Arbeit & Lohn · Gesetzlicher Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € — beide Werte sind mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung bereits verbindlich festgelegt. Er gilt bundesweit für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
brutto
Seit Oktober 2022 folgt die Minijob-Grenze automatisch dem Mindestlohn (§ 8 SGB IV). 2026 liegt sie deshalb bei 603 € im Monat — das entspricht rund 10 Wochenstunden zum Mindestlohn.
Zur Minijob-Grenze →Der Mindestlohn seit seiner Einführung 2015
Über die Mindestlohnkommission wird der Satz regelmäßig angepasst; die Erhöhung auf 12,00 € zum Oktober 2022 beschloss der Gesetzgeber direkt. Die Werte für 2026und 2027 stehen per Verordnung (MiLoV5) bereits fest.
| Gültig ab | € / Stunde | Minijob-Grenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 1.01.2027 | 14,60 € | 633 € | 5. MiLoV (MiLoV5) verordnet |
| 1.01.2026 | 13,90 € | 603 € | 5. MiLoV (MiLoV5) verordnet |
| 1.01.2025 | 12,82 € | 556 € | 4. MiLoV |
| 1.01.2024 | 12,41 € | 538 € | 4. MiLoV |
| 1.10.2022 | 12,00 € | 520 € | MiLoErhöhG (Gesetz) |
| 1.07.2022 | 10,45 € | 450 € (fest) | 3. MiLoV |
| 1.01.2022 | 9,82 € | 450 € (fest) | 3. MiLoV |
| 1.07.2021 | 9,60 € | 450 € (fest) | 3. MiLoV |
| 1.01.2021 | 9,50 € | 450 € (fest) | 3. MiLoV |
| 1.01.2020 | 9,35 € | 450 € (fest) | 2. MiLoV |
| 1.01.2019 | 9,19 € | 450 € (fest) | 2. MiLoV |
| 1.01.2017 | 8,84 € | 450 € (fest) | 1. MiLoV |
| 1.01.2015 | 8,50 € | 450 € (fest) | MiLoG (Einführung) |
⚠ Bruttolohn je Zeitstunde. Die Minijob-Grenze ist erst seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt; davor galt ein fester Betrag (zuletzt 450 €).
Von 8,50 € auf 14,60 € — der Mindestlohn im Zeitverlauf
Jede Stufe gilt bis zur nächsten Anpassung (Treppenlinie). Der gestrichelte Abschnitt zeigt die bereits verordnete Erhöhung zum 2027, die automatisch in Kraft tritt.
⚠ € pro Stunde, Null-Baseline. Gestrichelt = bereits verordnet (MiLoV5), tritt zum Stichtag automatisch in Kraft.
Was der Mindestlohn im Monat bedeutet
Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn — der Monatsverdienst hängt an deinen Wochenstunden. Ein Monat hat im Schnitt 13/3 ≈ 4,33 Wochen. Bei rund 10 Wochenstunden landest du genau an der Minijob-Grenze.
| Wochenstunden | Stunden / Monat | Brutto / Monat |
|---|---|---|
| 40 Std. | 173,3 | 2.409 € |
| 30 Std. | 130,0 | 1.807 € |
| 20 Std. | 86,7 | 1.205 € |
| 10 Std. | 43,3 | 602 € ≈ Minijob |
Das ist der Bruttolohn. Was davon netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassenbeitrag ab —das rechnet dir der Brutto-Netto-Rechner aus.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze nicht mehr fest, sondern folgt dem Mindestlohn: Sie entspricht 130 Stunden zum Mindestlohn, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). So bleibt ein Minijob immer eine 10-Stunden-Woche wert. 2026ergibt das 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → 603 €.
Wie viele Stunden du bei deinem Lohn arbeiten darfst, ohne die Grenze zu reißen, zeigt dir derMinijob-Rechner. Details zur Jahresgrenze und zum Übergangsbereich (Midijob) findest du auf der Seite zur Minijob-Grenze.
Den Mindestlohn einordnen
Die Tabelle zeigt die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung 2015 bis einschließlich 2027. Die Werte stammen aus dem Mindestlohngesetz und den Anpassungsverordnungen; die Erhöhung zum Oktober 2022 auf 12,00 € beschloss der Gesetzgeber direkt. Es sind amtliche Beträge, keine Prognosen.
Der Mindestlohn ist ein Brutto-Stundenlohn — er gilt je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Was am Monatsende brutto zusammenkommt, hängt von deinen Wochenstunden ab; was netto bleibt, von Steuerklasse und Sozialabgaben. Für 2026 und 2027 sind die Werte bereits per Verordnung (MiLoV5) beschlossen, nicht nur empfohlen.
Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze — in vielen Branchen gelten höhere Tarif- oder Branchenmindestlöhne, die vorgehen. Einzelne Gruppen sind ausgenommen (z. B. bestimmte Praktika, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten). Wir zeigen die gesetzliche Höhe, keine Tarifverträge und keine individuelle Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € — festgelegt durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5).
Steht der Mindestlohn für 2027 schon fest?
Ja. 14,60 € ab dem 1. Januar 2027 sind nicht nur eine Empfehlung der Mindestlohnkommission (Beschluss vom 27. Juni 2025), sondern bereits mit der MiLoV5 verordnet — verkündet im Bundesgesetzblatt am 7. November 2025. Der Wert tritt automatisch in Kraft.
Was verdiene ich bei Vollzeit zum Mindestlohn?
Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 2026 rund 2.409 € brutto im Monat (40 Stunden × 13/3 Wochen × 13,90 €). Was davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassenbeitrag ab — das rechnet dir unser Brutto-Netto-Rechner aus.
Hängt die Minijob-Grenze am Mindestlohn?
Ja. Seit Oktober 2022 steigt die Minijob-Grenze automatisch mit dem Mindestlohn: Sie entspricht 130 Stunden zum Mindestlohn, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). 2026 liegt sie deshalb bei 603 € im Monat.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Ausgenommen sind unter anderem Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung sowie bestimmte Pflicht- und kurze Orientierungspraktika. In vielen Branchen gelten außerdem höhere Tarif- oder Branchenmindestlöhne, die dem gesetzlichen Mindestlohn vorgehen.