Steuern & Abgaben · Grundfreibetrag
Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro steuerfrei
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro pro Person — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a Abs. 1 EStG). Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, also 24.696 Euro. Erst der Teil des Einkommens oberhalb dieser Grenze wird besteuert; der Grundfreibetrag selbst bleibt für jeden steuerfrei.
Der Grundfreibetrag ist nicht dasselbe wie steuerfreies Brutto. Vom Bruttolohn gehen vorher noch Werbungskosten (mind. 1.230 €) und Vorsorge ab — der steuerfreie Bruttolohn liegt deutlich höher.
Brutto-Netto berechnen →Der Grundfreibetrag steigt fast jedes Jahr
Von 9.744 € (2021) auf 12.348 € (2026) — plus rund27 %. Weil das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss, zieht der Gesetzgeber den Betrag regelmäßig nach, 2022 und 2024 sogar rückwirkend.
| Jahr | Ledig | Ehepaar (2×) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 2026aktuell | 12.348 € | 24.696 € | |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € | Wert aus Sekundärquelle |
| 2024 | 11.784 € | 23.568 € | rückwirkend um 180 € von 11.604 € angehoben (Existenzminimum-Gesetz 2024) |
| 2023 | 10.908 € | 21.816 € | Wert aus Sekundärquelle |
| 2022 | 10.347 € | 20.694 € | rückwirkend von 9.984 € angehoben (Steuerentlastungsgesetz 2022) |
| 2021 | 9.744 € | 19.488 € | Wert aus Sekundärquelle |
⚠ Der 2026-Wert (12.348 €) steht primär im geltenden § 32a EStG. Die Werte 2021–2025 stammen aus Sekundärdarstellung (BMF-Tabelle war nicht abrufbar), sind aber breit gegengeprüft; die rückwirkenden Anhebungen 2022 und 2024 sind gesetzlich belegt.
Warum du mehr als 12.348 € brutto steuerfrei verdienst
Der Grundfreibetrag gilt für das zu versteuernde Einkommen — und das ist nicht dein Bruttolohn. Bevor der Fiskus rechnet, gehen mehrere Beträge ab: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG), die Vorsorgepauschale für Renten- und Krankenversicherung, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und je nach Lage weitere Freibeträge.
Dadurch bleibt ein spürbar höherer Bruttolohn steuerfrei, als der reine Grundfreibetrag vermuten lässt. Wie viel bei dir konkret übrig bleibt, rechnet derBrutto-Netto-Rechner mit dem amtlichen Programmablaufplan aus.
⚠ Der genaue steuerfreie Bruttolohn hängt von Steuerklasse, Vorsorgeaufwand und Kirchensteuer ab — hier geht es nur um den Grundfreibetrag als Baustein. Keine Steuerberatung.
Den Grundfreibetrag einordnen
Die Seite zeigt den steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a EStG — den Teil des zu versteuernden Einkommens, der jedem Menschen steuerfrei bleibt, weil er das Existenzminimum abdeckt. Es ist ein amtlicher Wert aus dem Gesetz, keine Schätzung. Der Betrag wird fast jedes Jahr angehoben; die Zeitreihe macht das sichtbar.
Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, den du „ausgezahlt" bekommst, sondern eine Freigrenze im Steuertarif: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du 0 Euro Einkommensteuer. Liegt es darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert — der Grundfreibetrag bleibt auch dann steuerfrei. Er gilt pro Person, Ehepaare mit Zusammenveranlagung bekommen ihn doppelt.
Zu versteuerndes Einkommen ist nicht dasselbe wie dein Bruttolohn: Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und weitere Freibeträge werden vorher abgezogen, sodass der steuerfreie Bruttolohn spürbar über dem Grundfreibetrag liegt. Die Werte vor 2026 dienen der Einordnung; die rückwirkenden Anhebungen 2022 und 2024 zeigen, dass der Betrag auch nachträglich steigen kann. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro pro Person und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Ist der Grundfreibetrag dasselbe wie steuerfreies Brutto?
Nein. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen — also nach Abzug von Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschbetrag), Vorsorgeaufwendungen und weiteren Freibeträgen. Dein steuerfreier Bruttolohn liegt deshalb deutlich höher als der reine Grundfreibetrag.
Bekommen Ehepaare den Grundfreibetrag doppelt?
Ja, bei Zusammenveranlagung. Dann gilt der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 Euro (Splitting, § 32a Abs. 5 EStG). Bei getrennter Veranlagung hat jeder Partner seinen eigenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro.
Warum steigt der Grundfreibetrag fast jedes Jahr?
Das Grundgesetz verlangt, dass das steuerliche Existenzminimum steuerfrei bleibt. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor; steigt das Existenzminimum, muss der Grundfreibetrag mitgezogen werden. 2022 und 2024 wurde er sogar rückwirkend angehoben.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner und Selbstständige?
Ja. Der Grundfreibetrag gilt für jede Person mit steuerpflichtigem Einkommen — unabhängig davon, ob es aus Lohn, Rente, Gewinn oder Kapital stammt. Bei Renten ist zusätzlich der Rentenfreibetrag zu beachten, der einen Teil der Rente von vornherein steuerfrei stellt.