %Abgeltungsteuer
≈ 26,375 %effektiv mit Soli
Steuerfrei bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Ehepaar 2.000 €). Besteuert wird nur, was darüber liegt.
§ 32d EStG§ 20 Abs. 9 EStGBank behält ein
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Wie viel Steuer auf deine Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne anfällt — und was netto bleibt — zeigt dir der Rechner cent-genau, inklusive Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuer.

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Grafik · von 100 € Kapitalertrag

Von 100 € Kapitalertrag bleiben 73,62 € netto

Ohne Kirchensteuer gehen 26,38 € an den Fiskus (Abgeltungsteuer + Soli), 73,62 € bleiben. Kirchensteuer erhöht die Gesamtlast leicht — und senkt zugleich die Abgeltungsteuer selbst, weil sie über einen Divisor eingerechnet wird.

Aufteilung von 100 Euro Kapitalertrag in Netto und SteuernDrei gestapelte Balken je Konfessions-Szenario, aufgeteilt in Nettoertrag, Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.ohne Kirchensteuer73,62 €effektiv 26,375 %mit 8 % Kirchensteuer72,18 €effektiv 27,82 %mit 9 % Kirchensteuer72,01 €effektiv 27,99 %
Netto (bleibt dir) Abgeltungsteuer 25 % Soli 5,5 % Kirchensteuer
Aufteilung von 100 Euro Kapitalertrag je Konfessions-Szenario
SzenarioAbgeltungsteuerSoliKirchensteuerNettoeffektiv
ohne Kirchensteuer25,00 €1,38 €73,62 €26,375 %
mit 8 % Kirchensteuer24,51 €1,35 €1,96 €72,18 €27,82 %
mit 9 % Kirchensteuer24,45 €1,34 €2,20 €72,01 €27,99 %

⚠ Ohne Abzug des Sparer-Pauschbetrags gerechnet, um den reinen Satz-Effekt zu zeigen. Kirchensteuer 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 %. Effektivsätze auf zwei Stellen gerundet. Keine Steuerberatung.

Freibetrag & Ausweg

Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung

1.000 € / 2.000 €

Der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) stellt 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, für Ehepaare 2.000 €. Dafür erteilst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag — sonst behält sie Steuer ein, die du erst über die Steuererklärung zurückholst. 2023 stieg der Betrag von 801 € auf 1.000 €.

< 25 %?

Wer insgesamt wenig verdient und einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat, kann die Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP, § 32d Abs. 6 EStG): Dann werden die Kapitalerträge zum niedrigeren tariflichen Satz besteuert und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer kommt zurück. Das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an.

⚠ Bei Investmentfonds mindert die Teilfreistellung zusätzlich die Bemessungsgrundlage — hier nicht abgebildet. Keine Steuerberatung.

Zahlen einordnen

Die Kapitalertragsteuer einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Seite zeigt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (§ 32d EStG): 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sowie den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG. Die Grafik macht sichtbar, was von 100 Euro Kapitalertrag nach Steuern übrig bleibt und wie stark die Kirchensteuer die effektive Belastung verschiebt.

Wie du sie liest

Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag bleiben steuerfrei — dafür stellst du bei der Bank einen Freistellungsauftrag. Nur der Teil darüber wird mit 25 % besteuert. Die Bank behält Steuer, Soli und Kirchensteuer automatisch ein und führt sie ab; für dich ist die Steuer damit „abgegolten". Die Kirchensteuer mindert über eine gesetzliche Formel die Abgeltungsteuer leicht, deshalb liegt die Gesamtbelastung mit Kirchensteuer unter dem naiven Aufschlag.

Wo die Grenze liegt

Der Steuersatz ist fest — anders als bei Lohn spielt die Höhe deines übrigen Einkommens keine Rolle. Wer aber insgesamt wenig verdient und einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat, kann über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen, dass die Kapitalerträge zum niedrigeren Tarifsatz besteuert werden. Der Rechner bildet den Regelfall der Abgeltungsteuer ab, nicht die Günstigerprüfung. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d EStG). Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergibt das effektiv rund 26,375 %, mit Kirchensteuer bis zu etwa 27,99 %.

Wie viel ist steuerfrei? (Sparer-Pauschbetrag)

Pro Jahr bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank den Betrag nicht besteuert, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag. Der Sparer-Pauschbetrag wurde 2023 von 801 auf 1.000 Euro erhöht.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Meist nicht: Deutsche Banken behalten die Abgeltungsteuer automatisch ein, damit ist sie abgegolten. Angeben solltest du sie, wenn Freistellungsaufträge falsch verteilt waren, Erträge aus dem Ausland stammen, die Kirchensteuer nachzuholen ist oder sich die Günstigerprüfung lohnt.

Was ist die Günstigerprüfung?

Auf Antrag (Anlage KAP) prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist als die 25 % Abgeltungsteuer. Ist er das — etwa bei geringem Gesamteinkommen —, werden die Kapitalerträge zum günstigeren Tarifsatz besteuert und du bekommst zu viel gezahlte Steuer zurück (§ 32d Abs. 6 EStG).

Zahle ich auf Kapitalerträge auch Soli, wenn ich sonst keinen zahle?

Ja. Der Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer wird ohne Freigrenze mit vollen 5,5 % erhoben (§ 4 Satz 3 SolzG). Die Soli-Freigrenze, die die meisten Lohnsteuerzahler seit 2021 vom Soli befreit, gilt für Kapitalerträge ausdrücklich nicht.

Das fragen sich viele als Nächstes

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