Steuern & Abgaben · Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer 2026: 15 % — plus Soli und Gewerbesteuer

Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) plus 0,83 % Solidaritätszuschlag darauf und die Gewerbesteuer ihrer Stadt. Zusammen sind das auf Gesellschaftsebene rund 29,83 % bei einem Hebesatz von 400 % — Körperschaftsteuer und Soli sind bundesweit gleich, allein die Gewerbesteuer macht den Standortunterschied.

15 %Körperschaftsteuer auf den Gewinn
≈ 30 %GmbH gesamt (Hebesatz 400 %)
15 % Körperschaftsteuer + 0,83 % Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz) — die ersten beiden sind bundesweit gleich (§ 23 KStG, § 4 SolzG).
§ 23 KStGSoli ohne Freigrenzeab 2028 sinkend
Bereits beschlossen

Das Investitionssofortprogramm (in Kraft seit 19.07.2025) senkt die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf 10 % ab 2032. Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %.

Der Absenkungspfad ↓
Grafik · Gesamtbelastung je Hebesatz

Was von 100 € Gewinn bei der GmbH bleibt — je nach Hebesatz

Körperschaftsteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag (0,83 %) sind in jeder Stadt gleich — zusammen 15,83 %. Nur die Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz) verschiebt sich, und mit ihr die Gesamtbelastung von 22,8 % bis 47,3 %.

Nominale Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft je Gewerbesteuer-HebesatzGestapelte Balken je Hebesatz: ein fester Block aus Körperschaftsteuer und Soli, dazu die mit dem Hebesatz wachsende Gewerbesteuer.0 %10 %20 %30 %40 %50 %Gesamtbelastung des Gewinns (%)200 %gesetzliches Minimum (2026)22,8 %300 %niedriger Standort26,3 %400 %Referenzfall29,8 %470 %typische Großstadt32,3 %900 %Extremwert einer Kleinstgemeinde47,3 %
Körperschaftsteuer 15 % Soli 0,83 % Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz)
Nominale Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft je Hebesatz
HebesatzKörperschaftsteuerSoliGewerbesteuerGesamt
200 % gesetzliches Minimum (2026)15,00 %0,83 %7,00 %22,83 %
300 % niedriger Standort15,00 %0,83 %10,50 %26,33 %
400 % Referenzfall15,00 %0,83 %14,00 %29,83 %
470 % typische Großstadt15,00 %0,83 %16,45 %32,28 %
900 % Extremwert einer Kleinstgemeinde15,00 %0,83 %31,50 %47,33 %

⚠ Nominale Belastung auf Gesellschaftsebene, ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und ohne Ausschüttung. 900 % ist Kleinstgemeinden-Terrain (Großstädte liegen bei 400–520 %). Keine Steuerberatung.

Bereits geltendes Gesetz

Der Absenkungspfad: 15 % heute, 10 % ab 2032

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten und hat § 23 Abs. 1 KStG neu gefasst. Der Satz sinkt ab 2028 in Ein-Prozent-Schritten — das steht bereits im Gesetzestext, ist also kein bloßer Plan. Für 2026 und 2027 gilt weiterhin 15 %.

Körperschaftsteuersatz nach § 23 Abs. 1 KStG je Veranlagungszeitraum
ab VeranlagungszeitraumKörperschaftsteuersatz
2026 (heute)15 %
202814 %
202913 %
203012 %
203111 %
203210 %

⚠ § 23 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG (konsolidierte Fassung). Keine Steuerberatung.

Der ehrliche Haken

Die 30 % sind nicht das Ende

Die rund 29,83 % Gesamtbelastung gelten auf Gesellschaftsebene — für den Gewinn, der in der GmbH bleibt. Wird er an die Gesellschafter ausgeschüttet, versteuern diese ihn ein zweites Mal: mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli, bei Beteiligungen im Privatvermögen) oder im Teileinkünfteverfahren. In der Summe kann die Belastung des ausgeschütteten Gewinns dann bei rund 48 % liegen.

Zum Vergleich: Ein Einzelunternehmer zahlt keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer — und bekommt die Gewerbesteuer über die Anrechnung nach § 35 EStG (das 4,0-fache des Messbetrags) bis zu einem Hebesatz von 400 % weitgehend zurück. Deshalb wirkt dieselbe Gewerbesteuer für die GmbH und für das Personenunternehmen völlig unterschiedlich.

Zum Gewerbesteuer-Rechner — mit GmbH-Gesamtbelastung →

⚠ Die ~48 % sind eine Größenordnung für vollständige Ausschüttung im Privatvermögen, keine feste Zahl. Keine Steuerberatung.

Zahlen einordnen

Körperschaftsteuer richtig einordnen

Was die Zahl zeigt

Den Steuersatz, mit dem eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ihren Gewinn versteuert — 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, ergänzt um die kommunale Gewerbesteuer.

Wie du sie liest

Körperschaftsteuer und Soli sind bundesweit identisch; der Standortunterschied steckt allein in der Gewerbesteuer über den Hebesatz der Stadt. Die Gesamtbelastung ist die Summe der drei — für den Gewinn auf Gesellschaftsebene.

Wo die Grenze liegt

Die Zahl bildet die Ebene der Gesellschaft ab, nicht die Endbelastung des Gesellschafters nach Ausschüttung. Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 8/§ 9 GewStG) verschieben den Gewerbeertrag gegenüber dem Bilanzgewinn. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer — das entspricht 0,83 % des Gewinns.

Was zahlt eine GmbH insgesamt an Steuern?

Auf Gesellschaftsebene: 15 % Körperschaftsteuer + 0,83 % Soli + Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz deiner Stadt). Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 29,83 %, bei 470 % rund 32,3 %. Das ist aber noch nicht die Endbelastung: Schüttet die GmbH den Gewinn aus, zahlt der Gesellschafter darauf zusätzlich Abgeltungsteuer oder versteuert ihn im Teileinkünfteverfahren.

Zahlt der Solidaritätszuschlag für Firmen — den gibt es doch nicht mehr?

Für die allermeisten Privatpersonen ist der Soli seit 2021 weggefallen (Freigrenze 2026: 20.350 € Einkommensteuer). Für Kapitalgesellschaften gilt diese Freigrenze aber nicht: Die GmbH zahlt den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf ihre Körperschaftsteuer ab dem ersten Euro (§ 3 SolzG kennt für Körperschaften keine Freigrenze).

Sinkt die Körperschaftsteuer bald?

Ja, und das ist bereits Gesetz: Das Investitionssofortprogramm (in Kraft seit 19. Juli 2025) senkt den Satz in Schritten — 14 % ab 2028, dann jährlich ein Punkt weniger bis 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 Nr. 2–6 KStG). Für 2026 und 2027 bleibt es bei 15 %.

Das fragen sich viele als Nächstes

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