Steuern & Abgaben · Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag 2026: 5,5 % — aber nur noch für hohe Einkommen

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % — aber nicht vom Einkommen, sondern von der Einkommensteuer (§ 4 SolzG). Seit 2021 zahlen ihn nur noch hohe Einkommen: Soli fällt erst an, wenn die Jahres-Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. Rund 90 % der Steuerzahler zahlen dadurch keinen Soli mehr.

5,5 %der Einkommensteuer
Freigrenze 2026: Soli fällt erst an, wenn die Jahres-Einkommensteuer über 20.350 € (Single) bzw. 40.700 € (Ehepaar) liegt.
§ 4 SolzGseit 2021 reduziert~90 % zahlen 0 €
Ausnahme

Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) und die Körperschaftsteuer gilt der Soli weiter ohne Freigrenze mit vollen 5,5 %. Die Entlastung von 2021 betrifft nur die tarifliche Lohn- und Einkommensteuer.

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Grafik · Soli je Bruttojahreslohn

Wer zahlt heute noch Solidaritätszuschlag?

Jährlicher Soli für einen Single (Steuerklasse I) bei verschiedenen Bruttojahreslöhnen — gerechnet mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026. Bis in den mittleren Bereich bleibt der Balken bei 0 €; erst ab rund 120.000 € wird überhaupt Soli fällig.

Solidaritätszuschlag je BruttojahreslohnWaagerechte Balken des jährlichen Solidaritätszuschlags je Bruttojahreslohn; bei niedrigen und mittleren Einkommen 0 Euro, erst bei hohen Einkommen positiv.30.000 €kein Soli50.000 €kein Soli70.000 €kein Soli90.000 €kein Soli120.000 €1.338 €/Jahr150.000 €2.431 €/Jahr
Solidaritätszuschlag je Bruttojahreslohn, Single Steuerklasse I
BruttojahreslohnLohnsteuer/JahrSoli/JahrSoli/Monat
30.000 €2.248 €0 €0 €
50.000 €6.788 €0 €0 €
70.000 €12.220 €0 €0 €
90.000 €19.438 €0 €0 €
120.000 €31.593 €1.338 €111 €
150.000 €44.193 €2.431 €203 €

⚠ Annahme: lediger Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, ohne Kirchensteuer. Der PAP bildet Freigrenze und Milderungszone ab. Bei anderer Steuerklasse, Kindern oder Zusammenveranlagung verschiebt sich die Grenze. Orientierung, keine Steuerberatung.

Kein harter Sprung · § 4 Satz 2 SolzG

Die Milderungszone: der Soli steigt langsam ein

Überschreitet die Einkommensteuer die Freigrenze, springt der Soli nicht abrupt auf die vollen 5,5 %. Stattdessen ist er in einer Milderungszone gedeckelt: höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 Satz 2 SolzG). Erst ab etwa dem 1,45-Fachen der Freigrenze wird der volle Satz erreicht.

So entsteht kein Fall, in dem ein Euro mehr Einkommen plötzlich hunderte Euro Soli auslöst — der Übergang ist fließend.

⚠ Bemessungsgrundlage des Soli ist die festgesetzte Einkommen-/Lohnsteuer, nicht das Einkommen. Keine Steuerberatung.

Zahlen einordnen

Den Solidaritätszuschlag einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Seite zeigt, wer den Solidaritätszuschlag noch zahlt und ab welcher Einkommensteuer er greift. Grundlage ist das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (§ 3, § 4). Seit der Reform 2021 ist der Soli für die große Mehrheit weggefallen; die Grafik macht sichtbar, ab welchem Einkommen er heute überhaupt noch anfällt.

Wie du sie liest

Der Soli ist eine Zuschlagsteuer: Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer, nicht das Einkommen. Erst wenn diese Steuer die Freigrenze übersteigt, wird Soli fällig — und dann nicht abrupt mit vollen 5,5 %, sondern in einer Milderungszone langsam ansteigend. Den vollen Satz zahlt man erst deutlich oberhalb der Freigrenze.

Wo die Grenze liegt

Eine Ausnahme bleibt: Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) und auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften wird der Soli weiter ohne Freigrenze mit vollen 5,5 % erhoben. Wer also nur wenig Lohn, aber hohe Kapitalerträge hat, zahlt darauf trotzdem Soli. Die Grafik bildet den Lohn-/Einkommensteuer-Fall ab, nicht den Kapitalfall. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer muss noch Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 zahlen nur noch Menschen mit hohem Einkommen Soli. Er fällt erst an, wenn die Jahres-Einkommensteuer über 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. Etwa 90 % der Steuerzahler sind dadurch komplett vom Soli befreit.

Wie viel Prozent ist der Solidaritätszuschlag?

5,5 % — allerdings nicht vom Einkommen, sondern von der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer (§ 4 SolzG). Bei 10.000 Euro Einkommensteuer wären das rechnerisch 550 Euro Soli, sofern die Freigrenze überschritten ist.

Ab welchem Bruttolohn zahle ich wieder Soli?

Das hängt von Steuerklasse und Familienstand ab. Als grobe Orientierung: Ein Single (Steuerklasse I) erreicht die Freigrenze bei rund 74.000 bis 76.000 Euro Bruttojahreslohn, ein Alleinverdiener-Ehepaar entsprechend später. Maßgeblich ist nicht der Lohn, sondern die daraus berechnete Lohnsteuer.

Springt der Soli bei Überschreiten der Freigrenze sofort auf 5,5 %?

Nein. Direkt oberhalb der Freigrenze gilt eine Milderungszone: Der Soli ist auf 11,9 % des Betrags gedeckelt, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. Erst ab etwa dem 1,45-Fachen der Freigrenze wird der volle Satz von 5,5 % erreicht. So gibt es keinen harten Sprung.

Gilt die Soli-Freigrenze auch für Kapitalerträge?

Nein. Auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge und auf die Körperschaftsteuer wird der Soli weiter ohne Freigrenze mit vollen 5,5 % erhoben (§ 4 Satz 3, § 3 SolzG). Die Entlastung von 2021 betrifft nur die tarifliche Einkommen- und Lohnsteuer.

Das fragen sich viele als Nächstes

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