Pflege & Gesundheit · Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: Leistungen und Pflegegeld 2026

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Der zentrale Anspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, dazu bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und — bei Pflege im Heim — ein Zuschuss von 131 € monatlich. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung).

131€ Entlastungs­betrag / Monat
Pflegegrad 1 — geringe beeinträchtigung. Vergeben bei 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung.
Heim-Zuschuss 131 €Entlastung 131 €
Das Wichtigste in Kürze
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Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — diese beginnen erst ab Pflegegrad 2.

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Der zentrale Anspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

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Vergeben bei 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung — geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

Andere Pflegegrade:
Leistungen · Pflegegrad 1 · 2026

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1

Die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 zahlt. „Kein Anspruch“ bedeutet: Diese Leistung gibt es erst ab einem höheren Pflegegrad.

LeistungHöheWofür
Pflegegeld§ 37 SGB XIkein AnspruchGeld zur freien Verfügung, wenn du die Pflege zu Hause selbst organisierst — meist über Angehörige. Du kannst es mit der Pflegesachleistung anteilig kombinieren.
Pflegesachleistung§ 36 SGB XIkein AnspruchSachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Statt Geld an dich rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab — bis zum genannten Höchstbetrag.
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 € / MonatZweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Kurzzeitpflege. Als einzige Geldleistung steht er auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung; nicht genutzte Beträge kannst du bis Mitte des Folgejahres ansparen.
Tages- und Nachtpflege§ 41 SGB XIkein AnspruchTeilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung — zusätzlich zum Pflegegeld und zur Sachleistung, ohne dass diese gekürzt werden.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege§§ 39, 42 SGB XIkein AnspruchGemeinsamer Jahresbetrag (seit Juli 2025) für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson und für vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege — flexibel zwischen beiden aufteilbar. Übernimmt die Verhinderungspflege ein naher Angehöriger, ist sie auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt.
Vollstationäre Pflege§ 43 SGB XI131 € / MonatPauschaler Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Bei Pflegegrad 1 ein fester Zuschuss von 131 €. Zusätzlich mindert ein nach Verweildauer gestaffelter Leistungszuschlag den Eigenanteil.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 Abs. 2 SGB XI42 € / MonatPauschale für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen. Gilt gleich hoch für alle Pflegegrade.
Wohngruppenzuschlag§ 38a SGB XI224 € / MonatZuschlag für Pflegebedürftige in einer anerkannten ambulant betreuten Wohngruppe — etwa für eine organisatorisch tätige Präsenzkraft. Gilt gleich hoch für alle Pflegegrade.

Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Geldleistung; er lässt sich auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.

⚠ Gesetzliche Höchstbeträge nach SGB XI. Ausgezahlt wird höchstens der tatsächliche Aufwand (Ausnahme: Pflegegeld). Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung.

Grafik · Pflegegrad 1

Deine monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1 im Größenvergleich

Die monatlichen Höchstbeträge dieses Grades nebeneinander — der längste Balken ist der größte Topf. Bei Pflegegrad 1 tragen Entlastungsbetrag und der Heim-Zuschuss den größten Teil.Jahresleistungen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) sind hier nicht abgebildet.

Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 1 in EuroHorizontale Balken je monatlicher Leistung dieses Pflegegrades, sortiert vom größten zum kleinsten Betrag, Null-Baseline.Wohngruppenzuschlag224 €Entlastungsbetrag131 €Vollstationäre Pflege131 €Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €

⚠ Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen und nicht gleichzeitig in voller Höhe beziehbar.

Einordnung

Was Pflegegrad 1 bedeutet

Der Alltag gelingt weitgehend selbständig, es gibt aber einen ersten Unterstützungsbedarf. Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — der Schwerpunkt liegt auf Entlastungsbetrag, Beratung und Hilfsmitteln.

Punktschwelle der Begutachtung12,5 bis unter 27 Punkte
Zahlen einordnen

Pflegegrad-Leistungen einordnen

Was die Zahl zeigt

Die Tabellen zeigen die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung je Pflegegrad zahlt — die amtlichen Leistungsbeträge nach dem SGB XI, wie sie das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Es sind Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, keine geschätzten oder gemittelten Werte.

Wie du sie liest

Such dir deinen Pflegegrad und lies die Zeile: Pflegegeld bekommst du als Geldbetrag, wenn Angehörige pflegen; die Pflegesachleistung ist der höhere Rahmen für einen ambulanten Pflegedienst — beides lässt sich anteilig kombinieren. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohngruppenzuschlag kommen oben drauf und gelten für alle Grade gleich hoch.

Wo die Grenze liegt

Die Beträge sind Obergrenzen: Ausgezahlt wird höchstens so viel, wie tatsächlich an Pflegekosten anfällt (außer beim Pflegegeld, das fest ausgezahlt wird). Ob und welchen Pflegegrad du bekommst, entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — die Punktschwellen hier sind nur die gesetzlichen Grenzen. Wir zeigen amtliche Zahlen und leisten keine Pflegeberatung; für Antrag und Einzelfall ist deine Pflegekasse zuständig.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung — diese beginnen erst ab Pflegegrad 2. Dir stehen aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat zu, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für Wohnraumumbau und eine kostenlose Pflegeberatung.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkte vergeben. Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst in der Begutachtung über sechs Lebensbereiche. Pflegegrad 1 steht für geringe beeinträchtigung.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 zusätzlich?

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung stehen bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag (131 € im Monat), bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Wohngruppenzuschlag von 224 € für anerkannte Wohngruppen sowie Zuschüsse für Wohnraumumbau (bis 4.180 € je Maßnahme) zur Verfügung.

Das fragen sich viele als Nächstes

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