Rechner · Steuern

Kirchensteuer-Rechner

Der Rechner nimmt deinen Bruttolohn und deine Steuerklasse, ermittelt mit dem amtlichen Programmablaufplan 2026 die Lohnsteuer und zieht davon 8 beziehungsweise 9 % Kirchensteuer — je nach Bundesland. Du siehst den Betrag pro Monat und pro Jahr.

Kinderfreibeträge mindern die maßgebliche Steuer (§ 51a EStG) und damit die Kirchensteuer. Der Satz ergibt sich aus dem Bundesland: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.

Kirchensteuer pro Monat
47,20 €

Das sind 566,46 € im Jahr —9 % von525 € Lohnsteuer.

Aufschlüsselung der Kirchensteuer
Maßgebliche Lohnsteuer im gewählten Zeitraum524,50 €
Kirchensteuersatz9 %
Kirchensteuer im gewählten Zeitraum47,20 €

⚠ Orientierungsrechnung ohne Gewähr. Die Kappung der Progression (bei sehr hohen Einkommen) und das besondere Kirchgeld sind nicht eingerechnet. Verbindlich sind Lohnabrechnung und Steuerbescheid — keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie rechnet der Kirchensteuer-Rechner?

Er berechnet zuerst deine Lohnsteuer mit dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 — genau wie der Brutto-Netto-Rechner — und nimmt davon 8 oder 9 %. Kinderfreibeträge mindern die maßgebliche Steuer nach § 51a EStG und damit die Kirchensteuer.

Welchen Satz muss ich wählen?

Das hängt vom Bundesland ab, in dem du wohnst: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen. Wähl einfach dein Land aus, der Rechner setzt den richtigen Satz.

Ist die Kappung eingerechnet?

Nein. Der Rechner zeigt die reguläre Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer. Die Kappung der Progression greift erst bei sehr hohen Einkommen und in der Jahresveranlagung — sie wird beim laufenden Lohnsteuerabzug nicht automatisch berücksichtigt. Bei 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens ist Schluss (außer in Bayern).

Warum ist meine Kirchensteuer kleiner als 9 % vom Brutto?

Weil die 9 % nicht auf dein Brutto gehen, sondern auf deine Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist nur ein Teil des Bruttos — entsprechend klein ist der Zuschlag. Genau das macht dieser Rechner sichtbar.

Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?

Nein, es ist eine Orientierungsrechnung ohne Gewähr. Verbindlich sind deine Lohnabrechnung und der Steuerbescheid. Sonderfälle wie das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe bildet der Rechner nicht ab.

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