Steuern & Abgaben · Homeoffice-Pauschale

Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, bis 1.260 € im Jahr

Für jeden Tag im Homeoffice kannst du eine Tagespauschale von 6 Euro als Werbungskosten absetzen — für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Du brauchst dafür kein separates Arbeitszimmer; der Küchentisch genügt. Steuerlich wirkt die Pauschale aber nur, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.

6 €pro Homeoffice-Tag
1.260 €max. im Jahr (210 Tage)
Kein separates Arbeitszimmer nötig — die Pauschale gilt für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
§ 4 Abs. 5 EStGdauerhaft seit 2023Werbungskosten
Ehrlich gerechnet

Die 1.260 € kommen nicht obendrauf: Sie zählen zu den Werbungskosten und wirken erst, soweit deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

Warum das wichtig ist ↓
Grafik · absetzbarer Betrag je Tage

6 € pro Tag — bis der Deckel bei 1.260 € greift

Jeder Homeoffice-Tag bringt 6 € absetzbare Werbungskosten. Ab 210 Tagen ist der Höchstbetrag von 1.260 € erreicht — danach bleibt der Betrag konstant, auch wenn du öfter zu Hause warst.

Absetzbare Homeoffice-Pauschale je Anzahl Homeoffice-TageLinie, die mit 6 Euro pro Tag ansteigt und bei 210 Tagen / 1.260 Euro abknickt und waagerecht weiterläuft.03006009001.200050100150210260Homeoffice-Tage im Jahr210 Tage · 1.260 €
Absetzbare Homeoffice-Pauschale je Anzahl Tage
Homeoffice-TageRechnungabsetzbar
20 Tage20 × 6 € 120 €
60 Tage60 × 6 € 360 €
100 Tage100 × 6 € 600 €
150 Tage150 × 6 € 900 €
210 Tage210 × 6 € 1.260 €
230 Tage230 × 6 € → gedeckelt1.260 €

⚠ Beträge primär aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Ob ein Tag als Homeoffice-Tag zählt, entscheidet der überwiegende Tätigkeitsort. Keine Steuerberatung.

Der wichtigste Haken

Warum die Pauschale oft weniger bringt als 1.260 €

Die Tagespauschale ist keine Auszahlung und kein Zusatzbetrag, sondern gehört zu den Werbungskosten. Jeder Arbeitnehmer bekommt aber ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) — ganz ohne Nachweis. Steuerlich wirkt sich die Homeoffice-Pauschale deshalb nur aus, soweit deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen.

Beispiel: Wer 200 Tage Homeoffice hat (1.200 €), aber sonst kaum Werbungskosten, kommt insgesamt knapp unter die 1.230 € — und spart real nichts zusätzlich, weil der Pauschbetrag ohnehin greift. Erst zusammen mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln oder Fortbildungskosten, die die Grenze übersteigen, zahlt sich die Homeoffice-Pauschale aus.

⚠ Für Selbstständige gilt der Pauschbetrag-Effekt nicht — sie setzen die 6 €/Tag als Betriebsausgabe an. Keine Steuerberatung.

Zahlen einordnen

Die Homeoffice-Pauschale einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Seite zeigt die Tagespauschale (umgangssprachlich Homeoffice-Pauschale) nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG: 6 Euro je Homeoffice-Tag, gedeckelt auf 1.260 Euro pro Jahr. Seit 2023 ist sie eine dauerhafte Regelung. Die Grafik zeigt, wie sich der absetzbare Betrag mit der Zahl der Homeoffice-Tage aufbaut, bis der Deckel greift.

Wie du sie liest

Zähle deine reinen Homeoffice-Tage (Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast) und multipliziere sie mit 6 Euro. Ab 210 Tagen ist der Höchstbetrag von 1.260 Euro erreicht — mehr geht nicht, auch wenn du öfter zu Hause warst. Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten und wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen.

Wo die Grenze liegt

Die Tagespauschale kommt nicht obendrauf: Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich steuerlich erst aus, soweit deine Werbungskosten insgesamt den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, der ohnehin jedem zusteht. Wer außer Homeoffice kaum weitere Werbungskosten hat, spart real also weniger als die 1.260 Euro vermuten lassen. An Tagen mit auswärtiger Tätigkeit gilt sie meist nicht. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr — das entspricht 210 Tagen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Sie gilt seit 2023 dauerhaft und ersetzt die frühere, befristete Pauschale von 5 Euro pro Tag.

Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Die Tagespauschale kannst du unabhängig davon geltend machen, wo in der Wohnung du gearbeitet hast — auch am Küchen- oder Wohnzimmertisch. Ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer ist eine eigene, strengere Regelung mit anderen Beträgen.

Bekomme ich die 1.260 Euro zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Nein. Die Tagespauschale zählt zu den Werbungskosten und wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro eingerechnet. Steuerlich wirkt sie nur, soweit alle deine Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen. Wer sonst kaum Werbungskosten hat, profitiert erst oberhalb dieser Grenze.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?

In der Regel nein. Für einen Tag gibt es entweder die Tagespauschale fürs Homeoffice oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit — nicht beides. Eine Ausnahme gilt für Tätigkeiten ohne anderen dauerhaften Arbeitsplatz; dort sind beide möglich.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Selbstständige setzen die 6 Euro pro Tag als Betriebsausgabe an, ebenfalls gedeckelt auf 1.260 Euro im Jahr. Der Effekt der Einrechnung in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag entfällt dort, weil dieser Pauschbetrag nur für Arbeitnehmer gilt.

Das fragen sich viele als Nächstes

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