Rechner · Kurzarbeitergeld · SGB III
Kurzarbeitergeld-Rechner
Das Kurzarbeitergeld ersetzt 60 % — mit Kind 67 % — der Nettoentgeltdifferenz: des Netto-Unterschieds zwischen deinem normalen Lohn (Soll) und dem gekürzten Lohn in Kurzarbeit (Ist). Die Lohnsteuer kommt aus demselben amtlichen Programmablaufplan wie beim Brutto-Netto-Rechner.
Was du ohne Kurzarbeit normal verdienst.
Dein tatsächliches Brutto im Kurzarbeitsmonat (0 € = Kurzarbeit „null“).
| Netto aus Soll-Entgelt | 2.106,92 € |
|---|---|
| − Netto aus Ist-Entgelt | −1.190,75 € |
| = Nettoentgeltdifferenz | 916,17 € |
| × Leistungssatz 60 % | 549,70 € |
Monatswerte, amtlich pauschaliert. Orientierung ohne Gewähr.
Soll-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze (8.450 € / Monat) gekappt.
Regeln und Beträge ändern sich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
⚠ Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Ohne Prüfung der betrieblichen Voraussetzungen (§ 96), ohne Mehrarbeit und Einmalzahlungen. Lohnsteuer aus dem amtlichen BMF-Programmablaufplan.
So füllt das Kurzarbeitergeld die Netto-Lücke
Ohne Kurzarbeit blieben rund 2.106,92 € netto. In Kurzarbeit sinkt das Netto — das Kurzarbeitergeld (549,70 €) hebt es wieder auf1.740,45 €. Eine Lücke von 366,47 € bleibt.
| Situation | Netto / Monat | Anteil vom Soll-Netto |
|---|---|---|
| Ohne Kurzarbeit (Soll-Netto) | 2.106,92 € | 100,0 % |
| Ist-Lohn in Kurzarbeit | 1.190,75 € | 56,52 % |
| + Kurzarbeitergeld | 549,70 € | 26,09 % |
| = Netto in Kurzarbeit | 1.740,45 € | 82,61 % |
Nicht 60 % vom Lohn, sondern 60 % der Netto-Differenz
Ein verbreitetes Missverständnis: Kurzarbeitergeld sei „60 % vom Lohn“. Tatsächlich ersetzt es 60 % (mit Kind 67 %) der Nettoentgeltdifferenz — des Unterschieds zwischen dem pauschalierten Netto deines Soll-Entgelts und dem pauschalierten Netto deines Ist-Entgelts (§ 106 SGB III). Beide Netto-Beträge entstehen wie beim Arbeitslosengeld: minus 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, minus Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse (mit dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums berechnet) und minus Solidaritätszuschlag. Weil das Ist-Netto durch die Steuerprogression prozentual weniger sinkt als das Ist-Brutto, bleibt unterm Strich meist mehr als „60 % vom Ausfall“ übrig — die genaue Höhe hängt an deiner Steuerklasse.
Wie du das Ergebnis liest
Der Rechner zeigt dein monatliches Kurzarbeitergeld und wie viel Netto in Kurzarbeit insgesamt übrig bleibt — Ist-Lohn plus Kurzarbeitergeld. Grundlage ist die amtliche Pauschalierung nach §§ 105, 106, 153 SGB III mit der Lohnsteuer aus dem BMF-Programmablaufplan 2026.
Gib dein normales Monatsbrutto als Soll-Wert und dein gekürztes Brutto als Ist-Wert ein. Bei Kurzarbeit „null“ (voller Ausfall) ist das Ist-Brutto 0 €. Der Leistungssatz ist 60 %, mit mindestens einem Kind 67 %. Das Kurzarbeitergeld füllt die Netto-Lücke nie ganz — ein Rest bleibt immer unausgeglichen.
Der Rechner nutzt Monatswerte und die amtliche Pauschalierung; die Agentur legt den genauen Anspruchszeitraum zugrunde. Nicht berücksichtigt sind Mehrarbeit, Einmalzahlungen, ein individueller Kinderfreibetrag und die betrieblichen Voraussetzungen (§ 96). Das Kug ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz in der Erklärung. Maßgeblich ist der Bescheid.
Kurz beantwortet
Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld?
Nicht aus deinem Netto, sondern aus der Nettoentgeltdifferenz: Man ermittelt ein pauschaliertes Netto aus dem Soll-Entgelt (was du ohne Ausfall verdient hättest) und eines aus dem Ist-Entgelt (was du in Kurzarbeit tatsächlich verdienst) — jeweils minus 20 % Sozialversicherungs-Pauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Differenz beider Netto-Beträge wird zu 60 % ausgezahlt, mit Kind zu 67 %.
Wann bekomme ich 67 % statt 60 %?
Den erhöhten Leistungssatz von 67 % gibt es, wenn du oder dein Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG habt (§ 149 Nr. 1 SGB III). Sonst gelten 60 % der Nettoentgeltdifferenz.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Regulär bis zu zwölf Monate (§ 104 SGB III). Für 2026 ist die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert — befristet bis zum 31.12.2026. Ab 2027 gilt wieder die gesetzliche Höchstdauer von zwölf Monaten, sofern keine neue Verordnung ergeht.
Muss ich das Kurzarbeitergeld versteuern?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG) — es werden weder Lohnsteuer noch Sozialbeiträge davon einbehalten. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): In der Steuererklärung erhöht es den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Dadurch kann eine Nachzahlung entstehen.
Warum weicht mein Bescheid ab?
Dieser Rechner nutzt dein monatliches Soll- und Ist-Brutto und die amtliche Pauschalierung. Die Agentur für Arbeit legt den genauen Anspruchszeitraum zugrunde und rechnet Soll- und Ist-Entgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro. Mehrarbeit, Einmalzahlungen oder ein anderer Kinderfreibetrag können abweichen. Maßgeblich ist der Bescheid.