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Kfz-Steuer-Rechner
Berechne die jährliche Kfz-Steuer für deinen Pkw nach dem amtlichen Kraftfahrzeugsteuergesetz — direkt im Browser, ohne Anmeldung.
Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
| Hubraum-Anteil | |
|---|---|
| CO₂-Anteil |
Auf volle Euro abgerundet (§ 11 KraftStG).
Tarife und Grenzwerte können sich ändern — prüfe hier den verwendeten Datenstand.
⚠ Orientierung ohne Gewähr — maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Für Pkw ab Erstzulassung Juli 2009; ohne Ermäßigungen (Schwerbehinderung, Saisonkennzeichen, Oldtimer-Pauschale).
Wie sich die Kfz-Steuer zusammensetzt
Hubraum-Anteil je angefangene 100 cm³: 2,00 € bei Benzin,9,50 € bei Diesel. Dazu der CO₂-Anteil über dem Freibetrag — ab Erstzulassung 2021 gestaffelt:
| CO₂-Ausstoß | je g/km |
|---|---|
| über 95 bis 115 g/km | 2,00 € |
| über 115 bis 135 g/km | 2,20 € |
| über 135 bis 155 g/km | 2,50 € |
| über 155 bis 175 g/km | 2,90 € |
| über 175 bis 195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Kurz beantwortet
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für einen Pkw?
Sie besteht aus zwei Teilen: einem Hubraum-Anteil (je angefangene 100 cm³ 2,00 € bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) und einem CO₂-Anteil für den Ausstoß über einem Freibetrag. Der Freibetrag hängt vom Erstzulassungsjahr ab (120/110/95 g/km); ab 2021 steigt der CO₂-Satz gestaffelt von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm. Die Summe wird auf volle Euro abgerundet.
Woher nehme ich Hubraum und CO₂-Wert?
Aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein): der Hubraum steht in Feld P.1, der CO₂-Ausstoß in Feld V.7. Das Erstzulassungsdatum findest du in Feld B.
Warum zahlen neuere Autos oft mehr?
Für Erstzulassungen ab dem 1.1.2021 gilt ein progressiver CO₂-Tarif: je höher der Ausstoß, desto teurer wird jedes weitere Gramm (bis 4,00 € je g/km über 195 g/km). Vorher galt ein flacher Satz von 2,00 € je Gramm über dem Freibetrag.
Was ist mit E-Autos und Oldtimern?
Reine Elektro-Pkw sind steuerbefreit — bei Erstzulassung bis Ende 2025 für zehn Jahre, längstens bis 31.12.2030; für spätere Zulassungen gilt die dann aktuelle Regelung. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine Pauschale (191 € für Pkw). Beides bildet dieser Rechner nicht ab; maßgeblich ist der Bescheid des Hauptzollamts.