Reise & Kommunalabgaben · Kurtaxe
Kurtaxe in Grömitz
und Nacht
Rechenbeispiel für 7 Nächte und zwei beitragspflichtige Erwachsene in Grömitz/Lensterstrand, durchgehend zum Hauptsaison-Regelsatz. Persönliche Befreiungen und Saisonwechsel sind nicht berücksichtigt.
Satzung / Quelle ansehen →In Grömitz und Lensterstrand beträgt die Kurabgabe 2026 für beitragspflichtige Übernachtungsgäste 4,00 € je Tag in der Hauptsaison und 2,50 € in der Nebensaison. Kinder unter 18 Jahren sind befreit. Der Anreisetag wird nicht berechnet, der Abreisetag schon; Gebiet, Saison und Befreiungsnachweise sind deshalb für deinen Aufenthalt wichtig.
Kurtaxe in Grömitz/Lensterstrand: Aufenthaltsbeispiele zum Regelsatz
Beispielrechnung für Grömitz/Lensterstrand: Satz × beitragspflichtige Tage × Erwachsene. Durchgehend Hauptsaison, ohne Befreiungen; Anreisetag frei, Abreisetag zählt. Für andere Erholungsorte gelten andere Sätze.
| Aufenthalt | Rechnung | Kurtaxe gesamt |
|---|---|---|
| 3 Nächte, allein | 4,00 € × 3 × 1 | 12,00 € |
| 7 Nächte, allein | 4,00 € × 7 × 1 | 28,00 € |
| 7 Nächte zu zweit | 4,00 € × 7 × 2 | 56,00 € |
| 14 Nächte zu zweit | 4,00 € × 14 × 2 | 112,00 € |
Grömitz und Lensterstrand; andere Erholungsorte der Gemeinde haben niedrigere Sätze; Einzelprüfung 2026-09-26. Hauptsaison 1. Apr–31. Okt + 25. Dez–3. Jan; Satzung beschlossen 18.12.2025. Kuratiert aus der Satzung (2026). Nur Grömitz/Lensterstrand. Ohne Ermäßigungen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Haupt- und Nebensaison in Grömitz vergleichen
Reguläre Übernachtungsgäste: Der Anreisetag bleibt frei, der Abreisetag zählt. Die Übergangssätze gelten nur vom 1. bis 3. Januar 2026. Nebensaison: 4. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober und 25. bis 31. Dezember. Jahreskarten hängen von den Voraussetzungen und der Festsetzung nach § 4 ab. Der ermäßigte Jahressatz nach § 4 Abs. 3 betrifft die dort genannten Dauernutzungsberechtigten, wenn ihre Abgabepflicht erst nach dem 15. Oktober entsteht.
| Beitragsgebiet | 1.–3. Januar 2026 | Nebensaison je Tag | Hauptsaison je Tag | Jahreskarte | Ermäßigte Jahrespauschale (§ 4 Abs. 3) |
|---|---|---|---|---|---|
| Grömitz/Lensterstrand | 2,00 € | 2,50 € | 4,00 € | 112,00 € | 70,00 € |
| Erholungsorte | 1,40 € | 1,80 € | 2,50 € | 70,00 € | 50,40 € |
Für selbst gekaufte Tagesostseecards nennt § 5 Abs. 2 gesondert 4,00 € in der Hauptsaison und 2,50 € in der Nebensaison. Für Unterkunftsadressen in den Erholungsorten gilt die zweite Tabellenzeile; kläre das Beitragsgebiet deiner Unterkunft vor der Berechnung. Satzung gültig ab 1. Januar 2026, amtliche Quelle geprüft am 2026-09-26.
Reguläre Übernachtungsgäste; Befreiungen und antragsgebundene Ermäßigungen siehe örtliche Antworten. Die Tageskarte ist ein eigener Tarif.
Grömitz im Vergleich zu anderen Urlaubsorten
Die Kurtaxe reicht im Vergleich von 1,92 € (Bad Ems) bis 5,50 € (Spiekeroog) pro Person und Nacht. Grömitz/Lensterstrand liegt mit 4,00 € über dem Schnitt der verglichenen Orte.
Alle Orte mit Ranking und Wochen-Rechnung stehen im Kurtaxe-Ortsvergleich.
Wo steht dein Ort?
Name eintippen — du bekommst den Wert, den Rang und den Abstand zu Höchst-, Tiefst- und Durchschnittswert. Das Ergebnis lässt sich mit einem Klick teilen.
4,00 €
rund 14 % über dem Schnitt (3,49 €)
Kurtaxe pro Nacht in Grömitz/Lensterstrand: 4,00 €. Rang 10 von 50 — diesen Wert haben 4 Orte gemeinsam, rund 14 % über dem Schnitt (3,49 €). Zum Vergleich — höchster Wert: Spiekeroog (5,50 €), niedrigster: Bad Ems (1,92 €).
