Steuern & Abgaben · Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer Karlsruhe

In Karlsruhe beträgt die Zweitwohnungssteuer 14 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 700 € im Monat sind das rund 1.176 € im Jahr. Die Steuer trifft jede Nebenwohnung im Stadtgebiet — ob gemietet oder im Eigentum.

14 %der Netto-
Jahreskaltmiete
Einheitlicher Satz auf die Jahres-Nettokaltmiete.
Baden-WürttembergNettokaltmiete/Jahr
Bei 700 € Kaltmiete/Monat
1.176 €

So viel Zweitwohnungssteuer fällt in Karlsruhe bei 700 € monatlicher Nettokaltmiete an — pro Jahr, zusätzlich zur Miete.

Satzung / Quelle ansehen →
Rechenbeispiel · 14 %

Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe nach Miethöhe

Die Rechnung: Nettokaltmiete × 12 Monate × 14 %. Maßgeblich ist die reine Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.

Kaltmiete/MonatJahresmieteSteuer/JahrSteuer/Monat
400 €4.800 €672 €56 €
600 €7.200 €1.008 €84 €
800 €9.600 €1.344 €112 €
1.000 €12.000 €1.680 €140 €
1.400 €16.800 €2.352 €196 €

⚠ zum 1.1.2026 von 12 auf 14 % erhöht. Bemessung: Nettokaltmiete/Jahr. Kuratiert aus der Satzung (2026). Orientierung, keine Steuerberatung.

Im Städtevergleich

Karlsruhe im Vergleich zu anderen Städten

Die Zweitwohnungssteuer reicht im Vergleich von 8 % (Kassel) bis 20 % (Berlin) der Jahres-Nettokaltmiete. Karlsruhe liegt mit 14 % über dem Schnitt der verglichenen Städte.

Alle Städte mit Ranking und Euro-Matrix stehen im Zweitwohnungssteuer-Städtevergleich.

Zahlen einordnen

Zweitwohnungssteuer richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Den Steuersatz, den eine Stadt auf eine Nebenwohnung erhebt — fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Eine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.

Wie du sie liest

Rechne den Satz auf deine Jahres-Nettokaltmiete: 10 % auf 8.400 € Kaltmiete sind 840 € im Jahr. Bei gemeldeter Zweitwohnung stellt die Stadt den Bescheid; der Satz ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.

Wo die Grenze liegt

Manche Städte staffeln nach Miethöhe oder rechnen mit fiktiver Miete bei Eigentum. Befreiungen (z. B. für beruflich Pendelnde mit gemeinsamer Familienwohnung, Studierende, Heimbewohner) regelt jede Satzung selbst. Maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe?

Karlsruhe erhebt 14 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei 700 € Kaltmiete im Monat sind das rund 1.176 € im Jahr.

Was ist in Karlsruhe die Bemessungsgrundlage?

Grundlage ist die Nettokaltmiete/Jahr. Bei selbstgenutztem Eigentum setzen Städte dafür eine ortsübliche Vergleichsmiete an. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung von Karlsruhe.

Wer ist in Karlsruhe von der Zweitwohnungssteuer befreit?

Das regelt die Satzung. Häufig befreit sind Verheiratete mit berufsbedingter Zweitwohnung, Bewohner von Heimen und Einrichtungen sowie bestimmte soziale Härtefälle. Der hier gezeigte Satz ist der Regelsatz.

Das fragen sich viele als Nächstes

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