Rechner · Gewerbesteuer · § 11 GewStG
Gewerbesteuer-Rechner
Gewinn eingeben, Stadt wählen — den Hebesatz deiner Stadt haben wir aus dem amtlichen Realsteuervergleich schon hinterlegt. Mit Freibetrag für Personenunternehmen und der Gesamtbelastung für die GmbH.
Gewinn aus Gewerbebetrieb. Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 8/§ 9 GewStG) bildet der Rechner nicht ab.
Freibetrag 24.500 € — plus Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).
Vorausgefüllt aus dem amtlichen Realsteuervergleich 2024. Gesetzliches Minimum 2026: 200 %.
Bis Hebesatz 400 % ist die Gewerbesteuer damit rechnerisch voll anrechenbar — sie mindert deine Einkommensteuer im gleichen Umfang.
| Körperschaftsteuer (15 %) | — |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf) | — |
| Gewerbesteuer | — |
| Gesamt auf Gesellschaftsebene | — |
—
Hebesätze ändern sich jährlich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
⚠ Orientierung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Gewinn ≈ Gewerbeertrag (ohne Hinzurechnungen/Kürzungen § 8/§ 9 GewStG). Hebesatz vorausgefüllt aus dem Realsteuervergleich 2024. Die GmbH-Gesamtbelastung ist die Gesellschaftsebene — bei Ausschüttung kommt beim Gesellschafter noch Abgeltungsteuer hinzu.
Kurz beantwortet
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?
Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, den Freibetrag abziehen (24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 0 € bei GmbH & Co.) — das mal 3,5 % Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, und der mal Hebesatz deiner Stadt ist die Gewerbesteuer (§ 11 GewStG).
Ist der Gewinn dasselbe wie der Gewerbeertrag?
Nicht ganz: Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb plus Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. ein Viertel bestimmter Finanzierungskosten über 200.000 €) minus Kürzungen (§ 9 GewStG, z. B. für Grundbesitz). Dieser Rechner setzt Gewinn ≈ Gewerbeertrag und bildet diese Korrekturen nicht ab — für die meisten kleineren Betriebe ohne große Miet-, Pacht- oder Zinsvolumen ist das eine gute Näherung.
Zahlt ein Einzelunternehmer die Gewerbesteuer doppelt?
Nein. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) — bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer damit rechnerisch weitgehend neutral. Bei einer GmbH gibt es diese Anrechnung nicht; dort ist die Gewerbesteuer echte Zusatzbelastung.
Warum zahlt eine GmbH ab dem ersten Euro?
Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften sind davon ausgenommen — sie zahlen Gewerbesteuer auf den vollen Gewerbeertrag, dafür kommt bei ihnen die Anrechnung auf die Einkommensteuer nicht in Frage.