Besoldung A · Brandenburg

Besoldungstabelle Brandenburg

Brandenburg besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Oktober 2024. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.746 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.663 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.245 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 10/2024
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Brandenburg, gültig ab 1. Oktober 2024

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Brandenburg, gültig ab 1. Oktober 2024
GruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.746,48 €2.813,77 €2.881,01 €2.948,32 €3.015,57 €3.082,87 €3.150,13 €3.217,41 €3.284,69 €
A 62.790,59 €2.864,48 €2.938,35 €3.012,20 €3.086,06 €3.159,96 €3.233,79 €3.307,67 €3.381,55 €
A 72.891,11 €2.984,07 €3.077,01 €3.169,96 €3.262,90 €3.355,88 €3.422,26 €3.488,61 €3.555,01 €
A 83.064,87 €3.183,94 €3.303,05 €3.422,20 €3.541,31 €3.620,73 €3.700,13 €3.779,56 €3.858,96 €
A 93.241,87 €3.369,01 €3.496,13 €3.623,24 €3.750,39 €3.837,76 €3.925,19 €4.012,56 €4.099,95 €
A 103.497,40 €3.660,27 €3.823,14 €3.986,05 €4.148,94 €4.257,53 €4.366,52 €4.477,60 €4.588,66 €
A 114.033,69 €4.200,53 €4.367,90 €4.538,67 €4.652,51 €4.766,31 €4.880,17 €4.993,99 €5.107,84 €
A 124.541,26 €4.744,86 €4.948,45 €5.084,10 €5.219,83 €5.355,52 €5.491,28 €5.626,96 €
A 135.072,24 €5.292,03 €5.511,85 €5.658,44 €5.804,98 €5.951,54 €6.098,07 €6.244,61 €
A 145.384,83 €5.669,87 €5.954,94 €6.144,94 €6.334,99 €6.525,04 €6.715,11 €6.905,11 €
A 156.531,93 €6.782,71 €7.033,41 €7.284,13 €7.534,88 €7.785,58 €
A 167.213,36 €7.503,41 €7.793,35 €8.083,31 €8.373,28 €8.663,28 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • Januar 2026: Rückwirkende Anpassung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, Kopplung an den Nominallohnindex; laut Pressemitteilung MdF/MIK vom 1.7.2026 Erhöhungsbedarf von ca. 7-17 % in der A-Besoldung und ca. 18 % in der B-Besoldung, je Besoldungsgruppe unterschiedlich. Zum Abrufdatum NICHT verkündet, nur Referentenentwurf (Beamtenpolitisches Spitzengespräch vom 1.7.2026); Landtagsverfahren und Verabschiedung für Herbst 2026 vorgesehen.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage 4 (zu § 20 Abs. 2, § 29 Satz 1, § 38 Satz 2) BbgBesG, Brandenburgisches Besoldungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.7.2024 (GVBl.I/24, Nr. 42); Grundgehaltssätze A, B und R gültig ab 1.7.2024, Grundgehaltssätze W2/W3 gültig ab 1.10.2024 (gesonderte W-Besoldungsreform), W1 unverändert seit 1.7.2024. Anlage 4 führt die Grundgehaltssätze für A, B, R gültig ab 1.7.2024 und für W1 ebenfalls ab 1.7.2024, für W2/W3 jedoch erst ab 1.10.2024 (gesonderter Erhöhungsschritt der Besoldungsordnung W). Alle hier ausgewiesenen Beträge sind damit gemeinsam ab 1.10.2024 gültig und unverändert bis zum Abrufdatum. Die Besoldungsordnung A kennt in Brandenburg strukturell KEINE Stufe 1 (die Anlage beginnt jede A-Gruppe erst ab Stufe 2, R analog erst ab Stufe 2 bzw. R 2 erst ab Stufe 4) — keine Diagonaleinstufung einzelner Beförderungsämter wie bei Bund/BW/Bayern, sondern eine durchgängige Systematik ohne amtliche Stufe 1. R kennt keine R 9/R 10 (anders als Bund/Berlin); die amtliche Anlage 4 endet bei R 8. Zweitquellenabgleich: A, B, W zentgenau deckungsgleich mit der dbb.de-Besoldungstabelle Brandenburg (Stand 1.7.2024); R1/R2 zentgenau deckungsgleich mit richterbesoldung.de (Deutscher Richterbund, Stand 1.7.2024; dort eigene, um 1 verschobene Stufennummerierung ab der ersten tatsächlich existierenden Stufe, Beträge identisch). Zum Abrufdatum liegt für die vom Land am 1.7.2026 vorgestellte Besoldungsreform (Umsetzung des BVerfG-Beschlusses, geplante rückwirkende Erhöhung ab 1.1.2026) noch KEIN verkündetes Gesetz vor, sondern lediglich ein Referentenentwurf; die Landesregierung kündigt die Verabschiedung im Landtag für Herbst 2026 an. Die hier ausgewiesene Tabelle ist daher unverändert die zuletzt verkündete Fassung (Rechtsstand-Regel); die geplante Reform ist ausschließlich als angekuendigte_anpassungen erfasst. Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Brandenburg?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Oktober 2024 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Brandenburg in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.100 € und in A 13 bei rund 6.245 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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