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Gewerbesteuer-Hebesatz in Potsdam
Potsdam liegt bei 455 % — das ist rund 3 % über dem Schnitt der erfassten Städte (Ø 440 %) und Platz 63 von 171. Die Spanne unter den erfassten Städten reicht von 250 % (Leverkusen) bis 580 % (Oberhausen).
Potsdam: 455 % — rund 3 % über dem Schnitt der erfassten Städte.
Im Städtevergleich ist das Platz 63 von 171.
Effektiv sind das rund 16,0 % des Gewerbeertrags (Messzahl 3,5 % × Hebesatz).
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Was der Hebesatz konkret bedeutet
Den Hebesatz, mit dem die Stadt den Gewerbesteuer-Messbetrag multipliziert — einen der direktesten kommunalen Standortfaktoren für Unternehmen.
Bei 470 % zahlt ein Betrieb effektiv rund 16,5 % des Gewerbeertrags (Messzahl 3,5 % × Hebesatz). Ein höherer Satz heißt: teurer am Standort.
Der Hebesatz allein bestimmt nicht die Steuerlast — Freibetrag (24.500 € für Personenunternehmen), Anrechnung auf die Einkommensteuer und die Gewinnhöhe wirken mit. Das gesetzliche Minimum liegt bei 200 %.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Potsdam?
Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Potsdam liegt bei 455 %. Er wird auf den Gewerbesteuermessbetrag (3,5 % des Gewerbeertrags) angewendet.
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer daraus?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl = Messbetrag; Messbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer. Für Personenunternehmen gilt zusätzlich ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag.
Warum unterscheiden sich die Hebesätze zwischen Städten?
Der Hebesatz ist das zentrale kommunale Steuerungsinstrument: Große Städte finanzieren damit ihre Infrastruktur, Umland-Gemeinden werben mit niedrigen Sätzen um Unternehmensansiedlungen. Das gesetzliche Minimum liegt bei 200 %.
