Rechner · Grundsicherung für Arbeitsuchende · SGB II
Grundsicherungsgeld-Rechner (früher Bürgergeld)
Dieser Rechner schätzt dein monatliches Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Sozialgesetzbuch II: Regelbedarf (§ 20) plus Mehrbedarfe (§ 21) plus deine Wohnkosten minus dein anrechenbares Einkommen, für das die amtlichen Freibeträge nach § 11b abgezogen werden. Die Regelsätze 2026 sind amtlich (RBS 1: 563 €). Wie viel dein Jobcenter tatsächlich bewilligt, hängt vom Einzelfall ab — maßgeblich ist der Bescheid.
Aus Erwerbsarbeit — hier greifen die Freibeträge.
Z. B. Unterhalt, Rente — voll angerechnet.
| Bedarf | |
|---|---|
| Regelbedarf Erwachsene:r (Stufe 1) | 563,00 € |
| Unterkunft & Heizung | 500,00 € |
| = Gesamtbedarf | 1.063,00 € |
| = Grundsicherungsgeld | 1.063,00 € |
Orientierung nach der amtlichen Formel — keine Gewähr, kein Bescheid.
Regeln und Beträge ändern sich — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
⚠ Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid des Jobcenters. Wohnkosten werden so übernommen, wie du sie einträgst; die Angemessenheit (§ 22) legt deine Kommune fest, wir prüfen sie nicht. Vermögen, Sanktionen und Sonderbedarfe bleiben unberücksichtigt.
Vom Bedarf zum Anspruch
Zuerst zählt das Jobcenter den Gesamtbedarf zusammen: den Regelbedarf für jede Person (§ 20), mögliche Mehrbedarfe (§ 21) und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22). Davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Beim Erwerbseinkommen bleiben nach § 11b Freibeträge anrechnungsfrei: die ersten 100 € komplett, dann 20 % (100–520 €), 30 % (520–1.000 €) und 10 % (1.000–1.200 €, mit minderjährigem Kind bis 1.500 €). Was nach dem Abzug übrig bleibt, ist dein Grundsicherungsgeld.
Das Rechenergebnis einordnen
Der Rechner setzt die amtliche Formel um: Gesamtbedarf (Regelbedarf + Mehrbedarfe + Wohnkosten) minus anrechenbares Einkommen ergibt das Grundsicherungsgeld. Die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen entsprechen § 11b SGB II in der seit Juli 2023 geltenden Fassung.
Die Aufschlüsselung zeigt jeden Baustein einzeln; die Bausteine summieren sich exakt zum Ergebnis. Trägst du Einkommen ein, siehst du, wie viel davon dank der Freibeträge anrechnungsfrei bleibt und wie viel den Anspruch mindert.
Es ist eine Orientierung, kein Bescheid. Die Wohnkosten übernehmen wir so, wie du sie einträgst — ob sie angemessen sind, prüft deine Kommune. Vermögen, Sanktionen, Sonderbedarfe und weitere Einkommensarten bilden wir nicht ab. Maßgeblich ist allein der Bescheid deines Jobcenters.
Kurz beantwortet
Wie berechnet sich das Grundsicherungsgeld?
Zuerst wird der Gesamtbedarf ermittelt: der Regelbedarf für jede Person im Haushalt (§ 20), dazu mögliche Mehrbedarfe (§ 21, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere) und die Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22). Davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Beim Erwerbseinkommen bleiben nach § 11b Freibeträge anrechnungsfrei. Was übrig bleibt, ist der Anspruch.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Von deinem Bruttoerwerbseinkommen bleiben die ersten 100 € komplett anrechnungsfrei (Grundabsetzung). Vom Teil zwischen 100 und 520 € bleiben 20 %, zwischen 520 und 1.000 € 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € noch 10 % anrechnungsfrei. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, gilt die obere Grenze von 1.500 € statt 1.200 €. Der Rechner zieht diese Freibeträge automatisch ab.
Werden meine Wohnkosten voll übernommen?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, „soweit sie angemessen sind". Die Angemessenheitsgrenze legt deine Kommune fest — es gibt keine bundeseinheitliche Formel. Dieser Rechner übernimmt deshalb die Wohnkosten so, wie du sie einträgst, und prüft die Angemessenheit nicht. Liegen deine Kosten über der örtlichen Grenze, kann das Jobcenter weniger anerkennen.
Zählt mein Vermögen mit?
Vermögen kann den Anspruch ausschließen, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Seit der Reform (in Kraft seit Juli 2026) sind die Vermögensfreibeträge wieder altersabhängig gestaffelt; die frühere einheitliche „Karenzzeit" im ersten Jahr ist entfallen. Dieser Rechner prüft dein Vermögen nicht — er setzt voraus, dass du dem Grunde nach anspruchsberechtigt bist.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner ist eine Orientierung nach der amtlichen Formel, aber kein Bescheid. Sonderbedarfe, weitere Einkommensarten, Sanktionen oder eine abweichende Angemessenheitsgrenze können das Ergebnis verändern. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Jobcenters; eine Sozialberatung ersetzt der Rechner nicht.