Steuern & Abgaben · Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer 2026: 15 % — plus Soli und Gewerbesteuer
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) plus 0,83 % Solidaritätszuschlag darauf und die Gewerbesteuer ihrer Stadt. Zusammen sind das auf Gesellschaftsebene rund 29,83 % bei einem Hebesatz von 400 % — Körperschaftsteuer und Soli sind bundesweit gleich, allein die Gewerbesteuer macht den Standortunterschied.
Das Investitionssofortprogramm (in Kraft seit 19.07.2025) senkt die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf 10 % ab 2032. Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %.
Der Absenkungspfad ↓Was von 100 € Gewinn bei der GmbH bleibt — je nach Hebesatz
Körperschaftsteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag (0,83 %) sind in jeder Stadt gleich — zusammen 15,83 %. Nur die Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz) verschiebt sich, und mit ihr die Gesamtbelastung von 22,8 % bis 47,3 %.
| Hebesatz | Körperschaftsteuer | Soli | Gewerbesteuer | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 200 % gesetzliches Minimum (2026) | 15,00 % | 0,83 % | 7,00 % | 22,83 % |
| 300 % niedriger Standort | 15,00 % | 0,83 % | 10,50 % | 26,33 % |
| 400 % Referenzfall | 15,00 % | 0,83 % | 14,00 % | 29,83 % |
| 470 % typische Großstadt | 15,00 % | 0,83 % | 16,45 % | 32,28 % |
| 900 % Extremwert einer Kleinstgemeinde | 15,00 % | 0,83 % | 31,50 % | 47,33 % |
⚠ Nominale Belastung auf Gesellschaftsebene, ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und ohne Ausschüttung. 900 % ist Kleinstgemeinden-Terrain (Großstädte liegen bei 400–520 %). Keine Steuerberatung.
Der Absenkungspfad: 15 % heute, 10 % ab 2032
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten und hat § 23 Abs. 1 KStG neu gefasst. Der Satz sinkt ab 2028 in Ein-Prozent-Schritten — das steht bereits im Gesetzestext, ist also kein bloßer Plan. Für 2026 und 2027 gilt weiterhin 15 %.
| ab Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
| 2026 (heute) | 15 % |
| 2028 | 14 % |
| 2029 | 13 % |
| 2030 | 12 % |
| 2031 | 11 % |
| 2032 | 10 % |
⚠ § 23 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG (konsolidierte Fassung). Keine Steuerberatung.
Die 30 % sind nicht das Ende
Die rund 29,83 % Gesamtbelastung gelten auf Gesellschaftsebene — für den Gewinn, der in der GmbH bleibt. Wird er an die Gesellschafter ausgeschüttet, versteuern diese ihn ein zweites Mal: mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli, bei Beteiligungen im Privatvermögen) oder im Teileinkünfteverfahren. In der Summe kann die Belastung des ausgeschütteten Gewinns dann bei rund 48 % liegen.
Zum Vergleich: Ein Einzelunternehmer zahlt keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer — und bekommt die Gewerbesteuer über die Anrechnung nach § 35 EStG (das 4,0-fache des Messbetrags) bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend zurück. Deshalb wirkt dieselbe Gewerbesteuer für die GmbH und für das Personenunternehmen völlig unterschiedlich.
Zum Gewerbesteuer-Rechner — mit GmbH-Gesamtbelastung →
⚠ Die ~48 % sind eine Größenordnung für vollständige Ausschüttung im Privatvermögen, keine feste Zahl. Keine Steuerberatung.
Körperschaftsteuer richtig einordnen
Den Steuersatz, mit dem eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ihren Gewinn versteuert — 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, ergänzt um die kommunale Gewerbesteuer.
Körperschaftsteuer und Soli sind bundesweit identisch; der Standortunterschied steckt allein in der Gewerbesteuer über den Hebesatz der Stadt. Die Gesamtbelastung ist die Summe der drei — für den Gewinn auf Gesellschaftsebene.
Die Zahl bildet die Ebene der Gesellschaft ab, nicht die Endbelastung des Gesellschafters nach Ausschüttung. Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 8/§ 9 GewStG) verschieben den Gewerbeertrag gegenüber dem Bilanzgewinn. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer — das entspricht 0,83 % des Gewinns.
Was zahlt eine GmbH insgesamt an Steuern?
Auf Gesellschaftsebene: 15 % Körperschaftsteuer + 0,83 % Soli + Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz deiner Stadt). Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 29,83 %, bei 470 % rund 32,3 %. Das ist aber noch nicht die Endbelastung: Schüttet die GmbH den Gewinn aus, zahlt der Gesellschafter darauf zusätzlich Abgeltungsteuer oder versteuert ihn im Teileinkünfteverfahren.
Zahlt der Solidaritätszuschlag für Firmen — den gibt es doch nicht mehr?
Für die allermeisten Privatpersonen ist der Soli seit 2021 weggefallen (Freigrenze 2026: 20.350 € Einkommensteuer). Für Kapitalgesellschaften gilt diese Freigrenze aber nicht: Die GmbH zahlt den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf ihre Körperschaftsteuer ab dem ersten Euro (§ 3 SolzG kennt für Körperschaften keine Freigrenze).
Sinkt die Körperschaftsteuer bald?
Ja, und das ist bereits Gesetz: Das Investitionssofortprogramm (in Kraft seit 19. Juli 2025) senkt den Satz in Schritten — 14 % ab 2028, dann jährlich ein Punkt weniger bis 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 Nr. 2–6 KStG). Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %.