Rechner · Steuern
Kapitalertragsteuer-Rechner
Gib deinen Kapitalertrag ein — Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Der Rechner zieht den Sparer-Pauschbetrag ab und zeigt Abgeltungsteuer (25 %), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie den Nettoertrag, der dir bleibt.
Summe aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen im Jahr.
So viel stellst du per Freistellungsauftrag steuerfrei.
13,19 % effektive Belastung des Ertrags. Vom Kapitalertrag bleiben 1.736,25 € netto.
| Kapitalertrag | 2.000,00 € |
|---|---|
| − Sparer-Pauschbetrag | 1.000,00 € |
| = steuerpflichtig | 1.000,00 € |
| Abgeltungsteuer (25 %) | 250,00 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 13,75 € |
| Steuer gesamt | 263,75 € |
| Nettoertrag | 1.736,25 € |
Wie die Steuer zustande kommt, steht in der Übersicht zur Kapitalertragsteuer.
⚠ Der Rechner bildet den Regelfall der Abgeltungsteuer ab (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer, abzüglich Sparer-Pauschbetrag). Nicht abgebildet: Günstigerprüfung, Teilfreistellung bei Fonds, ausländische Quellensteuer. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Wie berechnet sich die Steuer auf Kapitalerträge?
Von deinem Kapitalertrag wird zuerst der Sparer-Pauschbetrag abgezogen (1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen). Auf den Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer an, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Rechner zeigt alle drei Bausteine einzeln und den Nettoertrag.
Warum ist die Steuer mit Kirchensteuer nicht einfach 25 % plus Kirchensteuer?
Weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer mindert: Sie wird über die Formel Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz) berechnet (§ 32d Abs. 1 EStG), wodurch der Sonderausgaben-Effekt der Kirchensteuer schon eingerechnet ist. Die effektive Gesamtbelastung liegt deshalb mit Kirchensteuer bei rund 27,8 bzw. 28 % statt höher.
Rechnet der Rechner mit oder ohne Freistellungsauftrag?
Der Rechner zieht den Sparer-Pauschbetrag ab, als hättest du einen Freistellungsauftrag in dieser Höhe erteilt. Du kannst den Betrag anpassen — etwa auf 0, wenn dein Pauschbetrag schon bei einer anderen Bank ausgeschöpft ist, oder auf 2.000 €, wenn ihr als Ehepaar zusammen veranlagt werdet.
Gilt das Ergebnis auch für Aktiengewinne und Dividenden?
Ja. Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Aktien, Fonds und ETFs unterliegen alle der Abgeltungsteuer von 25 %. Bei Investmentfonds mindert die Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage — die bildet dieser Rechner nicht ab; gib dann den bereits teilfreigestellten Ertrag ein.