Pflege & Gesundheit · Pflegegrad 4
Pflegegrad 4: Leistungen und Pflegegeld 2026
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegeversicherung 800 € Pflegegeld im Monat, wenn du die Pflege zu Hause selbst organisierst, oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Im Pflegeheim beträgt der Zuschuss 1.855 € monatlich, dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag. Pflegegrad 4 entspricht schwerste beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung).
/ Monat
Pflegegeld 800 € im Monat bei Pflege durch Angehörige — oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung für einen ambulanten Dienst.
Vergeben bei 70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Im Pflegeheim 1.855 € Zuschuss im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag für Alltagshilfen.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4
Die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 zahlt. „Kein Anspruch“ bedeutet: Diese Leistung gibt es erst ab einem höheren Pflegegrad.
| Leistung | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € / Monat | Geld zur freien Verfügung, wenn du die Pflege zu Hause selbst organisierst — meist über Angehörige. Du kannst es mit der Pflegesachleistung anteilig kombinieren. |
| Pflegesachleistung | 1.859 € / Monat | Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Statt Geld an dich rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab — bis zum genannten Höchstbetrag. |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Kurzzeitpflege. Als einzige Geldleistung steht er auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung; nicht genutzte Beträge kannst du bis Mitte des Folgejahres ansparen. |
| Tages- und Nachtpflege | 1.685 € / Monat | Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung — zusätzlich zum Pflegegeld und zur Sachleistung, ohne dass diese gekürzt werden. |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | Gemeinsamer Jahresbetrag (seit Juli 2025) für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson und für vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege — flexibel zwischen beiden aufteilbar. Übernimmt die Verhinderungspflege ein naher Angehöriger, ist sie auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt. |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € / Monat | Pauschaler Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Bei Pflegegrad 1 ein fester Zuschuss von 131 €. Zusätzlich mindert ein nach Verweildauer gestaffelter Leistungszuschlag den Eigenanteil. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | Pauschale für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen. Gilt gleich hoch für alle Pflegegrade. |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € / Monat | Zuschlag für Pflegebedürftige in einer anerkannten ambulant betreuten Wohngruppe — etwa für eine organisatorisch tätige Präsenzkraft. Gilt gleich hoch für alle Pflegegrade. |
Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen — du kannst sie anteilig kombinieren (Kombinationsleistung). Alle übrigen Leistungen kommen zusätzlich obendrauf.
⚠ Gesetzliche Höchstbeträge nach SGB XI. Ausgezahlt wird höchstens der tatsächliche Aufwand (Ausnahme: Pflegegeld). Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung.
Deine monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 4 im Größenvergleich
Die monatlichen Höchstbeträge dieses Grades nebeneinander — der längste Balken ist der größte Topf. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen, nicht addierbar.Jahresleistungen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) sind hier nicht abgebildet.
⚠ Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen und nicht gleichzeitig in voller Höhe beziehbar.
Was Pflegegrad 4 bedeutet
Der Alltag ist ohne umfassende Hilfe kaum zu bewältigen. Die Leistungen erreichen ein hohes Niveau, sowohl ambulant als auch im Heim.
Pflegegrad-Leistungen einordnen
Die Tabellen zeigen die gesetzlichen Höchstbeträge, die die Pflegeversicherung je Pflegegrad zahlt — die amtlichen Leistungsbeträge nach dem SGB XI, wie sie das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Es sind Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, keine geschätzten oder gemittelten Werte.
Such dir deinen Pflegegrad und lies die Zeile: Pflegegeld bekommst du als Geldbetrag, wenn Angehörige pflegen; die Pflegesachleistung ist der höhere Rahmen für einen ambulanten Pflegedienst — beides lässt sich anteilig kombinieren. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohngruppenzuschlag kommen oben drauf und gelten für alle Grade gleich hoch.
Die Beträge sind Obergrenzen: Ausgezahlt wird höchstens so viel, wie tatsächlich an Pflegekosten anfällt (außer beim Pflegegeld, das fest ausgezahlt wird). Ob und welchen Pflegegrad du bekommst, entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — die Punktschwellen hier sind nur die gesetzlichen Grenzen. Wir zeigen amtliche Zahlen und leisten keine Pflegeberatung; für Antrag und Einzelfall ist deine Pflegekasse zuständig.
Kurz beantwortet
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegeversicherung 800 € Pflegegeld im Monat, wenn dich Angehörige pflegen. Alternativ übernimmt sie bis zu 1.859 € Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Beides kannst du anteilig kombinieren; das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Heim?
Für die vollstationäre Pflege im Heim gibt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen pauschalen Zuschuss von 1.855 € im Monat zu den pflegebedingten Kosten. Den Rest — Pflege-Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — trägst du selbst; ein nach Verweildauer gestaffelter Leistungszuschlag mindert ihn zusätzlich.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Punkte vergeben. Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst in der Begutachtung über sechs Lebensbereiche. Pflegegrad 4 steht für schwerste beeinträchtigung.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4 zusätzlich?
Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung stehen bei Pflegegrad 4 der Entlastungsbetrag (131 € im Monat), bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Wohngruppenzuschlag von 224 € für anerkannte Wohngruppen sowie Zuschüsse für Wohnraumumbau (bis 4.180 € je Maßnahme) zur Verfügung. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.