Rechner · Immobilienkauf

Hauskauf-Nebenkosten-Rechner

Kaufpreis und Bundesland eingeben — die Grunderwerbsteuer deines Landes ist schon hinterlegt. Der Rechner zählt Notar, Grundbuch und (optional) den Makler dazu und zeigt dir, wie viel Eigenkapital du zusätzlich zum Kaufpreis brauchst.

Der Grunderwerbsteuersatz wird automatisch gesetzt.

Faustregel ~2 % (GNotKG, degressiv). Für den exakten Betrag anpassbar.

Verhandelbar; seit § 656c BGB höchstens hälftig. Ohne Makler den Haken herausnehmen.

Kaufnebenkosten
48.280,00

Das sind 12,07 % des Kaufpreises. Zusammen mit dem Kaufpreis brauchst du 448.280,00 € — die Nebenkosten musst du aus Eigenkapital tragen.

Aufschlüsselung der Kaufnebenkosten
Grunderwerbsteuer (6,5 %)26.000,00 €
Notar & Grundbuch (≈ 2 %, Faustregel)8.000,00 €
Maklercourtage (3,57 %)14.280,00 €
Kaufnebenkosten gesamt48.280,00 €
Kaufpreis + Nebenkosten448.280,00 €

⚠ Grunderwerbsteuer exakt nach Ländersatz. Notar, Grundbuch und Makler sind Orientierungs-Faustregeln (GNotKG degressiv; Courtage verhandelbar, § 656c BGB) — keine Steuer- oder Rechtsberatung, maßgeblich sind die tatsächlichen Rechnungen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf an?

Drei große Blöcke: die Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland), Notar und Grundbuch (als Faustregel rund 2 %) sowie — falls ein Makler vermittelt — die Käufercourtage (verhandelbar, häufig rund 3,57 % inkl. Umsatzsteuer). Zusammen sind das oft 9–12 % des Kaufpreises.

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

In der Regel nicht. Banken finanzieren üblicherweise nur den Kaufpreis (oft sogar nur einen Teil davon). Die Nebenkosten musst du aus Eigenkapital aufbringen — deshalb rechnet der Rechner sie separat aus und zeigt dir den echten Kapitalbedarf.

Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten genau?

Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind degressiv — bei höherem Kaufpreis sinkt der Prozentsatz. Als Faustregel gelten rund 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch, zusammen etwa 2 %. Wir setzen 2 % als anpassbaren Standard; für den exakten Betrag fragst du am besten dein Notariat.

Muss ich als Käufer den Makler zahlen?

Seit dem 23. Dezember 2020 (§ 656c BGB) trägt der Käufer beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch Verbraucher höchstens die Hälfte der Gesamtcourtage — und nur, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat und selbst mindestens die andere Hälfte zahlt. Ohne Makler entfällt die Courtage ganz; nimm den Haken dann heraus.

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