Besoldung A · Bund

Besoldungstabelle Bund

Bund besoldet seine Beamtinnen und Beamten nach der eigenen Besoldungsordnung A, gültig ab 1. März 2024. Die Grundgehälter der Ordnung A reichen von rund 2.707 € (A 3, Eingangsstufe) bis 8.717 € (A 16, Endstufe) im Monat. Ein Amt der Gruppe A 13 erreicht als Endgrundgehalt rund 6.428 €. Gezeigt ist das amtliche Grundgehalt ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Aktuell · Stand 03/2024
Grundgehaltssätze

Besoldungsordnung A — Bund, gültig ab 1. März 2024

Monatliches Grundgehalt in Euro je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlung.

Grundgehalt Besoldungsordnung A Bund, gültig ab 1. März 2024
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 32.706,99 €2.763,31 €2.819,66 €2.865,01 €2.910,36 €2.955,72 €3.001,08 €3.046,42 €
A 42.759,23 €2.826,55 €2.893,88 €2.947,47 €3.001,08 €3.054,68 €3.108,26 €3.157,76 €
A 52.778,44 €2.862,26 €2.929,59 €2.995,58 €3.061,57 €3.128,91 €3.194,84 €3.259,46 €
A 62.833,40 €2.931,00 €3.029,92 €3.105,51 €3.183,86 €3.259,46 €3.343,26 €3.416,11 €
A 72.963,97 €3.050,57 €3.164,65 €3.281,42 €3.395,49 €3.510,94 €3.597,53 €3.684,10 €
A 83.123,39 €3.227,85 €3.374,87 €3.523,33 €3.671,73 €3.774,80 €3.879,24 €3.982,32 €
A 93.354,26 €3.457,34 €3.619,52 €3.784,42 €3.946,56 €4.056,80 €4.171,47 €4.283,30 €
A 103.575,51 €3.717,07 €3.921,86 €4.127,55 €4.337,08 €4.482,89 €4.628,67 €4.774,53 €
A 114.056,80 €4.273,37 €4.488,54 €4.705,13 €4.853,76 €5.002,40 €5.151,04 €5.299,72 €
A 124.334,26 €4.590,49 €4.848,12 €5.104,32 €5.282,70 €5.458,23 €5.635,18 €5.814,97 €
A 135.046,30 €5.286,94 €5.526,17 €5.766,83 €5.932,45 €6.099,51 €6.265,11 €6.427,89 €
A 145.183,60 €5.493,61 €5.805,05 €6.115,06 €6.328,80 €6.544,01 €6.757,73 €6.972,92 €
A 156.289,17 €6.569,48 €6.783,22 €6.997,00 €7.210,74 €7.423,08 €7.635,43 €7.846,32 €
A 166.916,29 €7.241,90 €7.488,19 €7.734,52 €7.979,41 €8.227,16 €8.473,46 €8.716,97 €

⚠ Rechtsgrundlage: Anlage IV BBesG i. d. F. BBVAnpG 2023/2024 (BGBl. 2023 I Nr. 414); Erhöhung 2025/2026 (BAlimentG) am 2026-07-04 noch nicht verkündet. Seit 1.4.2025 wird zusätzlich eine Abschlagszahlung von 3,0 % gezahlt (BMI-Rundschreiben, Auszahlung seit Dezember 2025); die gesetzliche Neufestsetzung (BAlimentG) ist noch nicht verkündet. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.

Zahlen einordnen

So ist diese Tabelle einzuordnen

Was die Zahl zeigt

Das monatliche Grundgehalt der Landes-Besoldungsordnung A nach Gruppe und Erfahrungsstufe — die zuletzt verkündete, aktuell gültige Fassung. Ohne Familienzuschlag, Amts-/Stellenzulagen und Sonderzahlung.

Wie du sie liest

Zeile = Besoldungsgruppe, Spalte = Erfahrungsstufe (steigt mit der Dienstzeit). Nicht jede Gruppe beginnt bei Stufe 1: höhere Beförderungsämter steigen diagonal erst in einer höheren Stufe ein — leere Felder gibt es in der amtlichen Anlage entsprechend nicht.

Wo die Grenze liegt

Angekündigte, aber noch nicht verkündete Erhöhungen sind nicht eingerechnet und separat ausgewiesen; einige Länder zahlen sie im Vorgriff bereits aus. Maßgeblich ist deine Bezügemitteilung bzw. die amtliche Anlage — hier verlinkt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Besoldungstabelle gilt aktuell in Bund?

Die hier gezeigte Fassung der Besoldungsordnung A ist gültig ab 1. März 2024 — die zuletzt verkündete Tabelle. Angekündigte spätere Erhöhungen sind, sobald verkündet, nachzutragen.

Was verdient man in Bund in A 9 oder A 13?

Das Endgrundgehalt liegt in A 9 bei rund 4.283 € und in A 13 bei rund 6.428 € im Monat (Grundgehalt, ohne Zulagen). Die Eingangsstufe fällt niedriger aus und steigt mit der Erfahrungsstufe.

Ist das brutto oder netto?

Brutto. Das Grundgehalt ist der steuerpflichtige Kernbetrag; hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und Zulagen, abgezogen werden Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung. Was netto bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner im Beamtenfall aus.

Das fragen sich viele als Nächstes

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