Rechner · Steuern
Pendlerpauschale-Rechner
Gib die einfache Entfernung zu deiner Arbeit und deine Arbeitstage ein. Der Rechner zeigt die absetzbaren Werbungskosten pro Jahr — seit 2026 mit 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer, gedeckelt auf 4.500 € (außer eigener Pkw).
Nur eine Strecke, kürzeste Straßenverbindung. Volle Kilometer.
Tage mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Finanzämter erkennen meist 220–230 an.
30 km × 220 Arbeitstage × 11,40 € pro Tag als Werbungskosten im Jahr.
| Einfache Entfernung | 30 km |
|---|---|
| Arbeitstage im Jahr | 220 |
| Betrag pro Arbeitstag | 11,40 € |
| Entfernungspauschale (Jahr) | 2.508,00 € |
| = absetzbare Werbungskosten | 2.508,00 € |
Wie die Pauschale wirkt und wo der Höchstbetrag greift, steht in der Übersicht zur Pendlerpauschale.
⚠ Der Rechner zeigt absetzbare Werbungskosten, nicht die Steuerersparnis. Sie wirken erst, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Was rechnet der Pendlerpauschale-Rechner?
Du gibst die einfache Entfernung zur Arbeit und deine Arbeitstage ein und wählst den Rechtsstand. Der Rechner zeigt die absetzbaren Werbungskosten pro Jahr: einfache Entfernung × Arbeitstage × Kilometersatz, gedeckelt auf 4.500 € (außer eigener Pkw).
Warum kann ich zwischen 2026 und 2025 umschalten?
Für die Steuererklärung 2025 gilt noch die alte Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab km 21), für 2026 der einheitliche Satz von 0,38 € ab km 1. Je nachdem, welches Jahr du erklärst, ist ein anderer Rechtsstand richtig.
Ist das Ergebnis meine Steuerersparnis?
Nein. Der Rechner zeigt die absetzbaren Werbungskosten, nicht die Steuerersparnis. Wie viel Steuer du sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab und davon, ob deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Keine Steuerberatung.