Sicherheit · PKS-Zeitreihe · 2013–2025
Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr: Fälle und Aufklärung 2013–2025
Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr (§§ 306–306d, 306f StGB): Die Polizei hat 2025 bundesweit 20.556 Fälle registriert — 16,1 % mehr als im Vorjahr. Aufgeklärt wurden 45,1 %. Nur etwa jeder zweite Fall wird aufgeklärt: Ob ein Feuer vorsätzlich gelegt wurde, ist oft schwer nachzuweisen. Alle Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und zeigen das Hellfeld — nur angezeigte Taten, nicht die tatsächliche Kriminalität.
2025 · +16,1 % ggü. Vorjahr
So haben sich die Fallzahlen entwickelt
Vorsätzliches oder fahrlässiges In-Brand-Setzen von Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Sachen sowie das Herbeiführen einer Brandgefahr. Wechsle bei Bedarf von der Grafik zur Tabelle mit allen Jahreswerten.
Kurzfassung: Von 20.069 Fälle im Jahr 2013auf 20.556 Fälle im Jahr 2025.
Auf kleinen Bildschirmen kannst du das Diagramm horizontal verschieben.
| Jahr | Erfasste Fälle |
|---|---|
| 2013 | 20.069 Fälle |
| 2014 | 19.298 Fälle |
| 2015 | 19.251 Fälle |
| 2016 | 19.123 Fälle |
| 2017 | 18.891 Fälle |
| 2018 | 20.369 Fälle |
| 2019 | 19.985 Fälle |
| 2020 | 20.735 Fälle |
| 2021 | 17.151 Fälle |
| 2022 | 20.871 Fälle |
| 2023 | 19.881 Fälle |
| 2024 | 17.702 Fälle |
| 2025 | 20.556 Fälle |
⚠ Brandstiftung wird nur knapp zur Hälfte aufgeklärt: Täter handeln oft unbeobachtet, und ob ein Brand überhaupt vorsätzlich gelegt wurde, ist häufig schwer nachzuweisen. Die Fallzahl schwankt stark von Jahr zu Jahr.
Wie viele Fälle aufgeklärt werden
Die Aufklärungsquote ist der Anteil der Fälle, zu denen die Polizei mindestens einen Tatverdächtigen ermittelt hat — unabhängig von der Bevölkerung und damit über die Jahre gut vergleichbar.
Kurzfassung: Von 50,5 % im Jahr 2013auf 45,1 % im Jahr 2025.
Auf kleinen Bildschirmen kannst du das Diagramm horizontal verschieben.
| Jahr | Aufklärungsquote |
|---|---|
| 2013 | 50,5 % |
| 2014 | 49,8 % |
| 2015 | 49,2 % |
| 2016 | 47,9 % |
| 2017 | 49,9 % |
| 2018 | 48,4 % |
| 2019 | 47,8 % |
| 2020 | 47,6 % |
| 2021 | 50,0 % |
| 2022 | 46,2 % |
| 2023 | 46,0 % |
| 2024 | 47,3 % |
| 2025 | 45,1 % |
Was die Brandstiftungs-Zahlen sagen — und was nicht
Registrierte Fälle von Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr (vorsätzlich und fahrlässig) sowie die Aufklärungsquote. Die Fallzahl schwankt stark von Jahr zu Jahr.
Nur etwa jeder zweite Fall wird aufgeklärt — deutlich weniger als bei Gewaltdelikten. Das liegt daran, dass Brandstifter meist unbeobachtet handeln und der Vorsatz schwer zu beweisen ist. Ob überhaupt Brandstiftung vorlag, klärt sich oft erst in der Brandursachenermittlung.
Die starken Jahresschwankungen machen Einzeljahre wenig aussagekräftig — der mehrjährige Verlauf zählt. Das Hellfeld-Problem ist hier gering (Brände fallen auf), aber die Zuordnung „vorsätzlich vs. fahrlässig vs. technischer Defekt" bleibt unsicher.
Kurz beantwortet
Wie viele Fälle von Brandstiftung gab es 2025 in Deutschland?
2025 registrierte die Polizei bundesweit 20.556 Fälle von Brandstiftung (§§ 306–306d, 306f StGB) — 16,1 % mehr als im Vorjahr (17.702). Die Aufklärungsquote lag bei 45,1 %.
Was bedeutet die Häufigkeitszahl (HZ)?
Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der Fälle je 100.000 Einwohner — sie macht Regionen und Jahre trotz unterschiedlicher Bevölkerung vergleichbar. Für Brandstiftung lag sie 2025 bei 24,6. Achtung: Ab 2024 rechnet das BKA mit der neuen Zensus-2022-Bevölkerung, deshalb ist die HZ ab 2024 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar — die absoluten Fallzahlen bleiben vergleichbar.
Zeigt die Statistik die tatsächliche Kriminalität?
Nein. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur das Hellfeld ab — Taten, die angezeigt oder von der Polizei entdeckt wurden. Wie viel tatsächlich passiert (das Dunkelfeld), zeigen erst Opferbefragungen. Mehr registrierte Fälle können auch schlicht mehr Anzeigen oder mehr Kontrollen bedeuten.
Warum wird Brandstiftung so selten aufgeklärt?
Weil Täter meist unbeobachtet handeln und sich der Vorsatz schwer beweisen lässt: Ob ein Feuer gelegt wurde oder ein technischer Defekt vorlag, klärt erst die Brandursachenermittlung. Deshalb liegt die Aufklärungsquote nur bei rund 45 %.