Sicherheit · PKS-Zeitreihe · 2013–2025

Sachbeschädigung: Fälle und Aufklärung 2013–2025

Sachbeschädigung (§§ 303–305a StGB): Die Polizei hat 2025 bundesweit 545.279 Fälle registriert — 2,2 % weniger als im Vorjahr. Aufgeklärt wurden 24,3 %. Aufgeklärt wird nur rund ein Viertel — die Tat passiert meist anonym und unbeobachtet. Alle Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und zeigen das Hellfeld — nur angezeigte Taten, nicht die tatsächliche Kriminalität.

545.279Fälle
2025 · −2,2 % ggü. Vorjahr
Aktuell · Stand 04/2026Hellfeld — nur angezeigte Taten
Fälle 2025
545.279
−2,2 % gegenüber 2024
Aufklärungsquote 2025
24,3 %
niedrig — meist anonyme Tat
Häufigkeitszahl 2025
652,4
je 100.000 Einw. · ab 2024 neue Zensus-Basis
Höchststand 2013
621.699
meiste Fälle seit 2013
Grafik · Erfasste Fälle 2013–2025

So haben sich die Fallzahlen entwickelt

Rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache — von zerkratzten Autos über eingeschlagene Scheiben bis zu Graffiti. Wechsle bei Bedarf von der Grafik zur Tabelle mit allen Jahreswerten.

Kurzfassung: Von 621.699 Fälle im Jahr 2013auf 545.279 Fälle im Jahr 2025.

Auf kleinen Bildschirmen kannst du das Diagramm horizontal verschieben.

545.278570.752596.226621.700201320252013: 621.6992025: 545.2792013: 621.699 Fälle2014: 601.112 Fälle2015: 577.017 Fälle2016: 596.367 Fälle2017: 577.010 Fälle2018: 560.977 Fälle2019: 563.062 Fälle2020: 576.444 Fälle2021: 550.613 Fälle2022: 568.887 Fälle2023: 556.189 Fälle2024: 557.309 Fälle2025: 545.279 Fälle

⚠ Sachbeschädigung hat eine der niedrigsten Aufklärungsquoten überhaupt (rund ein Viertel): Die Tat passiert meist anonym und unbeobachtet. Viele kleinere Schäden werden gar nicht erst angezeigt — das Dunkelfeld ist groß.

Grafik · Aufklärungsquote 2013–2025

Wie viele Fälle aufgeklärt werden

Die Aufklärungsquote ist der Anteil der Fälle, zu denen die Polizei mindestens einen Tatverdächtigen ermittelt hat — unabhängig von der Bevölkerung und damit über die Jahre gut vergleichbar.

Kurzfassung: Von 25,1 % im Jahr 2013auf 24,3 % im Jahr 2025.

Auf kleinen Bildschirmen kannst du das Diagramm horizontal verschieben.

23252628201320252013: 25,1 %2025: 24,3 %2013: 25,1 %2014: 24,9 %2015: 24,8 %2016: 24,8 %2017: 25,3 %2018: 26,2 %2019: 25,2 %2020: 25,5 %2021: 25,5 %2022: 25,3 %2023: 25,0 %2024: 24,5 %2025: 24,3 %
Zahlen einordnen

Was die Sachbeschädigungs-Zahlen sagen — und was nicht

Was die Zahl zeigt

Registrierte Fälle von Sachbeschädigung (zerkratzte Autos, eingeschlagene Scheiben, Graffiti u. a.) und die Aufklärungsquote. Die Fallzahl geht über die Jahre leicht zurück.

Wie du sie liest

Mit rund einem Viertel hat Sachbeschädigung eine der niedrigsten Aufklärungsquoten überhaupt: Die Tat passiert anonym und unbeobachtet, ein Täter ist selten zu ermitteln. Die registrierte Zahl hängt stark vom Anzeigeverhalten ab.

Wo die Grenze liegt

Das Dunkelfeld ist besonders groß: Viele kleinere Schäden werden gar nicht angezeigt, weil sich der Aufwand nicht lohnt. Die Fallzahl misst also eher, was gemeldet wird, als was tatsächlich passiert.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viele Fälle von Sachbeschädigung gab es 2025 in Deutschland?

2025 registrierte die Polizei bundesweit 545.279 Fälle von Sachbeschädigung (§§ 303–305a StGB) — 2,2 % weniger als im Vorjahr (557.309). Die Aufklärungsquote lag bei 24,3 %.

Was bedeutet die Häufigkeitszahl (HZ)?

Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der Fälle je 100.000 Einwohner — sie macht Regionen und Jahre trotz unterschiedlicher Bevölkerung vergleichbar. Für Sachbeschädigung lag sie 2025 bei 652,4. Achtung: Ab 2024 rechnet das BKA mit der neuen Zensus-2022-Bevölkerung, deshalb ist die HZ ab 2024 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar — die absoluten Fallzahlen bleiben vergleichbar.

Zeigt die Statistik die tatsächliche Kriminalität?

Nein. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur das Hellfeld ab — Taten, die angezeigt oder von der Polizei entdeckt wurden. Wie viel tatsächlich passiert (das Dunkelfeld), zeigen erst Opferbefragungen. Mehr registrierte Fälle können auch schlicht mehr Anzeigen oder mehr Kontrollen bedeuten.

Zählt Graffiti als Sachbeschädigung?

Ja. Das unerlaubte Aufsprühen von Graffiti ist seit 2005 ausdrücklich als Sachbeschädigung strafbar (§ 303 Abs. 2 StGB), auch ohne dauerhafte Substanzverletzung. Die PKS führt Graffiti zusätzlich als eigene Unterkategorie.

Das fragen sich viele als Nächstes

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