Pflege & Gesundheit · Pflegegrad

Pflegegrad-Leistungen 2026: wie viel Geld bei welchem Pflegegrad

Wie viel Geld du bekommst, hängt vom Pflegegrad ab: Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Pflegesachleistung im Monat, bei Pflegegrad 5 sind es 990 € bzw. 2.299 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Die Beträge gelten 2026 unverändert; die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Aktuell · Stand 12/2025Beträge seit 2025 unverändertnächste Anpassung 2028

Die fünf Pflegegrade auf einen Blick

Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Punktzahl (12,5 bis 100) in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Je höher der Grad, desto höher die Leistungen. Tippe auf einen Grad für die vollständige Leistungstabelle.

Übersicht · 2026

Alle Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad

Die gesetzlichen Höchstbeträge nach SGB XI. „—“ bedeutet: für diesen Pflegegrad besteht kein eigener Anspruch auf diese Leistung. Monats- und Jahresbeträge sind je Zeile gekennzeichnet.

LeistungGrad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld§ 37 SGB XI · € / Monat347599800990
Pflegesachleistung§ 36 SGB XI · € / Monat7961.4971.8592.299
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI · € / Monat131131131131131
Tages- und Nachtpflege§ 41 SGB XI · € / Monat7211.3571.6852.085
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege§§ 39, 42 SGB XI · € / Jahr3.5393.5393.5393.539
Vollstationäre Pflege§ 43 SGB XI · € / Monat1318051.3191.8552.096
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 Abs. 2 SGB XI · € / Monat4242424242
Wohngruppenzuschlag§ 38a SGB XI · € / Monat224224224224224

Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen und lassen sich anteilig kombinieren. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohngruppenzuschlag kommen zusätzlich obendrauf.

⚠ Es sind gesetzliche Höchstbeträge — ausgezahlt wird höchstens der tatsächliche Aufwand (Ausnahme: das Pflegegeld wird fest ausgezahlt). Ob ein Pflegegrad vorliegt, entscheidet die Pflegekasse.

Grafik · 2026

Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt die Kasse

Monatliches Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) je Pflegegrad. Pflegegrad 1 erhält beides nicht — die Sachleistung liegt in jedem Grad deutlich über dem Pflegegeld.

Pflegegeld und Pflegesachleistung je Pflegegrad 2026Gruppierte Balken je Pflegegrad 1 bis 5: monatliches Pflegegeld und monatliche Pflegesachleistung in Euro, Null-Baseline.06001.2001.8002.400Grad 1kein AnspruchGrad 2347796Grad 35991.497Grad 48001.859Grad 59902.299
Pflegegeld (§ 37) · € / Monat Pflegesachleistung (§ 36) · € / Monat

⚠ Pflegegeld wird fest ausgezahlt; die Pflegesachleistung ist ein Höchstbetrag, den der Pflegedienst mit der Kasse abrechnet.

Zusätzlich · für alle Grade

Weitere Leistungen unabhängig vom Pflegegrad

Diese Ansprüche gelten für jeden anerkannten Pflegegrad — teils einmalig, teils als Kostenübernahme.

LeistungHöheWofür
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XIbis 4.180 € je MaßnahmeZuschuss für Umbauten wie Treppenlift, bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, bis zu 16.720 €.
Technische Pflegehilfsmittel§ 40 Abs. 1 SGB XI100 % der KostenFür Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf. Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel; leihweise Überlassung ist zuzahlungsfrei.
Pflegeberatung§ 7a SGB XIkostenlosIndividuelle Beratung durch die Pflegekasse, auf Wunsch zu Hause. Bei Pflegegeldbezug ist zusätzlich ein regelmäßiger Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 verpflichtend.
Zahlen einordnen

Pflegegrad-Leistungen einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Tabellen zeigen die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung je Pflegegrad zahlt — die amtlichen Leistungsbeträge nach dem SGB XI, wie sie das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Es sind Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, keine geschätzten oder gemittelten Werte.

Wie du sie liest

Such dir deinen Pflegegrad und lies die Zeile: Pflegegeld bekommst du als Geldbetrag, wenn Angehörige pflegen; die Pflegesachleistung ist der höhere Rahmen für einen ambulanten Pflegedienst — beides lässt sich anteilig kombinieren. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohngruppenzuschlag kommen oben drauf und gelten für alle Grade gleich hoch.

Wo die Grenze liegt

Die Beträge sind Obergrenzen: Ausgezahlt wird höchstens so viel, wie tatsächlich an Pflegekosten anfällt (außer beim Pflegegeld, das fest ausgezahlt wird). Ob und welchen Pflegegrad du bekommst, entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — die Punktschwellen hier sind nur die gesetzlichen Grenzen. Wir zeigen amtliche Zahlen und leisten keine Pflegeberatung; für Antrag und Einzelfall ist deine Pflegekasse zuständig.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Geld bekomme ich bei welchem Pflegegrad?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 € (Grad 2), 599 € (Grad 3), 800 € (Grad 4) und 990 € (Grad 5) im Monat. Wählst du statt Angehörigen-Pflege einen Pflegedienst, zahlt die Kasse als Pflegesachleistung bis zu 796 € bis 2.299 € monatlich. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag.

Steigen die Pflegeleistungen 2026?

Nein. Pflegegeld und Sachleistungen wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben; der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) gilt seit Juli 2025. Für 2026 gibt es keine Erhöhung — die nächste reguläre Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld ist ein fester Geldbetrag, den du zur freien Verfügung bekommst, wenn dich Angehörige oder Bekannte pflegen. Die Pflegesachleistung ist ein höherer Rahmen, mit dem ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet — bei Pflegegrad 2 etwa 347 € Pflegegeld gegenüber bis zu 796 € Sachleistung. Beides lässt sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung).

Wie werden die Pflegegrade festgestellt?

Der Medizinische Dienst begutachtet, wie selbständig du den Alltag bewältigst, und vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen (Modulen). Aus der Punktzahl (12,5 bis 100) ergibt sich der Pflegegrad: 12,5 bis unter 27 Punkte Grad 1, ab 27 Grad 2, ab 47,5 Grad 3, ab 70 Grad 4 und ab 90 Punkten Grad 5. Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse.

Woher stammen die Beträge?

Aus der amtlichen Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungsansprüchen der Pflegeversicherung, die auf dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) beruht. Wir haben die Beträge wörtlich übernommen, gegen eine zweite Quelle geprüft und mit Stand dokumentiert. Maßgeblich bleibt der Bescheid deiner Pflegekasse.

Das fragen sich viele als Nächstes

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