Alle 50 Orte als Liste
- Spiekeroog5,50 €
- Langeoog4,95 €
- Norderney4,90 €
- Wangerooge4,90 €
- Borkum4,80 €
- Juist4,80 €
- Oberstdorf4,70 €
- Baden-Baden4,50 €
- Sylt/Westerland4,10 €
- Bad Kissingen4,00 €
- Cuxhaven4,00 €
- Sankt Peter-Ording4,00 €
- Ahlbeck3,70 €
- Seebad Heringsdorf3,70 €
- Warnemünde3,70 €
- Bad Reichenhall3,60 €
- Bad Wörishofen3,60 €
- Baltrum3,50 €
- Timmendorfer Strand3,50 €
- Titisee-Neustadt3,50 €
- Winterberg3,50 €
- Bad Pyrmont3,40 €
- Ostseebad Binz3,40 €
- Ostseebad Göhren3,37 €
- Ostseebad Sellin3,37 €
- Bad Hindelang3,30 €
- Bad Wildbad3,30 €
- Goslar3,30 €
- Bad Homburg vor der Höhe3,20 €
- Berchtesgaden3,10 €
- Schönau am Königssee3,10 €
- Bad Dürrheim3,00 €
- Bad Tölz3,00 €
- Braunlage3,00 €
- Füssen3,00 €
- Garmisch-Partenkirchen3,00 €
- Heiligenhafen3,00 €
- Mittenwald3,00 €
- Ostseebad Boltenhagen3,00 €
- Ostseebad Kühlungsborn3,00 €
- Ostseeheilbad Zingst3,00 €
- Willingen (Upland)3,00 €
- Ruhpolding2,90 €
- Scharbeutz2,80 €
- Bad Harzburg2,60 €
- Ostseebad Prerow2,50 €
- Bad Bentheim2,40 €
- Fehmarn2,30 €
- Bad Ems1,92 €
Standard-Tagessatz für erwachsene Übernachtungsgäste (Hauptsaison), ohne Ermäßigungen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung vor Ort.
Wo die Zahl endet
Eine Zahl gilt so weit, wie ihre Quelle reicht.
Zitieren
Sören Striewski: „Kurtaxe in Grömitz“. Klarbelegt, Stand 07/2026. https://klarbelegt.de/kurtaxe/groemitz
Der Stand ist der Stand der Daten, nicht der Tag deines Abrufs — deshalb stehen beide da. Wer den Wert selbst übernimmt, zitiert zusätzlich die amtliche Quelle: Sie steht mit Lizenz und Datum unter jeder Tabelle und jeder Grafik dieser Seite.
Kurtaxe richtig einordnen
Den erfassten Regelsatz für einen erwachsenen Übernachtungsgast je Kur- oder Tourismusort — keine bundesweit einheitliche Abgabe und keine vollständige Prüfung persönlicher Befreiungen.
Verglichen wird der Standard-Tagessatz in der Hauptsaison. Unterschiedliche Beitragsgebiete und die Zählweise bei An- und Abreise sind bei deiner eigenen Reise zusätzlich zu beachten.
Ermäßigungen und Befreiungen regelt jede Satzung selbst. Fehlende örtliche Details werden nicht aus den Regeln einer anderen Gemeinde abgeleitet; der gezeigte Wert ist nicht zwingend dein persönlicher Beitrag.
Kurz beantwortet
Wann gelten in Grömitz welche Saisonpreise?
Die Hauptsaison läuft vom 1. April bis 31. Oktober sowie vom 25. Dezember bis 3. Januar: 4,00 € in Grömitz und Lensterstrand. Vom 4. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 24. Dezember sind es 2,50 €. Für den 1. bis 3. Januar 2026 gilt ausnahmsweise noch der Übergangssatz von 2,00 € (§ 5 Abs. 1 und 1a).
Gilt der Grömitzer Beitrag überall in der Gemeinde?
Nein. Für die anderen in der Satzung bezeichneten Erholungsorte der Gemeinde gelten 2,50 € in der Hauptsaison und 1,80 € in der Nebensaison; vom 1. bis 3. Januar 2026 sind es übergangsweise 1,40 €. Prüfe deshalb das Beitragsgebiet deiner Unterkunft, statt den Strandtarif automatisch für jede Adresse zu verwenden (§ 5).
Welche Befreiungen gelten für Kinder und Menschen mit Behinderung?
Kinder unter 18 Jahren sind befreit. Ebenfalls befreit sind schwerbehinderte Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 80; eine ständige Begleitperson ist bei nachgewiesenem Merkzeichen B ebenfalls befreit. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden; weitere, an Bedingungen gebundene Befreiungen stehen in § 3 der Satzung.
Zählen in Grömitz Anreise- und Abreisetag mit?
Bei Übernachtungsgästen bleibt der Anreisetag unberechnet; der Abreisetag wird berechnet (§ 4 Abs. 1). Bei einem Saisonwechsel kommt es deshalb auf die beitragspflichtigen Kalendertage an, nicht bloß auf den Preis am Anreisetag. Die Wochenbeispiele auf dieser Seite setzen durchgehend Hauptsaison und beitragspflichtige Erwachsene voraus.
Sind Angehörige, Gruppen oder Kurgäste automatisch befreit?
Nein. Die Angehörigenbefreiung setzt unter anderem die in § 3 genannten familiären Beziehungen, unentgeltliche Aufnahme in häuslicher Gemeinschaft und die Nichtnutzung der Einrichtungen voraus. § 6 regelt antragsgebundene Ermäßigungen für bestimmte organisierte Gruppen ab 20 Personen und bestimmte Heilbehandlungen; Anträge samt Begründung sind vor der Anreise beim Tourismus-Service zu stellen, nicht eigenständig von der Unterkunft zu gewähren.
Wo sind die Regelungen nachprüfbar?
Grundlage ist die amtlich veröffentlichte Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz ab 2026: § 3 Befreiungen, § 4 Dauer, § 5 Beitragshöhe sowie §§ 6 und 7 Ermäßigung und Zahlung. Der Quellenlink auf dieser Seite führt direkt zur Satzung; diese Einzelprüfung erfolgte am 26. September 2026. Daraus folgt keine erneute Prüfung der anderen Orte im Vergleich.