Steuern & Abgaben · Hundesteuer · Jährlich
Hundesteuer in Augsburg
Augsburg liegt bei 120 € — das ist nahezu auf Höhe des Schnitts der erfassten Städte (Ø 122 €) und Rang 13 unter 30 erfassten Städten. Die Spanne unter den erfassten Städten reicht von 60 € (Dortmund) bis 180 € (Wiesbaden).
Augsburg: 120 € — nahezu auf Höhe des Schnitts der erfassten Städte.
Im Städtevergleich ist das Rang 13 unter 30 erfassten Städten.
Der zweite Hund kostet 168 € im Jahr — deutlich mehr als der erste.
Wo Augsburg im Vergleich steht
⚠ Vorläufige Werte — wir gleichen laufend mit den amtlichen Satzungen ab.
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Warum jede Stadt anders besteuert
Den Jahresbetrag, den eine Stadt laut ihrer Hundesteuersatzung für den ersten Hund verlangt — eine reine kommunale Aufwandsteuer, keinen bundesweit einheitlichen Satz.
Fair vergleichbar sind nur die Regelsätze für den ersten Hund. Für den zweiten Hund und für gelistete Rassen gelten fast überall deutlich höhere Sondersätze.
Ermäßigungen und Befreiungen (Tierheim-Hunde, Assistenzhunde, geringes Einkommen) regelt jede Satzung selbst. Der gezeigte Wert ist der Regelsatz, nicht zwingend dein persönlicher Betrag.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?
Für den ersten Hund beträgt die Hundesteuer in Augsburg 120 € pro Jahr (laut aktueller Hundesteuersatzung, ohne Sondersätze für gelistete Rassen).
Wer muss Hundesteuer zahlen?
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund im Stadtgebiet hält — unabhängig vom Wohnsitz des Halters. Der Hund muss in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Anschaffung oder Zuzug angemeldet werden.
Gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen?
Viele Städte ermäßigen oder erlassen die Steuer für Hunde aus dem Tierheim, Assistenzhunde oder Halterinnen und Halter mit geringem Einkommen. Maßgeblich ist die Satzung von Augsburg — der Steuersatz hier ist der Regelsatz für den ersten Hund.
