Steuern & Abgaben · Grundsteuer B · Jährlich
Grundsteuer B in Landau in der Pfalz
Landau in der Pfalz liegt bei 515 % — das ist etwa 9 % unter dem Schnitt der erfassten Städte (Ø 564 %) und Rang 97 unter 171 erfassten Städten. Die Spanne unter den erfassten Städten reicht von 310 % (Coburg) bis 950 % (Gladbeck).
Landau in der Pfalz: 515 % — etwa 9 % unter dem Schnitt der erfassten Städte.
Im Städtevergleich ist das Rang 97 unter 171 erfassten Städten.
Deine Grundsteuer: Messbetrag × 515 % — der Rechner übernimmt das mit vorausgefülltem Hebesatz.
Wo Landau in der Pfalz im Vergleich steht
Zwei Städte vergleichen
Wähle zwei verschiedene Städte.
Diesen Vergleich haben wir noch nicht als eigene Seite — alle 171 Städte im großen Ranking →
Grundsteuer-Reform 2025 — warum der Hebesatz allein nicht reicht
Den Grundsteuer-B-Hebesatz aus dem amtlichen Realsteuervergleich — den letzten Faktor, mit dem deine Jahresgrundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke berechnet wird.
Jahresgrundsteuer = Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz. Nur der Hebesatz variiert von Stadt zu Stadt; die ersten beiden Faktoren stehen auf deinem Finanzamtsbescheid.
Seit der Reform 2025 sind Hebesätze über den Stichtag hinweg nicht vergleichbar — viele Städte haben neu festgesetzt. Maßgeblich bleibt immer der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Grundsteuer-B-Hebesatz in Landau in der Pfalz?
Laut amtlichem Realsteuervergleich beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Landau in der Pfalz 515 %. Zur Grundsteuerreform 2025 haben viele Städte neu festgesetzt — maßgeblich ist der aktuelle Bescheid deiner Stadt.
Wie berechne ich meine Grundsteuer daraus?
Grundsteuerwert (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag; Messbetrag × Hebesatz von Landau in der Pfalz = Jahresgrundsteuer. Den letzten Schritt übernimmt unser Grundsteuer-Rechner mit vorausgefülltem Hebesatz.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für alle übrigen (bebauten und bebaubaren) Grundstücke — also für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.
