Besoldung A · Niedersachsen

Besoldungstabelle Niedersachsen

Niedersachsen besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.891 € (A 5, Eingangsstufe) bis 8.731 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.323 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 04/2026
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Niedersachsen, gültig ab 1. April 2026

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Niedersachsen, gültig ab 1. April 2026
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12
A 52.891,00 €2.954,04 €3.017,06 €3.080,11 €3.143,16 €3.206,20 €3.269,24 €
A 62.932,36 €3.001,57 €3.070,77 €3.139,98 €3.209,22 €3.278,44 €3.347,66 €3.416,86 €
A 73.026,51 €3.113,62 €3.200,70 €3.287,81 €3.374,89 €3.462,02 €3.524,21 €3.586,41 €3.648,65 €
A 83.114,88 €3.189,31 €3.300,92 €3.412,53 €3.524,15 €3.635,81 €3.711,30 €3.787,76 €3.864,27 €3.940,76 €
A 93.281,97 €3.355,18 €3.474,31 €3.593,44 €3.713,72 €3.836,20 €3.920,35 €4.004,88 €4.093,20 €4.182,22 €
A 103.492,91 €3.594,66 €3.749,39 €3.906,32 €4.066,21 €4.232,10 €4.342,70 €4.453,31 €4.563,89 €4.674,50 €
A 113.948,33 €4.114,71 €4.284,69 €4.454,71 €4.624,69 €4.738,08 €4.851,37 €4.964,74 €5.078,04 €5.191,36 €
A 124.424,66 €4.627,27 €4.829,99 €5.032,67 €5.167,79 €5.302,87 €5.438,01 €5.573,12 €5.708,25 €
A 134.937,05 €5.155,93 €5.374,78 €5.593,61 €5.739,55 €5.885,46 €6.031,37 €6.177,28 €6.323,19 €
A 145.183,35 €5.467,14 €5.750,94 €6.034,76 €6.223,96 €6.413,18 €6.602,35 €6.791,58 €6.980,82 €
A 156.297,25 €6.609,25 €6.858,91 €7.108,52 €7.358,17 €7.607,81 €7.857,43 €
A 166.926,84 €7.287,70 €7.576,43 €7.865,15 €8.153,86 €8.442,53 €8.731,23 €

Angekündigt, noch nicht in der Tabelle

  • März 2027: Weitere Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom 14.2.2026: +2,0 % zum 1.3.2027, weitere +1,0 % zum 1.1.2028 (Ausbildungsbezüge: je +60 €/+30 €). Diese beiden Stufen sind NICHT Bestandteil des bereits verkündeten NBVAnpG 2026 (dessen Artikel 1 regelt nur die erste Stufe zum 1.4.2026); laut Landesregierung soll die Übertragung der beiden verbleibenden Stufen über einen weiteren Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen (zusammen mit Anpassungen infolge der BVerfG-Entscheidung zur Berliner A-Besoldung), zum Abrufdatum noch nicht eingebracht bzw. verkündet.

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage 5 (Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R, zu § 7 Abs. 2, § 25 Abs. 1 sowie §§ 28 und 33) des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), neu gefasst durch Artikel 1 (NBVAnpG 2026) des Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 vom 27.5.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 39 vom 2.6.2026). Alle vier Ordnungen einheitlich gültig ab 1.4.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €, erste von drei Stufen der Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses vom 14.2.2026). Besoldungsordnung A führt in Niedersachsen KEINE Gruppen A 1 bis A 4 (durchgehend erst ab A 5 bis A 16) und kennt eine Diagonaleinstufung der Beförderungsämter: A 11 beginnt erst ab Stufe 3, A 12 bis A 14 erst ab Stufe 4, A 15/A 16 erst ab Stufe 6 (Start-Stufen anhand der amtlichen Roh-PDF-Spaltenzuordnung bestimmt; die reine Text-Extraktion der mehrspaltigen Anlage war für die Spalten-Zuordnung nicht zuverlässig genug — siehe methodik der Quelle). Besoldungsordnung R: R 1 beginnt erst ab Stufe 2 (bis Stufe 12), R 2 erst ab Stufe 3 (bis Stufe 12); R 3 bis R 8 sind Festgehälter, betragsgleich mit B 3-B 8. Besoldungsordnung W ist vollständig Festgehalt (W 1-W 3, keine Erfahrungsstufen). Besoldungsordnung B endet bei B 10 (kein B 11). Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Niedersachsen?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. April 2026 — die zuletzt verkündete Tabelle. Eine bereits angekündigte Erhöhung ist noch nicht verkündet und daher nicht eingerechnet (siehe Hinweis unter der Tabelle).

Was verdient man in Niedersachsen in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.182 € und in A 13 bei rund 6.323 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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