Besoldung A · Baden-Württemberg

Besoldungstabelle Baden-Württemberg

Baden-Württemberg besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. Februar 2025. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 3.133 € (A 7, Eingangsstufe) bis 8.768 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.355 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 02/2025
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Baden-Württemberg, gültig ab 1. Februar 2025

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Baden-Württemberg, gültig ab 1. Februar 2025
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10
A 73.132,51 €3.223,42 €3.314,28 €3.405,15 €3.496,09 €3.560,98 €3.625,90 €3.690,85 €
A 83.211,48 €3.327,99 €3.444,44 €3.560,92 €3.677,43 €3.755,07 €3.832,71 €3.910,40 €3.988,01 €
A 93.384,62 €3.508,94 €3.633,23 €3.757,55 €3.881,83 €3.967,33 €4.052,80 €4.138,25 €4.223,71 €
A 103.634,51 €3.793,76 €3.953,03 €4.112,32 €4.271,59 €4.379,64 €4.488,25 €4.596,88 €4.705,51 €
A 113.995,66 €4.158,88 €4.322,66 €4.489,62 €4.656,58 €4.767,91 €4.880,74 €4.994,32 €5.107,88 €5.221,40 €
A 124.526,46 €4.659,15 €4.859,36 €5.062,38 €5.197,76 €5.333,10 €5.468,48 €5.603,85 €5.739,22 €
A 135.185,88 €5.405,13 €5.624,41 €5.770,59 €5.916,75 €6.062,93 €6.209,14 €6.355,28 €
A 145.497,69 €5.782,02 €6.066,36 €6.255,89 €6.445,48 €6.634,99 €6.824,55 €7.014,14 €
A 156.329,31 €6.641,90 €6.892,00 €7.142,07 €7.392,17 €7.642,24 €7.892,36 €
A 166.960,06 €7.321,58 €7.610,86 €7.900,11 €8.189,32 €8.478,55 €8.767,79 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • April 2026: +2,82 % linear (BVAnpGBW 2026/2027/2028, noch nicht verkündet; Vorgriffs-Auszahlung ab den Bezügen für August 2026 unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung)
  • März 2027: +2,0 % linear (BVAnpGBW 2026/2027/2028, noch nicht verkündet)
  • Januar 2028: +1,0 % linear (BVAnpGBW 2026/2027/2028, noch nicht verkündet)

⚠ Rechtsgrundlage: Anlagen 6–9 LBesGBW i. d. F. des BVAnp-ÄG 2024/2025 (GBl. 2024 Nr. 91 vom 15.11.2024, Anhang 2), Grundgehaltssätze gültig ab 1.2.2025 (+5,5 %); Anpassungsrunde 2026 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) zum Abrufdatum noch nicht verkündet. Seit den Bezügen für August 2026 zahlt das Land im Vorgriff auf das noch nicht verkündete BVAnpGBW 2026/2027/2028 bereits die um 2,82 % erhöhten Beträge der geplanten Runde zum 1.4.2026 aus (Beschluss des Landtags-Finanzausschusses vom 2.7.2026, unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung); die hier ausgewiesene Tabelle ist die zuletzt verkündete Fassung. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Baden-Württemberg?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. Februar 2025 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Baden-Württemberg in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.224 € und in A 13 bei rund 6.355 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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