Steuern & Abgaben · Hundesteuer · Jährlich

Hundesteuer in Nürnberg

Nürnberg liegt bei 132 € — das ist etwa 9 % über dem Schnitt der erfassten Städte (Ø 122 €) und Rang 7 unter 30 erfassten Städten. Die Spanne unter den erfassten Städten reicht von 60 € (Dortmund) bis 180 € (Wiesbaden).

132€/Jahr
Hundesteuer für den ersten Hund in Nürnberg, 2025.
▲ +9 % vs. Ø der erfassten StädtePlatz 7 von 30
Das Wichtigste in Kürze
01

Nürnberg: 132 € — etwa 9 % über dem Schnitt der erfassten Städte.

02

Im Städtevergleich ist das Rang 7 unter 30 erfassten Städten.

03

Der zweite Hund kostet 176 € im Jahr — deutlich mehr als der erste.

Hundesteuer
132 €
2025 · Nürnberg
Ø erfasste Städte
122 €
über 30 erfasste Städte
Spitze
180 €
Wiesbaden
Niedrigster Wert
60 €
Dortmund
Städtevergleich · 2025

Wo Nürnberg im Vergleich steht

Kurzfassung: Höchster Wert: Wiesbaden mit 180 €. Niedrigster Wert: Nürnberg mit 132 €.

Wiesbaden
180 €+48 %
Bonn
162 €+33 %
Köln
156 €+28 %
Essen
156 €+28 %
Nürnberg
132 €+9 %

⚠ Vorläufige Werte — wir gleichen laufend mit den amtlichen Satzungen ab.

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Warum jede Stadt anders besteuert

Was die Zahl zeigt

Den Jahresbetrag, den eine Stadt laut ihrer Hundesteuersatzung für den ersten Hund verlangt — eine reine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.

Wie du sie liest

Fair vergleichbar sind nur die Regelsätze für den ersten Hund. Für den zweiten Hund und für gelistete Rassen gelten fast überall deutlich höhere Sondersätze.

Wo die Grenze liegt

Ermäßigungen und Befreiungen (Tierheim-Hunde, Assistenzhunde, geringes Einkommen) regelt jede Satzung selbst. Der gezeigte Wert ist der Regelsatz, nicht zwingend dein persönlicher Betrag.

Zum Hundesteuer-Rechner →
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?

Für den ersten Hund beträgt die Hundesteuer in Nürnberg 132 € pro Jahr (laut aktueller Hundesteuersatzung, ohne Sondersätze für gelistete Rassen).

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund im Stadtgebiet hält — unabhängig vom Wohnsitz des Halters. Der Hund muss in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Anschaffung oder Zuzug angemeldet werden.

Gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen?

Viele Städte ermäßigen oder erlassen die Steuer für Hunde aus dem Tierheim, Assistenzhunde oder Halterinnen und Halter mit geringem Einkommen. Maßgeblich ist die Satzung von Nürnberg — der Steuersatz hier ist der Regelsatz für den ersten Hund.

Das fragen sich viele als Nächstes

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