Besoldung A · Berlin

Besoldungstabelle Berlin

Berlin besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.858 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.927 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.489 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 04/2026
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Berlin, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Berlin, gültig ab 1. April 2026
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 52.857,84 €2.950,01 €3.016,04 €3.085,16 €3.152,66 €3.224,75 €3.289,30 €3.351,29 €
A 62.914,08 €2.991,64 €3.138,27 €3.213,11 €3.280,61 €3.358,45 €3.427,49 €3.500,89 €
A 73.020,50 €3.095,10 €3.188,59 €3.358,45 €3.462,00 €3.549,54 €3.618,61 €3.742,25 €
A 83.177,20 €3.372,75 €3.496,44 €3.620,09 €3.802,68 €3.901,95 €3.977,49 €4.050,07 €
A 93.352,48 €3.457,51 €3.620,09 €3.805,66 €3.941,92 €4.110,79 €4.209,63 €4.305,36 €
A 103.574,17 €3.713,59 €3.941,92 €4.173,19 €4.341,87 €4.510,58 €4.665,61 €4.793,28 €
A 114.051,54 €4.268,88 €4.489,28 €4.711,18 €4.857,10 €5.015,18 €5.203,63 €5.319,14 €
A 124.331,21 €4.744,60 €4.857,10 €5.158,05 €5.296,33 €5.565,35 €5.668,70 €5.855,67 €
A 135.060,75 €5.305,48 €5.550,15 €5.796,37 €6.027,40 €6.136,83 €6.367,85 €6.489,42 €
A 145.311,53 €5.626,14 €5.974,22 €6.284,25 €6.495,53 €6.699,17 €6.918,05 €7.142,98 €
A 156.446,87 €6.764,52 €6.949,96 €7.168,82 €7.387,68 €7.605,02 €7.782,85 €8.042,76 €
A 167.088,28 €7.419,61 €7.671,91 €7.924,21 €8.175,00 €8.427,28 €8.679,58 €8.927,34 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: +2,0 % linear auf Grundgehaltssätze, Amts-/Stellenzulagen und Familienzuschlag (§ 2 Abs. 2 BerlBVAnpG 2026-2027, bereits verkündet am 16.6.2026, GVBl. 2026 S. 242 – zum Abrufdatum noch nicht in Kraft)

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage 31 Nr. 1-4 (Besoldungsordnungen A, B, W, R) der Bekanntmachung vom 21.1.2025 (GVBl. 2025 S. 56, Korrektur vom 20.3.2025, GVBl. 2025 S. 192) zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 (BerlBVAnpG 2024-2026) vom 20.12.2024 (GVBl. 2024 S. 634); Grundgehaltssätze um 3,8 % erhöht durch § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 (BerlBVAnpG 2026-2027) vom 3.6.2026, verkündet 16.6.2026 (GVBl. 2026 S. 242); Grundgehaltssätze gültig ab 1.4.2026. Berlin führt A/B einerseits und W/R andererseits in der Basis-Anlage 31 (Bekanntmachung vom 21.1.2025) mit unterschiedlichen Gültigkeits-Stichtagen: A und B ab 1.1.2026, W und R ab 1.2.2026 (amtliche Anlage, keine Auffüllung). § 2 Abs. 1 Nr. 1 BerlBVAnpG 2026-2027 erhöht ausdrücklich alle vier Ordnungen ("Anlage 31 Nummer 1 bis 4") einheitlich um 3,8 % zum 1.4.2026 – die hier ausgewiesenen Beträge sind diese Anlage-31-Basiswerte × 1,038, exakt wie in Vorbemerkung des Gesetzes vorgeschrieben. Die A-, B- und W-Werte sind direkt gegen die von der dbb-Gewerkschaft veröffentlichte Besoldungstabelle Berlin ab 1.4.2026 abgeglichen (zentgenau deckungsgleich für alle geprüften Gruppen). Für R lag zum Abrufdatum noch keine separate amtliche Bekanntmachung nach § 4 BerlBVAnpG 2026-2027 vor; die R-Beträge sind daher die identische, gesetzlich vorgeschriebene Rechenoperation (× 1,038) auf die amtliche Anlage-31-Basis (Landesbesoldungsordnung R, gültig ab 1.2.2026), deren Ausgangswerte gegen richterbesoldung.de (Deutscher Richterbund) auf der Vorstufe (gültig ab 1.2.2025) zentgenau verifiziert wurden. Berlins Besoldungsordnungen A und R kennen anders als Bund/Baden-Württemberg/Bayern KEINE Diagonaleinstufung: alle A- und R-Gruppen beginnen bei Stufe 1 (Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin, BBesG BE). Ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen. Die R-Beträge sind aus der verkündeten Erhöhungsformel berechnet; sobald die amtliche Bekanntmachung der R-Beträge erscheint, gleichen wir nach. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Berlin?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. April 2026 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Berlin in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.305 € und in A 13 bei rund 6.489 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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