Steuern & Abgaben · Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer Stuttgart
In Stuttgart beträgt die Zweitwohnungssteuer 20 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 700 € im Monat sind das rund 1.680 € im Jahr. Die Steuer trifft jede Nebenwohnung im Stadtgebiet — ob gemietet oder im Eigentum.
Jahreskaltmiete
So viel Zweitwohnungssteuer fällt in Stuttgart bei 700 € monatlicher Nettokaltmiete an — pro Jahr, zusätzlich zur Miete.
Satzung / Quelle ansehen →Zweitwohnungssteuer in Stuttgart nach Miethöhe
Die Rechnung: Nettokaltmiete × 12 Monate × 20 %. Maßgeblich ist die reine Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten.
| Kaltmiete/Monat | Jahresmiete | Steuer/Jahr | Steuer/Monat |
|---|---|---|---|
| 400 € | 4.800 € | 960 € | 80 € |
| 600 € | 7.200 € | 1.440 € | 120 € |
| 800 € | 9.600 € | 1.920 € | 160 € |
| 1.000 € | 12.000 € | 2.400 € | 200 € |
| 1.400 € | 16.800 € | 3.360 € | 280 € |
⚠ zum 1.1.2026 von 10 auf 20 % verdoppelt. Bemessung: Nettokaltmiete/Jahr. Kuratiert aus der Satzung (2026). Orientierung, keine Steuerberatung.
Stuttgart im Vergleich zu anderen Städten
Die Zweitwohnungssteuer reicht im Vergleich von 8 % (Kassel) bis 20 % (Berlin) der Jahres-Nettokaltmiete. Stuttgart liegt mit 20 % über dem Schnitt der verglichenen Städte.
Alle Städte mit Ranking und Euro-Matrix stehen im Zweitwohnungssteuer-Städtevergleich.
Zweitwohnungssteuer richtig einordnen
Den Steuersatz, den eine Stadt auf eine Nebenwohnung erhebt — fast immer als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete. Eine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.
Rechne den Satz auf deine Jahres-Nettokaltmiete: 10 % auf 8.400 € Kaltmiete sind 840 € im Jahr. Bei gemeldeter Zweitwohnung stellt die Stadt den Bescheid; der Satz ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Manche Städte staffeln nach Miethöhe oder rechnen mit fiktiver Miete bei Eigentum. Befreiungen (z. B. für beruflich Pendelnde mit gemeinsamer Familienwohnung, Studierende, Heimbewohner) regelt jede Satzung selbst. Maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Stuttgart?
Stuttgart erhebt 20 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei 700 € Kaltmiete im Monat sind das rund 1.680 € im Jahr.
Was ist in Stuttgart die Bemessungsgrundlage?
Grundlage ist die Nettokaltmiete/Jahr. Bei selbstgenutztem Eigentum setzen Städte dafür eine ortsübliche Vergleichsmiete an. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung von Stuttgart.
Wer ist in Stuttgart von der Zweitwohnungssteuer befreit?
Das regelt die Satzung. Häufig befreit sind Verheiratete mit berufsbedingter Zweitwohnung, Bewohner von Heimen und Einrichtungen sowie bestimmte soziale Härtefälle. Der hier gezeigte Satz ist der Regelsatz.