Pflege · Vollstationär · Berlin

Pflegeheim-Eigenanteil Berlin

In Berlin zahlst du im ersten Jahr im Pflegeheim durchschnittlich 3.388 € Eigenanteil pro Monat. Das liegt etwa im Bundesdurchschnitt (3.364 €). Der Betrag ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch und sinkt, je länger du im Heim wohnst.

3.388€ / Monat
im 1. Jahr
Durchschnittlicher Eigenanteil in der vollstationären Pflege in Berlin, Stand 1. Juli 2026. Das liegt etwa im Bundesschnitt.
BerlinPlatz 7 von 16Pflegegrad 2–5
Ab dem 4. Jahr
1.942 €

So weit sinkt der Eigenanteil in Berlin, wenn du länger als drei Jahre im Heim wohnst — der Leistungszuschlag trägt dann 75 % des pflegebedingten Anteils.

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Wie der Eigenanteil in Berlin mit den Jahren sinkt

Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den pflegebedingten Anteil gestaffelt — von 15 % im ersten Jahr auf 75 % ab dem vierten. Unterkunft, Verpflegung und Investition bleiben gleich.

Eigenanteil in Berlin nach Wohndauer
WohndauerLeistungszuschlagEigenanteil / MonatEntlastung ggü. 1. Jahr
bis 12 Monate15 %3.388 €
13. bis 24. Monat30 %3.026 €− 362 €
25. bis 36. Monat50 %2.544 €− 844 €
ab dem 37. Monat75 %1.942 €− 1.446 €

⚠ Der 15-%-Zuschlag des ersten Jahres ist im veröffentlichten Gesamtwert bereits enthalten; höhere Stufen mindern nur den pflegebedingten Anteil.

Warum für jeden Grad gleich

Für Pflegegrad 2 bis 5 zahlst du in Berlin dasselbe

Der pflegebedingte Eigenanteil ist einrichtungseinheitlich (§ 84 Abs. 2 SGB XI): Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Betrag. Möglich ist das, weil die Pflegekasse für höhere Grade mehr zuschießt — die Mehrkosten der intensiveren Pflege trägt also die Kasse, nicht der Bewohner.

Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad
PflegegradZuschuss der Pflegekassedein Eigenanteil (1. Jahr)
Pflegegrad 2805 €3.388 €
Pflegegrad 31.319 €3.388 €
Pflegegrad 41.855 €3.388 €
Pflegegrad 52.096 €3.388 €
Pflegegrad 1131 €fester Entlastungsbetrag, kein Heim-Zuschuss

Alle 16 Länder mit Karte und Aufschlüsselung stehen im Pflegeheim-Ländervergleich. Die Leistungsbeträge erklärt die Seite Pflegegrad-Leistungen.

⚠ Leistungsbeträge § 43 Abs. 2 SGB XI (seit 1.1.2025). Der Eigenanteil ist ein Landesdurchschnitt; das konkrete Heim kann abweichen. Keine Rechtsberatung.

Im Ländervergleich

Berlin im Vergleich zu den anderen Ländern

Der Eigenanteil reicht bundesweit von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen. Berlin liegt mit 3.388 € etwa auf dem Bundesschnitt von 3.364 € — Platz 7 von 16.

Zahlen einordnen

Wie du diese Zahl liest

Was die Zahl zeigt

Der Wert ist der durchschnittliche monatliche Eigenanteil im ersten Heimjahr in diesem Bundesland — nach Abzug des Pflegekassen-Zuschusses und des 15-%-Leistungszuschlags. Er umfasst den pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten.

Wie du sie liest

Der pflegebedingte Anteil ist für Pflegegrad 2 bis 5 identisch — höher eingestuft heißt also nicht automatisch höherer Eigenanteil, weil die Pflegekasse für höhere Grade mehr zahlt. Mit der Wohndauer steigt der Leistungszuschlag von 15 auf bis zu 75 Prozent des pflegebedingten Anteils, der Eigenanteil sinkt entsprechend.

Wo die Grenze liegt

Es ist ein Landesdurchschnitt; das konkrete Heim kann teurer oder günstiger sein. Der Wert enthält keine individuellen Zusatzleistungen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, greift die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist der Pflegeheim-Eigenanteil in Berlin?

Durchschnittlich 3.388 € pro Monat im ersten Heimjahr (Stand 1. Juli 2026, vdek). Das entspricht etwa dem Bundesdurchschnitt von 3.364 €.

Gilt der Betrag in Berlin für jeden Pflegegrad?

Der pflegebedingte Anteil ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich — deshalb ist der Eigenanteil in einem Heim für diese Grade identisch. Pflegegrad 1 hat im Pflegeheim keinen Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse; hier gibt es nur einen festen Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Wird der Eigenanteil in Berlin mit der Zeit günstiger?

Ja. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den pflegebedingten Anteil mit der Wohndauer — von 15 % im ersten Jahr auf 75 % ab dem vierten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich, sodass der Gesamt-Eigenanteil zwar sinkt, aber nicht im selben Tempo.

Woher stammen die Zahlen?

Aus der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) auf Basis der Pflegedatenbank der Ersatzkassen, Stand 1. Juli 2026. Es sind Landesdurchschnitte — ein einzelnes Heim kann deutlich abweichen.

Das fragen sich viele als Nächstes

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