Pflege & Gesundheit · Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Leistungen und Pflegegeld 2026
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Der zentrale Anspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, dazu bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und — bei Pflege im Heim — ein Zuschuss von 131 € monatlich. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung).
Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — diese beginnen erst ab Pflegegrad 2.
Der zentrale Anspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Vergeben bei 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung — geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1
Die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 zahlt. „Kein Anspruch“ bedeutet: Diese Leistung gibt es erst ab einem höheren Pflegegrad.
| Leistung | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegegeld | kein Anspruch | Geld zur freien Verfügung, wenn du die Pflege zu Hause selbst organisierst — meist über Angehörige. Du kannst es mit der Pflegesachleistung anteilig kombinieren. |
| Pflegesachleistung | kein Anspruch | Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Statt Geld an dich rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab — bis zum genannten Höchstbetrag. |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Kurzzeitpflege. Als einzige Geldleistung steht er auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung; nicht genutzte Beträge kannst du bis Mitte des Folgejahres ansparen. |
| Tages- und Nachtpflege | kein Anspruch | Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung — zusätzlich zum Pflegegeld und zur Sachleistung, ohne dass diese gekürzt werden. |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | kein Anspruch | Gemeinsamer Jahresbetrag (seit Juli 2025) für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson und für vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege — flexibel zwischen beiden aufteilbar. Übernimmt die Verhinderungspflege ein naher Angehöriger, ist sie auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt. |
| Vollstationäre Pflege | 131 € / Monat | Pauschaler Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Bei Pflegegrad 1 ein fester Zuschuss von 131 €. Zusätzlich mindert ein nach Verweildauer gestaffelter Leistungszuschlag den Eigenanteil. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | Pauschale für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen. Gilt gleich hoch für alle Pflegegrade. |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € / Monat | Zuschlag für Pflegebedürftige in einer anerkannten ambulant betreuten Wohngruppe — etwa für eine organisatorisch tätige Präsenzkraft. Gilt gleich hoch für alle Pflegegrade. |
Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Geldleistung; er lässt sich auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.
⚠ Gesetzliche Höchstbeträge nach SGB XI. Ausgezahlt wird höchstens der tatsächliche Aufwand (Ausnahme: Pflegegeld). Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung.
Deine monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1 im Größenvergleich
Die monatlichen Höchstbeträge dieses Grades nebeneinander — der längste Balken ist der größte Topf. Bei Pflegegrad 1 tragen Entlastungsbetrag und der Heim-Zuschuss den größten Teil.Jahresleistungen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) sind hier nicht abgebildet.
⚠ Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen und nicht gleichzeitig in voller Höhe beziehbar.
Was Pflegegrad 1 bedeutet
Der Alltag gelingt weitgehend selbständig, es gibt aber einen ersten Unterstützungsbedarf. Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — der Schwerpunkt liegt auf Entlastungsbetrag, Beratung und Hilfsmitteln.
Pflegegrad-Leistungen einordnen
Die Tabellen zeigen die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung je Pflegegrad zahlt — die amtlichen Leistungsbeträge nach dem SGB XI, wie sie das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Es sind Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, keine geschätzten oder gemittelten Werte.
Such dir deinen Pflegegrad und lies die Zeile: Pflegegeld bekommst du als Geldbetrag, wenn Angehörige pflegen; die Pflegesachleistung ist der höhere Rahmen für einen ambulanten Pflegedienst — beides lässt sich anteilig kombinieren. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohngruppenzuschlag kommen oben drauf und gelten für alle Grade gleich hoch.
Die Beträge sind Obergrenzen: Ausgezahlt wird höchstens so viel, wie tatsächlich an Pflegekosten anfällt (außer beim Pflegegeld, das fest ausgezahlt wird). Ob und welchen Pflegegrad du bekommst, entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — die Punktschwellen hier sind nur die gesetzlichen Grenzen. Wir zeigen amtliche Zahlen und leisten keine Pflegeberatung; für Antrag und Einzelfall ist deine Pflegekasse zuständig.
Kurz beantwortet
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — diese beginnen erst ab Pflegegrad 2. Dir stehen aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat zu, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für Wohnraumumbau und eine kostenlose Pflegeberatung.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkte vergeben. Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst in der Begutachtung über sechs Lebensbereiche. Pflegegrad 1 steht für geringe beeinträchtigung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 zusätzlich?
Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung stehen bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag (131 € im Monat), bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Wohngruppenzuschlag von 224 € für anerkannte Wohngruppen sowie Zuschüsse für Wohnraumumbau (bis 4.180 € je Maßnahme) zur Verfügung.