Steuern & Abgaben · Grundsteuer B · Jährlich
Grundsteuer B in Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr liegt bei 890 % — das ist rund 58 % über dem Schnitt der erfassten Städte (Ø 564 %) und Platz 5 von 171. Die Spanne unter den erfassten Städten reicht von 310 % (Coburg) bis 950 % (Gladbeck).
Mülheim an der Ruhr: 890 % — rund 58 % über dem Schnitt der erfassten Städte.
Im Städtevergleich ist das Platz 5 von 171.
Deine Grundsteuer: Messbetrag × 890 % — der Rechner übernimmt das mit vorausgefülltem Hebesatz.
Wo Mülheim an der Ruhr im Vergleich steht
Zwei Städte vergleichen
Wähle zwei verschiedene Städte.
Diesen Vergleich haben wir noch nicht als eigene Seite — alle 171 Städte im großen Ranking →
Grundsteuer-Reform 2025 — warum der Hebesatz allein nicht reicht
Den Grundsteuer-B-Hebesatz aus dem amtlichen Realsteuervergleich — den letzten Faktor, mit dem deine Jahresgrundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke berechnet wird.
Jahresgrundsteuer = Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz. Nur der Hebesatz variiert von Stadt zu Stadt; die ersten beiden Faktoren stehen auf deinem Finanzamtsbescheid.
Seit der Reform 2025 sind Hebesätze über den Stichtag hinweg nicht vergleichbar — viele Städte haben neu festgesetzt. Maßgeblich bleibt immer der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Grundsteuer-B-Hebesatz in Mülheim an der Ruhr?
Laut amtlichem Realsteuervergleich beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Mülheim an der Ruhr 890 %. Zur Grundsteuerreform 2025 haben viele Städte neu festgesetzt — maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Wie berechne ich meine Grundsteuer daraus?
Grundsteuerwert (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag; Messbetrag × Hebesatz von Mülheim an der Ruhr = Jahresgrundsteuer. Den letzten Schritt übernimmt unser Grundsteuer-Rechner mit vorausgefülltem Hebesatz.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für alle übrigen (bebauten und bebaubaren) Grundstücke — also für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.
